Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Der_Neue_22 am 18 Januar 2023, 18:00:10
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Ein Anbieter ignoriert meine Anfragen bezüglich der Transaktionslisten. Kontoauszüge reichen für eine Klage alleine nicht aus.
Was kann ich in diesem Fall tun? Hat jemand Erfahrungswerte?
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Ja Malta. Habe auf den Datenschutz hingewiesen bzw. die Anfrage damit verbunden.
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https://idpc.org.mt
Nach 30 Tagen kannst du das Casino auf dieser Seite melden. Das ist die Aufsichtsbehörde, die hauen den auf die Finger dann bekommst du deine Listen. Kannst dich gerne hier wieder melden wenn was ist.
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Danke Andreas, klasse 👍
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...interessant. Habe folgende Antwort von einem Anbieter erhalten. Habe ich kein Recht auf die Liste?
zur Info: ich habe schon ein Verfahren laufen gegen die Unternehmungsgruppe...bräuchte aber noch die Liste von den anderen Partnerseiten.
Hallo xxx,
danke für deine Anfrage bezüglich des Zugangs zu deinem Zahlungsverlauf.
Wir bewahren den Zahlungsverlauf wie von der geltenden Rechtslage vorgeschrieben auf und du findest, wie erforderlich gemäß der geltenden Rechtsvorschriften, Zugang zu den letzten sechs Monaten deines Zahlungsverlaufs, indem du in deinem Kundenkonto auf das Symbol in der oberen rechten Ecke und anschließend auf "Verlauf meiner Zahlungen" klickst.
Betreffend deine Anfrage nach weiteren Zahlungsverläufen über die letzten 6 Monate hinaus, halten wir nochmals fest, dass wir uns der Einhaltung unserer regulatorischen Anforderungen vollständig verschrieben haben und unsere Verpflichtungen, die sich aus der Gesetzgebung für unsere Branche sowie den Datenschutzgesetzen ergeben, ernst nehmen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Spielerdaten und des Zahlungsverlaufs, wird durch die Datenschutz-Grundverordnung sowie nationale Datenschutzgesetze geregelt. Für das Auskunftsrecht gelten Ausnahmen und Einschränkungen (gemäß Artikel 15 und Artikel 23 der Datenschutz-Grundverordnung, welche in nationales Recht umgesetzt wurden), die in diesem Fall zur Anwendung kommen. Rechtmäßige Beschränkungen kommen beispielsweise zur Anwendung, wenn andere Rechte (wie Vertraulichkeit, Anwaltsgeheimnis und/oder das Recht auf Anwendung der Vorschriften über Verweigerung der Auskunftserteilung im Rahmen eines potenziellen Anspruchs oder der Verteidigung oder der Geltendmachung eines Anspruchs) betroffen sind, was unseres Wissens nach der Fall ist.
All dies wird in unserer Datenschutzerklärung erläutert, in der auch erklärt wird, wie Spieler Zugang beantragen können:
https://help.xxx.com/de-at/general-information/security/privacy-policy
In diesem Fall hast du Zugang zu wichtigen Informationen über dich, einschließlich des Zahlungsverlaufs der letzten 6 Monate, vorbehaltlich der oben genannten Ausnahmeregelungen.
Solltest du weitere Fragen haben, wende dich bitte an support@xxx.com.
Bitte beachte, dass alle weiteren Streitigkeiten oder Beschwerden durch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die maltesischen Gesetze geregelt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Datenschutz-Team
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Der letzte Satz sagt schon alles" "und die maltesischen Gesetze geregelt werden."
Lass mich raten der Anbieter besitzt keine deutsche Lizenz.
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Rechtmäßige Beschränkungen kommen beispielsweise zur Anwendung, wenn andere Rechte (wie Vertraulichkeit, Anwaltsgeheimnis und/oder das Recht auf Anwendung der Vorschriften über Verweigerung der Auskunftserteilung im Rahmen eines potenziellen Anspruchs oder der Verteidigung oder der Geltendmachung eines Anspruchs) betroffen sind, was unseres Wissens nach der Fall ist.
Es gibt ein (umstrittenes) Urteil vom LG Gießen ... vielleicht auch ein Grund warum die Datenschutzbehörde auf Malta keine Beschwerden mehr bearbeitet?
Wird mit einem Auskunftsbegehren nach der DSGVO in erster Linie kein datenschutzrechtlicher, sondern ein anderweitiger Zweck verfolgt, ist das rechtsmissbräuchlich.
Az.: 2 O 178/22
Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/137624-auskunftsverlangen-dsgvo-rechtsmissbraeuchlich