Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: 8lu88er8lase am 14 November 2023, 15:23:09

Titel: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: 8lu88er8lase am 14 November 2023, 15:23:09
Servus,

Da ja immer mehr Urteile „reinflattern“ und unabhängig von den beiden kommenden Urteilen (OLG) gibt es eigentlich neue Erfahrungsberichte oder Informationen bzgl. der Vollstreckung der Urteile auf Malta oder werden diese Urteile einfach ignoriert? … Lt. Google wird dem Schuldner eine Frist von ca. 2 Wochen als ausreichend eingeräumt bis das Geld fließen soll? Welche Möglichkeiten der Vollstreckung gibt es in Bezug auf einen lizenzierten Anbieter noch oder zahlen die inzwischen? Gibt es ggf. Auch Neuigkeiten bzgl. des „neuen“ gesetztes auf Malta?

Freu mich auf eure antworten :)
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: RoHi1234 am 14 November 2023, 20:12:50
Willst du Antworten, die dir Hoffnung machen sollen? Bill 55 ist da und muss erst durch die EU wieder gekippt werden. Bis dahin passiert nichts.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Roy1234 am 14 November 2023, 20:33:18
Sprechen wir in 2 oder 3 Jahren nochmal darüber.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Mk83x am 14 November 2023, 20:37:53
Hat man da keine bessere Karten, wenn das Casino mittlerweile ne deutsche Lizenz besitzt? Ich mein, wenn man ein positives Urteil hat, dann könnte man ja zur Aufsichtsbehörde rennen und sagen die Schulden mir Geld aber nichts passiert?!

Denke nicht, dass das Casino wegen dem seine Lizenz aufs Spiel setzt und zahlt lieber?!
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Roy1234 am 14 November 2023, 22:10:15
Frag doch mal deinen Anwalt. Und frag gegen wen die Klage läuft. Bei mir sind es die Betreiber nicht das Casino. Ist der nicht der aktuelle wird's nicht so einfach.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Aviridertschi am 14 November 2023, 23:15:21
Da brauchst aktuell gar nicht hoffen vor 2-3 Jahre etwas zu sehen.
Solange das Gesetz besteht, ist die Zuversicht auf schnelles Ende gegen 0%.
Jeder der derzeit auf etwas anderes verweist ist einfach nur naiv.

Selbst bei positivem Urteil vor  unsrigen Gerichten steht die Bereitschaft zu zahlen derzeit bei 0 %

Klare Antwort von einer der bekanntesten Kanzleien vor paar Tagen. Stellen Sie sich darauf ein, dass es vor Oktober 2025 trotz Musterklagen aktuell nichts zu machen ist.

Seht es einfach anders. Für immer können Sie nicht wecklaufen. Wenn du aktuell 30 bist und mit 40 dann einen Brief bekommst, wo steht dass du dein Geld doch bekommst, ist es immer noch gut  8)
Mas sieht sich immer 2x im Leben  ;D
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Ilona am 14 November 2023, 23:25:16
Kleiner Trost: es wird gut verzinst.
LG Ilona
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Player8 am 14 November 2023, 23:39:01
Das auf Jeden Fall. Besser kann man sein Geld aktuell nicht anlegen.
Was ich aber nicht verstehe. Wenn es so wäre würde es doch öffentlich werden und keiner bei dem Anbieter spielen.

Irgendwas passt nicht. Warum klage ich dann wenn ich weiß das die nicht zahlen.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Aviridertschi am 15 November 2023, 01:43:36
Warum es nicht öffentlich wird.

Da sie den Titel haben und die 40+% kassieren wollen. Um nichts anderes gehts den Kanzleien. Mehr arbeit wird es ja auch nicht für sie.

Warum ich klage
Auch recht einfach.
Ist der Abschluss um nen Schlussstrich zu ziehen.
Wenn wirklich in 10 Jahren kohle fließt, wird alles in den Urlaub fließen und gut ist.
Wenn nicht, auch gut, aber ich habs wenigstens versucht.

