Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Phili am 19 März 2023, 08:38:52
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Danke
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Bevor man eine Klage einreicht, sollte man sorgfältig checken, ob man bereits stabil spielfrei ist und sich vorstellen kann, es auch zu bleiben. Dazu befragt man am besten auch sein Umfeld (Familie, gute Freunde). Warum? Weil man möglicherweise dazu neigt, sich was vorzumachen, wenn man nur sich selbst fragt.
Falls man sich bzgl. der Spielfreiheit sicher ist, weil man z. B. immer noch aktiv dran arbeitet und das Umfeld die Einschätzung teilt, kann man Klage einreichen.
Sollte man dann doch wieder spielen, kann der Vorwurf des Betrugs vorgetragen werden.
Meiner Kenntnis nach tauschen die Casinos ihre Daten aus.
Alles Gute
Ilona
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Du stellst ziemlich viele Fragen. (Öffentlich und privat)
Ohne dir nahe treten zu wollen, aber meiner Meinung nach bist du noch ein aktiver Spieler warum sollte man sich sonst für so eine Frage interessieren.
Casinos sehen dieses Verhaltensprofil auch bei vielen anderen „no-risk-Spielern“ die glauben Sie können bei Ihnen Spielen und allfällige Gewinne behalten aber Verluste zurückfordern. Sie halten dieses Verhalten für rechtswidrig und behalten sich hier immer auch die Erstattung von Strafanzeigen vor.
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Ich bin spielfrei habe mir das leben schwer genug gemacht mit spielen würd mit ni bringen wenn ich wieder sollte aber wenn du meinst ich bin aktiver spieler dann bin ich es halt nur das ich überall gespeert bin 😁
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Deine ursprüngliche Frage ist aus juristischer Sicht heiß umkämpft. Da wird erst die Zukunft zeigen, wie die Gerichte entscheiden.
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Deine ursprüngliche Frage ist aus juristischer Sicht heiß umkämpft. Da wird erst die Zukunft zeigen, wie die Gerichte entscheiden.
Hast Ihn verscheucht - nun ist er weg.. 8)
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Nö, habe damit nix zu tun ...
Das ist jetzt, wenn ich mich nicht irre, das 2. Mal, dass er sich abmeldet.
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Das ist traurig, dass der Threadersteller 'flieht'.
Warum steht die Ausgangs-Nachricht nicht mehr drin?
Naja, keiner weiß, ob er noch Nachrichten liest, meine ich. Der Zugang zum Forum ist ja total niedrigschwellig.
Achtung, beiläufig ... möchte ich auch vorschlagen, dass alle, die schreiben, angeben (mit einem Häkchen? vorm Absenden), bestätigen oder ablehnen, dass der Text auch von nicht registrierten Nutzern gesehen und gelesen werden darf. So generell.
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Die Ausgangsnachricht steht nicht mehr drin, weil er den Beitrag noch editiert hat, bevor er seinen Account dann komplett gelöscht hat.
« Letzte Änderung: Heute um 11:28:12 von Phili »
Das läßt sich an diesem Text unter dem Beitrag doch eigentlich recht gut erkennen.
Das ist hier also möglich, von daher kann jeder eigene vergangene Beiträge löschen oder ändern. Außerdem haben die Meisten wohl schon vor ihrer Anmeldung selbst mitgelesen, und wissen daher, daß dies auch ohne Registrierung möglich ist. Deshalb halte ich es für ziemlich überflüssig, nochmal Häkchen setzen zu müssen - schon allein, um die Niedrigschwelligkeit zu bewahren.
Sind ja keine geheimen Botschaften oder so.
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Hi!
Etwas Ähnliches wurde damals im "grünen Forum" gemacht, als wir mit bald 30 Leuten das Forum verlassen hatten ... das ist ne eigene Geschichte ... Habe vorgestern erst gesehen, dass ich die Sicherung der Forendatenbank immer noch mit mir rumschleppe ...
Ähmmmm ... zurück zum Thema ... Dort wurde nach Außen alles abgeschottet und auch innen gab es zwei Bereiche. Erst wenn, ich glaube es waren 50, Beiträge geschrieben worden waren, kam man in den elitären Kreis der Benutzer, die alles lesen durften.
Ein paar Wochen später war das Forum gestorben.
Das Forum hier funktioniert so, wie es ist, wunderbar! Habe gehört, dass demnächst wieder ein Update ansteht ...
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Am Update wird gerade gearbeitet! Es kommt bald. Sind aber vorrangig alles technische Sicherungen und so.
LG Ilona
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Komplettes Missverständnis! Ich meine keine 'Clubs von Auserwählten', woran das Forum erkranken könnte.
Ich meine den SCHUTZ nach INNEN.
Stellt Euch mal folgendes Szenario vor:
Partnerschaft: einer geht aus der Wohnung, er ist online spielsüchtig. Partner kennt das Passwort oder findet es raus oder der erst hat sich nicht ausgeloggt.
Die Berichte hier werden gelesen vom Partner zu Hause.
Ist das sinnvoll? Das ist ne Streitfrage.
Aber wer sich hier outet, tut das doch nicht für die Welt da draußen, sondern im Kreis von Menschen, die das kennen, wo sich niemand schämen muss.
Hier ist doch keine öffentliche Peepshow.
Deshalb mein Gedanke: Wer sich 'nackig macht', sollte sich nach außen schützen können. Steht die Person darüber, ist das okay. Ändert sich das in die ein oder andere Richtung, sollte man das Häkchen wieder entfernen können. Deshalb die Wahlmöglichkeit.
