Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: MMGZ2023 am 11 April 2023, 14:52:13
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Hallo zusammen,
hat jemand evtl. Erfahrungen ob man die Kosten (Gerichtskosten + Anwaltskosten) für eine Klage als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben kann?
Ich lese online immer nur, dass die Existenz der Person gefährdet sein muss, damit solche Kosten anerkannt werden können.
In meinem Fall stehen durch verzocktes Geld natürlich erhebliche Schulden. Dieses gefährdet doch schon meine Existenz, oder nicht?
Weiß jemand etwas?
Viele Grüße
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Nur wenn du ohne den Prozess Gefahr laufen würdest, dass deine Existenz gefährdert wäre.
Deine Existenz war ja durch die Schulden auch schon vor dem Prozess gefährdet…
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Also kann ich es versuchen oder wie ist deine Antwort zu verstehen? (ich verstehe es nicht richtig, glaube ich)
Wie wird denn beurteilt, ab wann meine Existent gefährdet ist?