Glücksspielsucht => Glücksspielsucht Allgemein => Thema gestartet von: Der_Neue_22 am 30 September 2022, 17:09:29
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Über Vergleiche redet man nicht. Deshalb ganz allgemein:
Weiß jemand, was bei einem Vergleich alles abgezogen wird. (Werden die Gerichtskosten dann durch 2 geteilt?) Nehmen wir mal fiktiv den Betrag 50.000 Euro und 70 % als Vergleichssumme = 35.000
Gerne auch PN
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Ein Vergleich (meistens nach Paragraph 278 Abs. 6 ZPO) hat meistens verschiedene Klauseln.
- Eine Klausel beinhaltet immer, dass mit dem Vergleich alle Ansprüche abgegolten sind. (Ansprüche des Klägers / Ansprüche der Beklagten)
- Eine Klausel beinhaltet die Verpflichtung der Rückzahlung der Vergleichssumme. In deinem Fall die Rückzahlung in Höhe von 35.000 EUR.
- Eine Klausel beinhaltet die Kostenaufteilung des Rechtsstreites. Wenn ein Vergleich 70:30 erzielt wurde, trägt der Kläger 30% aller Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten (Terminskosten, u.w.), u.w.) und die Beklagte 70%. Diese Klausel kann aber auch individuell verhandelt werden, zum Beispiel 50:50.
- Eine Klausel beinhaltet die Aufteilung der Vergleichskosten. Meistens zahlt jeder die Vergleichskosten zu 100%. Das kann aber auch individuell verhandelt werden.
- Der Streitwert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
Der Rest ist Abwicklung durch einen Rechtspfleger. Sobald ein Vergleich durch Beschluss vorliegt, kann vollstreckt werden.
Was wird konkret abgezogen ? Im Allgemeinen (jeder Vergleich ist aber eigentlich individuell)
Gerichtskosten (Streitwert): 70% Beklagte / 30% Kläger
Verfahrenskosten (Terminsgebühr, u.w.): 70% Beklagte / 30% Kläger
Vergleichskosten 100% Beklagte / 100% Kläger
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Danke Phoenix für die ausführliche Antwort. Bin gespannt wie das über den Prozesskostenfinanzierer läuft. Das müsste normalerweise alles von der Pauschale (35 %) abgedeckt sein, die er bekommt. Gehe ich jetzt mal von aus. Ansonsten wäre es blöd, wenn zusätzliche Kosten "on Top" dazu kommen.
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@Der_Neue_22
„Bin gespannt wie das über den Prozesskostenfinanzierer läuft.“
Das kann ich nicht beantworten. Mit Sicherheit hast du doch einen Vertrag mit einem Prozessfinanzier abgeschlossen. Lies dir diesen Vertrag unbedingt durch, nicht dass du
(1) gegen eine Klausel verstößt
(2) in dem Vertrag mit dem Prozessfinanzier wird jede Eventualität (z.B. Vergleich) vertraglich festgelegt sein. (Anteil in %, usw.)
Das Wichtigste ist immer gegenüber dem Rechtsanwalt ehrlich zu sein (nichts aus Scham verheimlichen). Dann wird alles gut!
Viel Erfolg!!!
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Danke dir :)
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Der Prozessfinanzierer hat natürlich ganz andere Konditionen bei seinem Kooperations-Anwalt.
Also kannst du das so nicht kalkulieren.
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Das ist richtig. Jeder, der ein Prozessfinanzier als Partner ins Boot holt, sollte den Vertrag genau durchlesen.
Meine obige Beschreibung ist ein typischer Vergleich im Zivilprozess zwischen zwei Parteien, wenn jede Partei alles selbst finanziert.