Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Kläger2021 am 22 Oktober 2022, 10:50:14
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Hallo Leute,
hat jemand vielleicht den kürzlich ergangen Beschluss des Oberlandesgericht München Beschl. v. 20.09.2022, Az. 18 U 538/22 zur Hand und kann es mir per Mail zukommen lassen?
Ich würde gerne den Beschluss haben und lesen wollen, da er sehr wegweisend sein soll.
Vielen Dank im Voraus
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Wow, endlich ein Gericht, das keine Ausreden gelten lässt
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Ich habe leider nur das hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-muenchen-18u53822-online-gluecksspiel-casino-spieler-bgh-rueckzahlung/
Wer den Text des Urteils hat, bitte senden an selbsthilfegruppe.spielsucht(at)googlemail.com
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Laut Dejure ist die Volltextversion des Hinweisbeschlusses noch nicht verfügbar.
Schade eigentlich, denn die Argumentation würde mich auch interessieren.
Jetzt brauche ich nichtmal mehr zu behaupten "Wenn ich gewußt hätte, daß es illegal ist, hätte ich doch niemals gespielt."
Wie praktisch.
Das dürfte dem Ein oder Anderen zumindest böse Fettnäpfchen vor Gericht ersparen.
Diesem Wildwuchs muß doch anders 'beizukommen sein', als damit, daß jeder einfach seine Verluste wieder einklagt.
Sorry Leute, aber sowas trägt jedenfalls nicht dazu bei, in der Öffentlichkeit für Sympathie für 'unsere Sache' zu werben.
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Laut Dejure ist die Volltextversion des Hinweisbeschlusses noch nicht verfügbar.
Schade eigentlich, denn die Argumentation würde mich auch interessieren.
Ist mittlerweile vorhanden :)
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https://openjur.de/u/2453033.html