Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: BayernMuenchen am 07 Februar 2023, 08:18:38
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Hi,
weiß einer ob man auch Verlust die nachweislich per Kundenkarte bei physischen shops getätigt wurden vor 2021 zurückholen kann?
Mit freundlichen Grüßen
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Ja das kann man zurückfordern, soweit der entsprechende Anbieter keine Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung im Internet gehabt hat. Denn sowohl das veranstalten als auch das vermitteln war seinerzeit verboten. Entscheidend ist, ob der Anbieter in dem gegenständlichen Zeitraum eine wirksame Erlaubnis verfügt hat. Du kannst hier zu den Anbieter eine E-Mail senden in dem du deine kompletten Spielaktivitäten sowie Ein- und Auszahlungen seit Kontoöffnungen verlangst .