Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: User2023 am 21 August 2023, 17:05:12
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Hallo Zusammen,
ich hoffe es geht euch allen gut.
Ich habe gegen einen Bekannten Sportwettenanbieter geklagt. Habe alles selber finanziert über eine bekannte Kanzlei.
Heute bekam ich die Antwort, dass die Klage abgewiesen wurde.
Mein Fall war etwas speziell, da ich zum Zeitpunkt der Verluste in Deutschland gelebt habe. Als ich die Klage eingereicht habe wohnte ich in Österreich.
Also aus Österreich gegen die damals entstandenen Verluste in Deutschland klagen.
Mir hat man trotzdem kommuniziert, dass eine Klage möglich sei.
Was würdet Ihr mir an meiner Stelle nun empfehlen?
Soll ich Berufung einlegen? Dann würde es vor das OLG gehen. Wäre aber natürlich mit weiteren Kosten verbunden.
Danke schonmal für jegliche Hilfe!
Schönen Tag :)
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Hallo, bei dein Fall würde ich eher vorsichtig sein, bei Sportanbieter gibt es nicht soviele Fälle die erfolgreich sind. Einige Kanzleien meinen die Verluste sind klagbar und einige auch nicht aber die Entscheidung liegt an dir ob du dir das nötige Kleingeld leisten kannst. LG
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wie begründet das gericht diese entscheidung und was sagt deine kanzlei dazu?
ich kenne natürlich die details nicht, aber das eine klage abgewiesen wurde, liest man doch selten bis gar nicht. ich würde in berufung gehen. und sind kosten und risiko für dich zu hoch, nimm dir einen prozesskostenfinanzierer.
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Was empfiehlt denn dein Anwalt?
LG Ilona