Schuldentilgung. In 10 Jahren ist jeder definitiv Schuldenfrei, ansonsten macht man sowieso etwas falsch.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Player8 am 15 November 2023, 05:50:18
Wenn man natürlich hier schreibt das man sein Geld nach 10 Jahren haben möchte warum sollen die ja auch zahlen.
Natürlich geht es um jeden mehr zu verdienen aber irgendwann macht es für ein Unternehmen kann Sinn.

Also ich werde schnellstmöglich mein Geld kriegen. So oder so. Man muss auch eine andere Mentalität haben!
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: tomo am 15 November 2023, 07:41:10
@ Ilona
Weil du in einem Kommentar geschrieben hast es wird gut verzinst.
Lassen wir mal außen vor ob überhaupt gezahlt wird aber eben ab Klage stehen ja Zinsen an oder?
Und ich glaube mich zu erinnern, dass diese 5% sind.
Sind die 5% absolut oder kommen die zum Leitzins on top?
Weil ja auch der Satz viel, dass man aktuell sein Geld nicht besser anlegen kann und wenn es 5% sind ist die Inflation gerade höher und nicht die beste Analage.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Player8 am 15 November 2023, 08:06:45
Ich möchte ungern @Illona vorgreifen aber, weil ich den Satz geschrieben hatte. @Toto genau aus diesem Grund müssen lt. BGB Schuldner 5% über dem Basiszinssatz Zinsen zahlen. Aktuell ist der Basiszinssatz bei 3,12 + 5%. Der wird immer am 01.01. & 01.07 von der Bundesbank veröffentlicht. Welche Bank gibt einem 8% Zinsen? Das es Anlageformen gibt wo man mehr kriegen könnte ist ja klar aber da wären wir wieder bei dem gleichen Thema.....wie hier.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: tomo am 15 November 2023, 08:31:20
Super danke für die Info!
Bin ich voll bei dir wenn es Basiszins + 5% ist, dann ist es super :)
Dann müsste es nur noch irgendwann nach Urteilen zu 100% zzgl. Zins auch gezahlt werden.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: bobschi am 15 November 2023, 11:06:54
Super ist es natürlich… Die große Frage ist eben, ob die Betreiber bis dahin nicht vllt ein anderes Schlupfloch gefunden haben oder sogar Insolvenz anmelden.
Ist ja bei einem Anbieter in 2022 ja passiert.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Olli am 15 November 2023, 11:29:24
Nervennahrung - genau das scheint ihr hier zu benötigen. Ein Thread nach dem Anderen wird eröffnet (, was auch absolut korrekt ist!). Es wird spekuliert ... es werden Thesen aufgestellt und verteidigt. Doch die Wenigsten, die hier schreiben, kümmern sich "anscheinend" überhaupt nicht um ihre Spielfreiheit!
Dabei hat Rubbel doch einen interessanten Thread aufgemacht: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6353.0.html
Ist diese Form der Nervennahrung etwa zu schwere Kost? Traut Euch doch mal ... vielleicht schmeckt es Euch ja?

ㄟ( ▔, ▔ )ㄏ
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: HiddenAddiction am 15 November 2023, 11:46:20
Meine Abstinenz verfestige ich durch wöchentliche Teilnahme an einer SHG und regelmäßigen Stunden bei der Psychotherapie. Das Theme Rückholung ist dort jedoch (zurecht) nicht so präsent und hier kann ich mich mit Menschen austauschen, die sich in ähnlichen Prozessphasen befinden bzw. Erfahrungen gemacht haben. Das ist durchaus wertvoll. Abgesehen davon festigt auch die Beschäftigung mit diesem Strang der Sucht meine Abstinenz.

Das vielleicht nur als Ansatz, dass eine hohe Aktivität bei den Prozessfragen nicht bedeutet, dass wir uns nicht um unsere Spielfreiheit kümmern.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Aviridertschi am 15 November 2023, 12:05:59
Wenn man natürlich hier schreibt das man sein Geld nach 10 Jahren haben möchte warum sollen die ja auch zahlen.
Natürlich geht es um jeden mehr zu verdienen aber irgendwann macht es für ein Unternehmen kann Sinn.

Also ich werde schnellstmöglich mein Geld kriegen. So oder so. Man muss auch eine andere Mentalität haben!

Dann lese nochmal genau was ich geschrieben habe.