Nicht alle Beiträge sind vollkommen offen und ohne Tabu oder Beschönigungen. Einige jedoch auf jeden Fall!
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Ich stimme dir zu, daß gewisse Beiträge tatsächlich nicht unbedingt öffentlich lesbar sein sollten - das aber aus gänzlich anderen Gründen. Nun ja, das ist eine andere Geschichte.
Aber wenn der Partner das Passwort kennt, hilft auch ein interner Bereich nichts - denn es käme ja jeder dorthin, wo ich auch hinkomme, wenn er sich mit meinen Daten einloggt.
Davon abgesehen wäre es für mich eh ein No-Go, meine Verläufe zu durchsuchen, unabhängig davon, was man da finden möge. Glücklicherweise bin ich mir auch ziemlich sicher, daß bei mir zu Hause niemand auf diese Idee käme.
Ansonsten wären wohl nicht viele in der Lage, hier Rückschlüsse auf mich als Privatperson zu ziehen. Und wenn doch - nun ja - wird derjenige ebenfalls einen Grund haben, hier zu sein.
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Das ist traurig, dass der Threadersteller 'flieht'.
Warum steht die Ausgangs-Nachricht nicht mehr drin?
Er hat Panik bekommen, weil meine Vorwürfe Ihm gegenüber sich bewahrheitet haben.. deswegen hat er noch vor seine „Flucht“ die Ausgangsnachricht gelöscht.
Falls es jemanden interessiert kann ich es wiedergeben.
Aufjedenfall hat er mir per PN (vor seinem Abgang) mich noch als Casino-Anwalt „abgestempelt“
du bist der casino anwalt😄
ich weiß ja, dass er hier noch als Gast mitliest: wenn es dich beruhigt, ich wäre gerne Anwalt und um deine Frage (da du aus Österreich bist) schlussendlich juristisch zu beantworten:
Der Oberste Gerichtshof urteilt in gefestigter Rechtsprechung, dass bei Onlinekasinos erlittene Spielverluste zurückgefordert werden können. Es können Verluste aus sämtlichen Glücksspielen eingeklagt werden: Roulette, Blackjack, Slots und nach neuer Rechtsprechung auch Verluste aus Onlinepoker. Die Rückforderung verjährt erst in 30 Jahren.
Schadet die Wissentlichkeit?
Was aber, wenn ein Spieler oder eine Spielerin zum Zeitpunkt des Glücksspiels bereits wusste, dass das Angebot der Website ohne gültige Lizenz in Österreich erfolgt und er oder sie die Verluste theoretisch zurückfordern kann? In Rückforderungsprozessen berufen sich Onlinekasinos diesbezüglich regelmäßig auf § 1174 ABGB:
Was jemand wissentlich zur Bewirkung einer unmöglichen oder unerlaubten Handlung gegeben hat, kann er nicht wieder zurückfordern.
Laut Rechtsprechung steht § 1174 Abs 1 Satz 1 ABGB jedoch einem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch hinsichtlich der Spieleinsätze für ein verbotenes Onlineglücksspiel nicht entgegen, weil die entsprechenden Einsätze nicht gegeben werden, um das verbotene Spiel zu bewirken, sondern um daran teilzunehmen. In der aktuellen Entscheidung vom 18.11.2022 (6 Ob 200/22p) geht der OGH nun sogar noch einen Schritt weiter:
Eine bereits im Zeitpunkt der Leistung – also des Spieleinsatzes vorhandene – Kenntnis des Spielers von der Ungültigkeit der Verpflichtung schließt dessen Kenntnis von der Rückforderbarkeit der (trotz ungültiger Verpflichtung hingegebenen) Leistung in sich, womit es dem Kläger – wegen des bereits erörterten Verbotszwecks – auch nicht schaden könnte, wenn er der Beklagten eine allenfalls schon bei Teilnahme am verbotenen Spiel bei ihm vorhandene 'Absicht', verlorene Einsätze später einzuklagen, 'verschwiegen' hätte."
Damit stellt der OGH klar, dass weder eine Wissentlichkeit über die fehlende österreichische Lizenz der Kasinoanbieter noch eine Absicht im Spielzeitpunkt, die etwaigen Verluste später wieder zurückzufordern und einzuklagen, ein Hindernis darstellen.
Du kannst du also ruhig austoben.
Lg der Kommentar
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Zu dieser Thematik möchte ich noch anmerken, dass die Prozessfinanzierer denen ich meine Fälle abgegeben habe, explizit wissen wollten, ob ich weiterhin aktiv spiele.
Ich kenne mich mit der Rechtssprechung nicht aus, weis aber, dass wenn ich trotz laufender Klage bei anderen illegalen Casinos spielen würde, der Prozessfinanzierer bei einer Niederlage vor Gericht, falls dieser Grund ausschlaggebend war, mich zu Rechenschaft ziehen kann bzw. die Gerichts- und Anwaltskosten abwälzen kann.
Deswegen sollte man absolut die Wahrheit sagen und spielfrei bleiben. Für mich war das zusätzliche Motivation um spielfrei zu bleiben.
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in deutschland habe ich da schon von anderen urteilen gelesen...das war glaube ich sogar hier im forum?!
hier gibt es bereits urteile, die zugunsten der spieler entschieden wurden, obwohl diese trotz kenntnis der illegalität noch gespielt haben.
dennoch sollte man das natürlich niemals tun.
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Es geht ja um zwei verschiedene Situationen:
1. Wusstest du es vor dem Prozess?
2. Hast du noch gespielt, nachdem du die Klage eingereicht hast?
LG Ilona