Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: 8lu88er8lase am 03 Juli 2023, 07:11:49

Titel: PKF: Frage zur Aufteilung
Beitrag von: 8lu88er8lase am 03 Juli 2023, 07:11:49
Guten Morgen liebe Community,

Ich habe in einem Vertrag gelesen man bekommt „xx% der Rückzahlung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt…“

Jetzt meine Frage: fällt die Umsatzsteuer denn bei einer Rückzahlung an und muss man dann auf die Prozentzahl des PKF noch einmal 19% Steuer abdrücken…sodass die Summe der Rückzahlung noch geringer wird.

Vielen Dank für eure Hilfe :)
Titel: Re: PKF: Frage zur Aufteilung
Beitrag von: Jodi am 03 Juli 2023, 09:05:19
In den AGBs meines Dienstleisters steht:

Zitat
Vergütung
Wir sind berechtigt für unsere Leistung und das übernommene Risiko ein Entgelt in Höhe des in Ziffer 6.4 dieser AGB festgelegten Prozentsatzes des vom Anspruchsgegner durchgesetzten Forderungsbetrages (nachfolgend „Vergütung”) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu erheben. Berechnungsgrundlage der Vergütung ist jeder Betrag, der in dieser Angelegenheit (i) nach Aufforderung von uns vom Anspruchsgegner gezahlt wurde oder (ii) den Sie durch unsere Beauftragung gegenüber der Gegenseite erspart haben (insgesamt „finanzieller Vorteil“) – mit Ausnahme etwaiger Verzugszinsen. Soweit Ihre Forderung nicht in Geld, sondern in Sachleistungen erfüllt wird (z.B. durch einen Gutschein), haben wir Anspruch auf eine Vergütung in Geld, die sich – soweit wir nichts anderes vereinbart haben – nach dem Wert der Sachleistung berechnet. Der Anspruch auf Vergütung besteht auch dann, wenn die Zahlung vom Anspruchsgegner an Sie direkt geleistet wurde.


Zitat
2. Rückforderung Glückspieleinsätze

Im Falle der Rückforderung von Glücksspieleinsätzen sind die Risiken beachtlich und die Kosten aufgrund der Streitwerte in der Regel besonders hoch. Aus diesem Grund arbeiten wir in diesem Bereich mit einem Prozessfinanzierer zusammen. Die Erfolgsprovision beträgt hier insgesamt 37% des Rückzahlungsbetrages (d.h. einschl. aller Kosten für Prozessfinanzierer und Rechtsanwälte).




Titel: Re: PKF: Frage zur Aufteilung
Beitrag von: 8lu88er8lase am 03 Juli 2023, 09:14:01
Das beantwortet leider noch nicht so ganz meine Frage: ist bei einer Rückzahlung zusätzlich eine Steuer einzurechnen also kommen auf die xx% noch 19% Steuer rauf…. Das würde den eigenen Anteil ja auf deutlich unter 50% der Rückzahlung drücken…
Titel: Re: PKF: Frage zur Aufteilung
Beitrag von: Olli am 03 Juli 2023, 09:58:25
So verstehe ich die Formulierung ...
Titel: Re: PKF: Frage zur Aufteilung
Beitrag von: 8lu88er8lase am 03 Juli 2023, 10:00:47
Ja aber die Frage ist ja „sofern diese anfällt“ - fällt sie denn bei einer Rückzahlung und Aufteilung der Rückzahlung an ?