Du kannst wollen was du willst, wirst es aber zu mindestens bei Casinos auf Malta derzeit nicht bekommen. Titel hin oder Her. Die werden durch ihr Gesetz aktuell nicht zahlen. Kannst somit glauben dass dir ein Titel in Deutschland hilft. Interessiert die derzeit aber nicht.

Musterklagen dauern bis minimum Oktober 2025.
Was da rauskommt steht auch in den Sternen.
Da ich mal davon ausgehe dass wir nicht bei den Musterklagen dabei sein werden, kannst jetzt weiterrechnen.

Kannst ja gerne naiv durch die Welt ziehen und glauben dass du es schnellstmöglich bekommst. Nur wird es in den nächsten 2 Jahren keine Chance dazu geben.
Jeder Anwalt der dich richtig beratet, wird dich auf das Gesetz hinweisen und das dadurch kein Geld fließen wird.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: glüstv 2021 am 15 November 2023, 12:18:42
Also wenn es noch Jahre dauert bis man sein Geld bekommt ( wenn überhaupt  ) warum gibt es noch Prozesskostenfinanzierer , entweder sind die  dumm oder sehr reich und wollen ihr Geld gut anlegen ?! Beides glaube  ich eher nicht !!
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Player8 am 15 November 2023, 13:08:38
Also was manche hier reinschreiben ! Unglaublich. Es wird gesagt das hier auch die Gegenseite vertreten sein kann. Ich fand das Gefühl letztens mit dem bevorstehenden OLG richtig klasse das jemand hin fährt um uns den Urteil schnellstmöglich mitzuteilen! Wir also die BRD ist keine Bananen Republik! Die PKF wollen auch Geld verdienen mag sein das sie auch mal ihr Geld etwas riskieren. Ob was kommt oder nicht. Sonst würden die es nicht anbieten! Natürlich wird es Anbieter geben die Insolvenz anmelden oder verkaufen keine Ahnung!
Bevor man irgendetwas behauptet sollte man viel lieber die Anbieter wer dahinter steckt Analysen. Die wollen auf lange Sicht Geld verdienen und die Anwälte brauchen Sie im täglichen Business. Die meisten haben auch jetzt Lizenzen.

Lasst doch die auf Zeit spielen...
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Aviridertschi am 15 November 2023, 13:52:04
Also wenn es noch Jahre dauert bis man sein Geld bekommt ( wenn überhaupt  ) warum gibt es noch Prozesskostenfinanzierer , entweder sind die  dumm oder sehr reich und wollen ihr Geld gut anlegen ?! Beides glaube  ich eher nicht !!

Es geht hier um Malta und das Gesetz welches Malta unterstützt.
Solange das besteht gibt's nichts zu holen.

Aber lassen wir es einfach. 2 Meinungen und 1 wird recht haben.  ;) 
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: 8lu88er8lase am 15 November 2023, 14:02:34
Das Problem ist halt einfach das es halt alles nur Vermutungen sind und wir keine sicheren Quellen haben ob nun Geld fließt und gezahlt wird oder eben nicht.

Das ist sehr schade. Wäre halt auch toll hier jemanden in dem Forum zu haben der vielleicht schon weiter ist, ggf. Ein Urteil hat und aus erster Hand berichten könnte, ob es ignoriert oder gezahlt wird…

Alles andere sind Vermutungen und wie mein Vorredner sagte 2 Meinungen wo bestimmt eine richtig sein wird - aber welche das ist weiß keiner so recht.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 15 November 2023, 14:12:44
Hinweis zur Vollstreckung gegen Malta-Casinos:

das OLG Karlsruhe hat vor wenigen Tagen einen Antrag auf Erlass eines europäischen Vollstreckungstitels bezogen auf eine vorläufige Kontopfändung zurückgewiesen.

Als Grund wird vom OLG Karlsruhe angegeben, dass allein der Verweis auf die Europarechtswidrigkeit von Bill 55 nicht ausreichend ist, um eine vorläufige Kontopfändung festzusetzen. Eine vorläufige Sicherung sei nur dann denkbar, wenn ganz konkrete Handlungen des Casinos zur Vereitelung einer Vollstreckung unmittelbar bevorstehen. Das sei allein durch eine europarechtswidrige Regelung wie Bill 55 gerade nicht gegeben.

