Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: Klabautermann am 23 Juli 2023, 20:24:26

Titel: Vorladung durch die Polizei wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel §285
Beitrag von: Klabautermann am 23 Juli 2023, 20:24:26
Einen schönen guten Abend an alle!

Mich hat die Tage eine Vorladung der Polizei (nicht der Staatsanwaltschaft) bezüglich eines Verstoßes gegen §285 erreicht.
Es wird wegen der Teilnahme an illegalem Glücksspiel gegen mich ermittelt und ich werde als Beschuldigter aufgefordert, mich am Datum XY bei der örtlichen Dienstelle vorzustellen...
Ich bin mir relativ sicher, dass meine Hausbank einen Anfang des Jahres erzielten Gewinn bei irgendsonemAnbieter von lächerlichen 100€ gemeldet hat.
Nun stehe ich vor der Frage, wie ich mich am besten zu verhalten habe.. Verfügt jemand von euch diesbezüglich über Erfahrungswerte? Über ein paar Informationen wäre ich euch sehr sehr dankbar.

MfG

Edit Olli: Anbieternamen entfernt
Titel: Re: Vorladung durch die Polizei wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel §285
Beitrag von: Rubbel am 23 Juli 2023, 20:51:26
Hallo,

das kann ich nicht glauben, dass wegen 100,-- eine Vorladung erfolgt. Dazu haben doch die Dienststellen/Behörden/Gerichte viel zu viel zu tun - oder?
Meines Erachtens geht das nicht um 100,-- Euro. Da müsste schon mehr vorgefallen sein. Was könnte es denn außerdem noch sein?

Vor allem solltest Du hingehen. Was dann beim Termin 'passiert', kann Dir eh niemand sagen hier, denke ich. Aber wenn Du nicht hingehst, holen die Dich, glaube ich, mit der Polizei ab.

VG
Rubbel
Titel: Re: Vorladung durch die Polizei wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel §285
Beitrag von: Klabautermann am 23 Juli 2023, 20:58:11
Danke für deine Rückmeldung.
Dass ich von der Polizei bei Nichterscheinen "abgeholt" werde, halte ich für sehr abwegig.
Im dem Schreiben ist sogar exakt das Datum ausgewiesen, an dem ich den Betrag überwiesen bekommen habe. Da ich weder zuvor noch danach jemals gespielt habe, muss es tatsächlich um die 100 € gehen..
Titel: Re: Vorladung durch die Polizei wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel §285
Beitrag von: TAL am 23 Juli 2023, 21:00:42
Das kam nicht vom Gericht, und die Polizei hat wohl erstmal kaum Einfluß darauf, wer bei ihnen eine Anzeige erstattet... und wegen welcher Summe. Tut es aber jemand, müssen sie der Sache zumindest offiziell nachgehen, und denjenigen vorladen.
Die Bank hat diese Anzeige erstattet, weil sie Angst hat, irgendwann einmal wegen irgendetwas 'dranbekommen' zu werden. Quasi aus Selbstschutz, damit die 'fein raus' sind. Und ja, das kann auch wegen 100€ gewesen sein.

Ich würde genau das Gegenteil tun - nämlich nicht hingehen. Das vermindert nämlich das Risiko, sich zu verplappern.
Aber das ist natürlich keine Handlungsempfehlungen meinerseits.

'Abholen' tun sie aber nur bei Gerichtsterminen, und das auch erst beim zweiten Termin, wenn du den ersten bereits 'versäumt' hattest.

-edit-
Klabautermann hat zwischenzeitlich geantwortet, aber uch lasse es mal so stehen.
Titel: Re: Vorladung durch die Polizei wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel §285
Beitrag von: Rubbel am 23 Juli 2023, 21:05:19
@Tal:

achso - das wusste ich alles nicht :) Aber das ist interessant. War noch nie in so einer Situation ... weiß aber das mit dem Abholen, wusste bloß nicht, dass das erst beim 2. nicht wahrgenommenen Gerichtstermin ist. Danke!!! für die Erklärung.

Schönen Abend, und viele Grüße
Rubbel
Titel: Re: Vorladung durch die Polizei wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel §285
Beitrag von: Michael12 am 23 Juli 2023, 21:08:22
Hatte auch mal eine Vorladung. Aber von der Staatsanwaltschaft.
Du MUSST dir einen Anwalt nehmen.
Auf keinen Fall aussagen.
Titel: Re: Vorladung durch die Polizei wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel §285
Beitrag von: TAL am 23 Juli 2023, 21:17:48
Jo, sag ich ja - keine Aussagen 'auf eigene Faust'. Bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft mußt du dort hin, und dann wäre ein Rechtsbeistand in der Tat dringend zu empfehlen.
Sowas wird aber eigentlich immer eingestellt, ohne daß es dazu kommt.
Titel: Re: Vorladung durch die Polizei wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel §285
Beitrag von: Roy1234 am 23 Juli 2023, 21:19:41
Von wem kam bei Dir die Anzeige? Auch Bank oder vom OC? @ Michael
Titel: Re: Vorladung durch die Polizei wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel §285
Beitrag von: Klabautermann am 23 Juli 2023, 21:22:38
Vielen Dank für eure Nachrichten und Einschätzungen.
Der Schock saß jedenfalls ziemlich tief, als ich das Schreiben aufgemacht habe...
Ich werde mich morgen mal rechtlich beraten lassen.
Titel: Re: Vorladung durch die Polizei wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel §285
Beitrag von: Olli am 23 Juli 2023, 21:26:49
Der 285 findet nur dann Anwendung, wenn Dir ein Vorsatz nachgewiesen werden kann.
Wusstest Du denn von der Illegalität?
Titel: Re: Vorladung durch die Polizei wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel §285
Beitrag von: Klabautermann am 23 Juli 2023, 21:29:42
@OLLI: Nein davon wusste ich zu diesem Zeitpunkt nichts..
Titel: Re: Vorladung durch die Polizei wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel §285
Beitrag von: Michael12 am 23 Juli 2023, 21:59:22
Ja ich habe durch Sportwetten eine 5 Stellage Summe überwiesen bekommen.

Meine online Bank hat mich daraufhin rausgeworfen, mir aber nie gesagt warum.

Ein paar Monate später habe ich Post bekommen.
Tatvorwurf von der Staatsanwaltschaft war Geldwäsche mit unerlaubten Glücksspiel.
Hab mir sofort einen Profi Anwalt geschnappt.
Der hat Akteneinsicht gefordert.
Hab sie dann selbst gesehen. 50 Seite.  Die haben echt alles kontrolliert und dann nach Monaten das Verfahren eingestellt, weil sie nix gefunden haben
Das war Hölle.

Also IMMER EINEN ANWALT NEHMEN UND NICHT SELBST AUSSAGEN