Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: markus am 07 Mai 2009, 15:17:42
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Hallo,
ich habe soeben für meinen Klienten eine Ablehnung für die Beantragung einer Ambulanten Rehabilitationstherapie von der Postbeamtenkrankenkasse bekommmen. Begründung ist, dass Spielsucht keine Abhängigkeitserkrankung ist. Hat jemand da Erfahrungen und weiss, wie und ob man dennoch eine Kostenzusage erreichen kann??
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Hallo Markus,
hast du denn eine ambulante Reha path. Glücksspielen beantragt? In einer anerkannten Behandlungsstelle für dieses Störungsbild? Oder eine ambulante Reha Sucht?
viele Grüße, Ilona
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Hallo,
dooffrag: ich dachte Spielsucht sei als Krankheit anerkannt ?! ???
Gruß
Chris
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Ja, als Krankheit schon. Aber nicht als Suchtkrankheit. Es heißt offiziell pathologisches Glücksspielen.
LieGrü, Ilona
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Ja, dann braucht Markus das ja nur so in die Rechnung schreiben, oder ?
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Erst Antrag stellen, dann Rechnung schreiben! Im Ernst: für eine ambulante und/oder eine stationäre Behandlung braucht man zunächst eine Kostenzusage vom zuständigen Kostenträger.
LG, Ilona
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hallo Markus,
wir haben einen Spieler in unserer ambulanten Reha, der die Kosten über die Postbeamtenkrankenkasse erstattet bekommt. Ich hatte den üblichen Antrag (wie an die Rentenversicherungen) gestellt und die PBeaKK wollte dann nur noch den Nachweis von uns, dass wir als ambulante Reha-Einrichtung für pathologische Glücksspieler anerkannt sind.
Es geht also!! Bei Nachfragen bitte eine PN schicken!
Gudrun