Auch dadurch dürfte klar sein, dass eine schnelle Variante sein Geld aus einem Urteil über ein deutsches Gericht zu vollstrecken momentan nicht wirklich gegeben ist.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: RoHi1234 am 15 November 2023, 14:57:18
@Blubberblase

Es wurde ein Gesetz verabschiedet. Das ist keine Spekulation. Das ist Fakt. Und die Wettanbieter werden sich garantiert nicht gegen den Freifahrtschein wehren.

Es mag sein, dass es Staranwälte und Starkanzleien gibt, die das wie auch immer durckdrücken.

Aber so lange die EU nichts unternimmt, werden die sich zurücklehnen und abwarten.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: 8lu88er8lase am 15 November 2023, 15:02:35
Die Theorie mit den zwei Meinungen rührt ja auch nur daher - dass ich für meinen Teil zu bedenken geben möchte das es hier um einen lizenzierten Anbieter geht. Diese Lizenz für den deutschen Markt aufs Spiel zu setzen und die Lizenz zu verlieren erscheint aus meiner Sicht ein mögliches Druckmittel zu sein um einen Geldfluss zu ermöglichen…
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Justus999 am 15 November 2023, 15:35:20
Es wurde mal ein Link geteilt wo man die derzeitige offenen Exekutionen gegen Malta einsehen konnte, die auf Eis sind wegen dem Bill55. Manche lizenzierte Anbieter konnte man aber bis dato nicht finden, oder werden dort nicht alle angegeben?

Müsste mal den Link suchen, den gab es bei der Diskussion von Maltas Gesetz. Scheint aber wohl nicht mehr zu funktionieren.

https://ecourts.gov.mt/onlineservices/
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Andreas1978 am 15 November 2023, 17:38:11

Scheint aber wohl nicht mehr zu funktionieren.

https://ecourts.gov.mt/onlineservices/

Der funktioniert doch mit Absicht nicht  ;D ;D

Zum Thema Zinsen nur mal kurz: Die sieht doch fast niemand.
Die aktuellen 300 (?) Urteile sind die einzigen potenziellen Kandidaten von Zinsen. Und nach der 1. Instanz kann man immer noch vor dem OLG einem Vergleich zustimmen.

Laut CLLB betreuen diese über 5000 Verfahren, deutschlandweit also logischerweise mehr (?)

also nicht mal 5% Urteile, der Rest also Vergleich. Und im Vergleich gibts nix mit Zinsen.


Ich für meinen Teil schenke Zinsen keine Beachtung, ich habe schon einen Fehler gemacht, da noch gewinnorientiert zu denken ist Grotesk. Hätte, Hätte, Fahrradkette, hätte ich mal angelegt... habe ich aber nicht, ich habe gezockt. Bei der Thematik VW oder Tesla kann man ruhig von Zinsen sprechen, aber auf diesem Gebiet kann man sich die Zinsen meistens (!) in die Haare schmieren.

Eigene Meinung.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 15 November 2023, 17:46:45

Laut CLLB betreuen diese über 5000 Verfahren, deutschlandweit also logischerweise mehr (?)

also nicht mal 5% Urteile, der Rest also Vergleich. Und im Vergleich gibts nix mit Zinsen.


Das wird rechnerisch jetzt nicht ganz hinhauen. Die 5 % würden nur dann stimmen, wenn die 5.000 Fälle bereits abgeschlossen sind.
Da es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit  bei den 5.000 Fällen um abgeschlossene und laufende Verfahren handeln dürfte, gehe ich mal davon aus, dass eine Vielzahl von Fällen noch an den jeweiligen Gerichten hängen.
Daher dürfte die Gesamtquote auf Urteile deutlich höher als nur bei 5 % liegen.  ;)
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Andreas1978 am 15 November 2023, 17:50:46
Du hast so gesehen Recht, aber meinem Beispiel ist CLLB nicht die einzige Kanzlei in der Bundesrepublik, du darfst noch mal ein paar Tausend draufzählen  :P

Dann geht die Rechnung mehr oder weniger ungefähr auf, auf den genauen Prozentsatz will ich mich nicht festlegen....

