Glücksspielsucht => Glücksspielsucht Allgemein => Thema gestartet von: Phoenix_2022 am 18 September 2022, 16:36:46
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Eine Anbieter-Kanzlei hat einen publizierten Artikel über Unzuverlässigkeit d. Anbieter wieder zurückgenommen/gelöscht.
In dem Artikel / Stellungnahme einer Kanzlei geht es darum, dass die Erlaubnisbehörde den Anbietern eine Unzuverlässigkeit im Sinne von § 4a Abs. 1 vorwirft.
Testspieler und andere Behörden haben Verstöße gemeldet.
Das wird echt spannend. Sollten die Anbieter keine Zulassung erhalten, wäre es vielleicht ein "kleiner" Schritt in die richtige Richtung …
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OK … die Unzuverlässigkeit im Sinne von § 4a Abs. 1 ist völlig egal. Die GGL verschenkt Lizenzen. Ich bin bedient.