Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: sorrynotsorry am 28 September 2022, 11:51:06
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Hi,
Anfang September wurde ein Wettanbieter mit gibraltischer Lizenz veurteilt. Da Gibraltar genau wie Curacao und die Isle of Man nicht zur EU gehört, sollte das doch Hoffnung machen, auch dort Verlust zurückholen zu können?
https://www.cllb.de/internetrecht/online-sportwetten-cllb-rechtsanwaelte-holt-93-000-euro-zurueck-2/
Interessant wäre noch, ob der Anbieter gezahlt hat oder nicht, da der Titel aber "Online-Sportwetten – CLLB Rechtsanwälte holt 93.000 Euro zurück" lautet, gehe ich davon aus, dass sie gezahlt haben.
Grüße
Michael
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In dem von dir verlinkten Artikel ist das Aktenzeichen zu sehen (Az.: 37 O 317/20). Die 20 am Ende heißt, dass die Klage im Jahr 2020 eingereicht wurde und dort war Gibraltar ja noch in der EU.
Bin wie du auf der Suche nach einer Antwort wegen einem Gerichtsstand bzgl. Gibraltar.
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Gibraltar würde mich auch mal interessieren
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Gibraltar - all inclusive?
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Was würde Dich interessieren?
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Handelt es sich hierbei um grünen "Bigplayer" mit drei Buchstaben/Zahlen? Die waren nämlich erst in Gibraltar und jetzt auf Malta
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Oder um blauen Hintergrund mit dunkelblau/rot geschriebenen Namen. Auch hier erst Gibraltar dann Malta und seit 21 Whitelist
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Interessant wäre noch, ob der Anbieter gezahlt hat oder nicht, da der Titel aber "Online-Sportwetten – CLLB Rechtsanwälte holt 93.000 Euro zurück" lautet, gehe ich davon aus, dass sie gezahlt haben.
"Mit Urteil vom 02.09.2022 hat das Landgericht Köln entschieden, dass die Anbieterin der Online-Sportwetten den Verlust vollständig ersetzen muss, weil sie nicht im Besitz der erforderlichen Konzession für ihr Angebot war (Az.: 37 O 317/20)." (https://openjur.de/u/2452999.html)
Der Artikel selber ist vom 13.09.2022. In 11 Tagen wird ein solches Verfahren weder rechtskräftig noch dem Beklagten im Ausland zugestellt worden sein.
Es kann aber auch natürlich möglich sein, dass der Anbieter nach dem Urteilsspruch auf jedwede Rechtsmittel verzichten wollte und die Kohle ganz unbürokratisch freiwillig direkt an die Kanzlei überwiesen hat um einfach schnell Ruhe zu haben. Auszuschließen ist das nicht, wäre aber meiner Meinung nach eine äußerst abwegige Möglichkeit.
Da müsstest du aber einfach mal die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte selber anfragen