Und ich glaube kaum, dass aus 300 Urteilen im nächsten Quartal die Zahl sich plötzlich verfünffacht....
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Rubbel am 15 November 2023, 18:05:41
Hi ---
Ilona hat mit den in den Raum gestellten Zinsen sicherlich gehofft, Euch ein wenig Gelassenheit zu übermitteln.
Stattdessen hängt Ihr Euch auf mit der Frage, wie viel das wohl real werden wird und diskutiert und stellt wieder Prognosen auf - und wieder weiß der eine mehr oder das alles besser als der andere.
Wenn  frauman das verfolgt, kommen einem Gedanken, ob nicht jeder so kommentiert und seine Gedanken so steuert, wie er das vormals im aktiven Spiel gemacht hat. Habt Ihr mal daran gedacht? Und - habt Ihr mal in Erwägung gezogen, dass Eure Aufregung zu nichts führt? Zwischendrin schreibt immer mal wieder jemand, dass Ihr abwarten müsst. Abwarten bedeutet aber ein wenig innere Ruhe - oder nicht? Es gibt objektiv gar keinen Grund für hitzige Diskussionen oder Behauptungen. Jeder weiß das, nicht wahr? Dennoch schreibt Ihr Euch die Finger wund.
'meinst Du dies - glaubst Du nicht, dass - wie schätzt Du das ein - ich habe mal gehört von - ich hab ein Urteil gefunden - ich kann mir nicht vorstellen, dass - ich fürchte, dass ...  so geht das die ganze Zeit. Und wofür?
Aus vielen Beiträgen spricht auch der Wunsch nach schneller Abfindungssumme, um ein für allemal damit einen Schlussstrich zu ziehen.
Ich bin keine OC-Spielerin, aber ich bin der Meinung:
Wenn Ihr schon klagt, dann richtig. Und dann lasst Euch nicht abspeisen mit einer Abfindung. Ihr werdet nachher unzufrieden sein, wenn Ihr für großen Einsatz nur einen kleinen Betrag zurück erhaltet. Und das wäre schade, wissen wir doch, dass auch Unzufriedenheit (auch Neid auf Andere!) nicht ganz ungefährlich für das Risiko eines Rückfalls ist. Dann wäret Ihr fix auch die paar Penunsen wieder los - wo auch immer. Dass sich immer Wege finden lassen, steht ja auch schon in vielen Beiträgen zu lesen.
Euren Selbstwert und Zufriedenheit werdet Ihr sicherer haben, wenn Ihr alles durchzieht.
Und - lasst doch mal alle Fünfe gerade und macht Euch nicht gegenseitig kirre. Ihr könnt nichts im Ablauf beeinflussen. Nur davor schützen, dass Euch sowas nicht mehr passiert. Und das ist sogar viel mehr wert.
Viele Grüße
Rubbel
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Player8 am 15 November 2023, 18:19:52
So sieht es aus @Rubbel! Auf den Punkt gebracht. Und ob einer aus persönlichen Umständen ein Vergleich annehmen MUSS Sollte jeder selber für sich entscheiden! Und ein Vergleich nach einem Urteil bei so einer Ausgangssituation ist mehr als unfair.

Ein Vergleich heißt für beide Seiten Unsicherheit. Deshalb einig man sich, weil es nicht sicher ist ob man gewinnt und nicht verlieren möchte!
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 15 November 2023, 18:23:29
Du hast so gesehen Recht, aber meinem Beispiel ist CLLB nicht die einzige Kanzlei in der Bundesrepublik, du darfst noch mal ein paar Tausend draufzählen  :P

Auch das ist richtig. Nur veröffentlichen weder CLLB noch andere Kanzleien jedes ihrer erwirkten Urteile. Es liegen etliche Urteile vor, die nirgends auftauchen, weder auf Kanzlei-Informationsseiten, noch in kostenpflichtigen Datenbanken wie juris oder beck.
Das gilt übrigens auch für Urteile, in denen Spieler die Klagen verloren haben. Hierzu gibt es vielleicht eine Hand voll Veröffentlichungen, obwohl Dutzende negative Urteile existieren. Wer ein Klageverfahren durchlaufen hat, wird die ewig langen Listen kennen, welche die Casino-Vertreter regelmäßig vorlegen. Und nicht alle dieser abweisenden Urteile wurde mit Berufung angegriffen.

