Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Puschelwuschel am 19 August 2022, 19:53:05
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Hallo,
Ich brauche mal eure Hilfe.
Sind außergerichtliche Vergleiche zwischen 2 Anwälten Safe?
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Vergleiche zwischen Anwälten sind safe, wenn ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde
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Ja das sind sie.
Was würde passieren wenn sie nicht zahlen?
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Zwangsvollstreckung?
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Wurde die Klage dann zurück genommen und dem Gericht mitgeteilt, dass dies aufgrund eines Vergleichs erfolgt? Würde mich auch interessieren was bei einer Nichteinhaltung des Vergleichs geschieht. Ob dann z.B. das ursprüngliche Verfahren wieder aufleben kann?
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keine Zwangsvollstreckung ohne Titel.
Wird der Vergleich nicht erfüllt, muss die Klage weitergeführt bzw, neu eingereicht werden.
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keine Zwangsvollstreckung ohne Titel.
Wird der Vergleich nicht erfüllt, muss die Klage weitergeführt bzw, neu eingereicht werden.
Dann wäre es definitiv blöd, wenn man die Klage einfach fallen lässt. In welcher Form das Gericht hier involviert ist, wäre interessant. Wird dem Gericht mitgeteilt, dass ein Vergleich angeboten wurde? Und wird das Gericht über die Zahlungsverweigerung in Kenntnis gesetzt, so dass es einen neuen Verhandlungstermin anberaumen kann?
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Klagen werden nur dann zurückgenommen, wenn auch tatsächlich gezahlt wird. Wird ein Vergleich geschlossen und die Gegenseite zahlt nicht, muss man eben die Klage umstellen auf Zahlung gemäß Vergleich. Aber "safe" ist natürlich NIX.
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Klagen werden nur dann zurückgenommen, wenn auch tatsächlich gezahlt wird. Wird ein Vergleich geschlossen und die Gegenseite zahlt nicht, muss man eben die Klage umstellen auf Zahlung gemäß Vergleich. Aber "safe" ist natürlich NIX.
Macht Sinn....
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Klagen werden nur dann zurückgenommen, wenn auch tatsächlich gezahlt wird. Wird ein Vergleich geschlossen und die Gegenseite zahlt nicht, muss man eben die Klage umstellen auf Zahlung gemäß Vergleich. Aber "safe" ist natürlich NIX.
Sie haben den Vergleich angeboten.
Das ist alles komisch
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keine Zwangsvollstreckung ohne Titel.
Wird der Vergleich nicht erfüllt, muss die Klage weitergeführt bzw, neu eingereicht werden.
Dann wäre es definitiv blöd, wenn man die Klage einfach fallen lässt. In welcher Form das Gericht hier involviert ist, wäre interessant. Wird dem Gericht mitgeteilt, dass ein Vergleich angeboten wurde? Und wird das Gericht über die Zahlungsverweigerung in Kenntnis gesetzt, so dass es einen neuen Verhandlungstermin anberaumen kann?
Es gab ein Gerichtermin dann kam vorher der Vergleich von der Seite und das Gericht ist in Kenntnis gesetzt worden das wir uns ohne Gericht geeinigt haben.
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Hast du einen der erfahrenen Anwälte? Falls ja: Die kennen sich damit aus.
LG Ilona
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Titulierungen erfolgen nach rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Endurteile und auch bei Prozessvergleiche, wenn sie einen vollstreckbaren Inhalt haben. Das gleiche gilt für als vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche sowie Urkunden, in denen sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.
Nur mal so am Rande.....
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@ Puschelwuschel
Gibt es was Neues bei dir?
Edit Olli: Vollzitat entfernt