Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: MMA am 08 Dezember 2022, 18:31:27
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Moin.
In meinem Fall hat das LG nach einer Verhandlung für mich Positiv entschieden. Dies ist rund 2 Wochen nun schon her. Bisher hab ich aber weder von meinem Anwalt, noch vom gegnerischen Anwalt etwas vernommen.
Jetzt ist die Frage: Was tun? Das Urteil habe ich nur Telefonisch auf Anfrage bei einer im LG ansässigen Rechtspflegerin erfahren. Ich habe es weder zugesandt bekommen noch Online gefunden.
Wie hoch kann man die "Gefahr" einer Berufung einschätzen? Die Richterin war in meinem Fall schon sehr Unentschlossen und der Positive Rechtsspruch (ausch wenns rechtlich nicht anders Möglich ist, i Know) hat mich überrascht.
Mir ist klar dass ich jetzt nicht sofort das Geld vom Casino sehen werde, sondern sich das noch Hinziehen wird. Jedoch kann ich mit dem Urteil jetzt irgendwas selbst Akut anfangen?
mfg
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? Deinen Anwalt anrufen und fragen ??
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Nach 2 Wochen ein Urteil is sowieso verdammt schnell.
Nachdem du es noch nicht schriftlich hast, kannste aktuell noch gar nichts machen.
Selbst ein positives Urteil heist ja nicht automatisch, dass sie zahlen werden.
Berufung bis hin zu Fristen ignorieren. Dann doch nicht zahlen, dann wieder Fristen verstreichen lassen, dann iwann Zwangsvollstreckung im Ausland ...
Gehe einfach nicht davon aus dass du schnell Geld sehen wirst und wenn dann doch irgendwann mal was kommen sollte, dann umso besser.
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Ich würde auch auf die Antwort Deines Rechtsanwalts warten. Du kannst jetzt noch nichts mit dem Urteil anfangen.
Das Urteil muss jetzt erst einmal zugestellt werden.
(Das kann dauern) … Sobald das Urteil zugestellt wurde, hat die Beklagte 4 Wochen Zeit, um das Urteil (Berufung) anzufechten. Die Berufung müsste innerhalb von 8 Wochen begründet werden.
Erst wenn die Fristen (Zustellung, mögliche Berufung abwarten, oder Anfechtungsrecht der Beklagten verstreicht usw.) abgelaufen sind, wird ein Urteil rechtskräftig.
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, kann vollstreckt werden. (Anfechtungsrecht verstreicht fruchtlos) … Ansonsten geht der Rechtsstreit weiter…
Dein Rechtsanwalt sollte dich aber informieren (Kopie d. Urteils, sobald es zugestellt wurde) und über die weiteren Schritte.