Und ja, ich würde durchaus davon ausgehen, dass eine Steigerung von Urteilen, vielleicht nicht sprunghaft, aber dennoch relativ steil, in den nächsten Monaten erfolgen könnte. Einfach aus dem Grund, als dass zum einen durch die immer einheitlicher werdende OLG-Rechtsprechung die jeweiligen Amts- und Landgericht weniger Beurteilungsspielraum bekommen. Zum anderen aber, als dass für viele Verfahren, welche in den letzten 2 Jahren ( und damit zu Beginn der Klageflut) eingereicht wurden, schlicht durch Zeitlauf eines Klageverfahrens die finalen Entscheidungen anstehen.

Grundsätzlich aber ist die Veröffentlichungspraxis von Urteilen in Deutschland leider nicht so wirklich ausgeprägt. Das betrifft jedoch nicht nur den Gaming-Sektor sondern ist ein grundsätzliches Problem, was auch regelmäßig kritisiert wird.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Rubbel am 15 November 2023, 18:38:27
@Player8:

Wenn vor einem Gericht der Spielsüchtige schon mal Recht bekommen hat, könnt Ihr davon ausgehen, dass das auch in dem nächst höheren Gericht nicht anders verläuft. Da müsste schon ein korrumpierbarer Richter sitzen. Richter haben Recht zu sprechen und sind Beamte.
Und Menschen wie Du und ich natürlich.
Stehen da also David und Goliath vor dem Richter und David sagt: Der Goliath da, der hat mir geschadet. Und der Goliath sagt: Wenn der kleine David an einer Stelle vorher schon wund war und sich dann mit mir anlegt, dann hat er's nicht besser verdient, als dass ich ihn über'n Tisch ziehe. Ich bin schließlich Geschäftsmann und kein Messias.
Das ist stark heruntergebrochen und simpel als Beispiel. Dann soll also der Richter entscheiden. Wie fühlt der sich dann wohl? Was wird er denken, welches Recht wird er sprechen? Er hat schon von vielen derartigen Auftritten gehört, hat gelesen, hat die Medienberichte verfolgt und der Richter vor ihm hat klar entschieden: David muss geschützt werden. Versuch mal, Dich in den Richter hineinzuversetzen.
Ich gehen nicht davon aus, dass jemand Angst haben muss, dass z.B. das BGH ein OLG 'überspringt' und sagt: Ich gebe dem Geschäftsmann Goliath Recht, und der wunde kleine David, der Geschädigte, soll hier mal ordentlich blechen.

Also: Ruhe bewahren, entspannen, daran denken, dass Ihr Euch über's Ohr habt hauen lassen, weil Ihr geträumt habt, von Goliaths großen Reichtümern was geschenkt zu bekommen (denn er ist ein bekannter Verbrecher), er hat Euch gelockt und betrogen, um seine Geldberge noch höher anwachsen zu lassen.

Gruß R

Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 15 November 2023, 18:50:57
@Player8:

Wenn vor einem Gericht der Spielsüchtige schon mal Recht bekommen hat, könnt Ihr davon ausgehen, dass das auch in dem nächst höheren Gericht nicht anders verläuft. Da müsste schon ein korrumpierbarer Richter sitzen. Richter haben Recht zu sprechen und sind Beamte.

Ich gehen nicht davon aus, dass jemand Angst haben muss, dass z.B. das BGH ein OLG 'überspringt' und sagt: Ich gebe dem Geschäftsmann Goliath Recht, und der wunde kleine David, der Geschädigte, soll hier mal ordentlich blechen.

Da wäre ich ein klein wenig vorsichtig. Auch David hat das ein oder andere mal etwas auf die Nase bekommen.  ;) Ich erinnere nur an die letzte BGH-Entscheidung aus dem September 2023 zur Rückforderung von Spieleinsätzen über den Zahlungsdienstleister. Da hat der BGH dem lieben Goliath recht gegeben und das Berufungsurteil aufgehoben. Dabei mit dem klaren Verweis: "Ein Spieler weiß, dass ihm durch seine Teilnahme am Glücksspiel ein Vermögensschaden droht."

Wie der BGH in der Konstellation Spieler - Casino entscheiden wird, ist daher durchaus offen, auch wenn der Großteil der Gerichte davon ausgeht, dass diese beiden Konstellationen nicht vergleichbar sind. Spannend wird das Ganze dann insbesondere auch mit Blick auf den EuGH. Die ersten Gerichte befassen sich derzeit mit Anträge auf Verfahrensaussetzung bis zu einer entsprechenden Entscheidung.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Rubbel am 15 November 2023, 19:08:18
Ihr Klagende seid krank! Dafür steht das Wund-Sein des David.
Der Goliath, der Beklagte, ist nicht krank, der ist nur gierig.
Das entgeht keinem Richter so einfach.
Aber es sollte Euch klar sein, dass Ihr krank seid und das solltet Ihr auch klar machen, selbst oder durch Eure Vertreter vor Gericht (ich verzichte hier aufs Gendern). Es ist keine Schande, seine Krankheit offenzulegen. Es ist eine Stärke insofern, dass Ihr mit dieser Offenheit und Ehrlichkeit wachsen werdet in der Entscheidungsfindung. Weil das dann authentisch ist. Weil Ihr authentisch seid.
Aufgeblasen (aber das seid Ihr ja alle nicht) dahin zu marschieren und zu denken: Mein Vertreter vor Gericht muss mich daraus boxen und ich muss mich nicht zeigen oder in Erscheinung treten für mich - erhobenen Hauptes - wäre ungünstig. Seid wie Ihr seid und macht keinen Hehl daraus. Aber bleibt relaxt. Die Fakten zählen, nicht ein 'großes Mundwerk' und auch kein Mäuschendasein, das vermittelt, es habe von nichts ne Ahnung ...
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 15 November 2023, 19:20:52
Ihr Klagende seid krank! Dafür steht das Wund-Sein des David.
Der Goliath, der Beklagte, ist nicht krank, der ist nur gierig.
Das entgeht keinem Richter so einfach.
Aber es sollte Euch klar sein, dass Ihr krank seid und das solltet Ihr auch klar machen, selbst oder durch Eure Vertreter vor Gericht (ich verzichte hier aufs Gendern).
Sich darauf zu berufen dürfte wenig Erfolg versprechen bzw. dürfte falsche Hoffnungen wecken. In nahezu sämtlichen Urteilen, egal ob Amtsgericht, Landgericht oder OLG, spielte das Thema "Spielsucht als Krankheit" keine Rolle. Es ging und geht ausschließlich um die rechtliche Frage der nicht vorhandenen Lizenz.

Selbst dann aber, wenn das mal relevant sein sollte, dann müsste:
- die "Krankheit" nicht nur vorgetragen sondern unter Beweis gestellt werden (Stichwort "ärztliches Gutachten" oder ähnliches) und
- die "Krankheit" müsste bereits zu Beginn vorgelegen haben. Anderenfalls dürfte fraglich sein, welche Einzahlungen bewusst und gewollt erfolgten und welche unter dem Einfluss der Spielsucht geschehen sind.

Ich würde nicht empfehlen, auf die reine Menschlichkeit eines Richters zu vertrauen.  ;)
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Andreas1978 am 15 November 2023, 19:38:43
Also in nahezu allen Verhandlungen wurde ich vom Richter gefragt, ob ich mich denn als "Spielsüchtig" bezeichnen würde - was auch in allen Klageschriftsätzen immer erwähnt wurde - ich denke die Assoziation mit Spielsucht als Krankheit sollte dem zuständigen Richter dann auch ohne ein Attest durchaus bewusst sein.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 15 November 2023, 19:46:11
Also in nahezu allen Verhandlungen wurde ich vom Richter gefragt, ob ich mich denn als "Spielsüchtig" bezeichnen würde - was auch in allen Klageschriftsätzen immer erwähnt wurde - ich denke die Assoziation mit Spielsucht als Krankheit sollte dem zuständigen Richter dann auch ohne ein Attest durchaus bewusst sein.
Klar, fragen wird jeder Richter. Schließlich könnten im Falle einer tatsächlich anzunehmenden Spielsucht ganz andere Aspekte in der Entscheidung zu berücksichtigen sein. Allerdings gehe ich mal davon aus, das wird auch in Deinen Verfahren in der Urteilsbegründung - soweit diese bereits vorliegt - am Ende nicht weiter ausgebreitet worden sein.  :)
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Olli am 15 November 2023, 20:06:56
@Rubbel

Jetzt hast´e nur für neue Spekulationen gesorgt. In Deinem Thread hat sich aber noch keiner gemeldet ... :)
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Rubbel am 15 November 2023, 20:10:56
Tja ...
der Richter fragt doch höchstwahrscheinlich die Daten ab am Anfang. Wenn da die Frage kommt, was jemand von Beruf ist/macht, wird schnell klar werden, dass der Kläger arbeitet für sein Geld, was er ins OC gesteckt hat und auf monatliches Gehalt angewiesen ist, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, der Beklagte hingegen eigentlich nur für das Hin- und Herschieben von fremden Geld lebt.
Und wem es entgangen sein sollte: Es gibt zur Zeit etliche Befürchtungen, was Internetgeschäfte, künstliche Intelligenz und Onlinehandel an Schaden bringen (können). Seid versichert: Künstliche Intelligenz haben die Onlinecasinos längst für sich entdeckt. Eure Spielerprofile, also wie Ihr handelt, setzt, zockt, sind längst von den Anbietern erfasst. Dafür bekommt man ja hin und wieder ein 'Fleischstückchen', um die Hoffnung unter Einsatz von noch mehr Geld zu schüren und dann richtig abzukassieren. Hat jeder hier schon lesen können.
Richter sind informiert, sie bekommen die Unterlagen und bereiten sich auf die Verhandlungen vor. Und sie sind nicht blöd.
Arbeitet also jemand z.B. als Dachdecker und bekommt 3.000 Euro im Monat, hat vielleicht sogar Frau und Kind(er) ... da weiß ein Richter, dass Spielsucht vorliegt. Vor allem, wenn es um eine 5- oder 6-stellige Summe geht.
Keine Sorge.

Aber da das hier eigentlich gar nicht mein Thema ist ... hör ich jetzt auf.
Ich hab bloß eine :) Bitte :)  :
Jetzt fangt nicht an, hierüber auch wieder wild zu diskutieren und Euch mit spekulativ und eifrig wieder die Finger wund zu schreiben, Euch mit 'Kenntnissen' zu 'überholen' und Euch in Gedanken hineinzusteigern.
Wie vorher schon geschrieben: Es ist für die Katz', sich in Eventualitäten zu steigern und zu verlieren. Bleibt gelassen, wartet ab und sagt Euch: Ein Gerichtstermin wird kommen. Seid im  Zweifel  froh, wenn es keine Sammelurteile gibt, sondern Ihr vor's Gericht 'dürft'. Das macht das alles klarer und menschlicher.
Sammelurteile ... ich denke gerade: Wie liefe das dann ab? Bekommen dann die Vertreter oder Ihr nur noch Fragebögen für Name, Adresse, Bankverbindung und einzutragendem Verlust, dann geht das in Lkw-Ladungen an die jeweiligen Anbieter ... und dann säßet Ihr hier wieder und fragtet Euch: Geht das jetzt nach Datum, nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens, nach Höhe der zu tilgenden Schuld oder wie machen die das? Wann glaubt Ihr, bin ich wohl dran? Hast Du schon was auf dem Konto? Wieviel Zinsen hast Du erhalten? Dann müsste ich ja ...  ... und all so'n Schnurz.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Rubbel am 15 November 2023, 20:17:41
@Olli
 ;D ;D ;D Ja, stimmt! Es hat darauf noch niemand etwas von sich preisgegeben. Aber ich wollte auch keine Werbung machen. Ein wenig 'traurig' bin ich schon, bei Offenheit keine Offenheit als Resonanz zu bekommen. Aber so ist das nun mal. Da Du das anmerkst, kannst Du ja als erster und von Dir schreiben. Als 'Vorreiter' sozusagen.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Roy1234 am 15 November 2023, 20:46:21
@Rubbel
Danke dass Du endlich wieder richtig da bist.
Warum hier und nicht in deinem Thread? Hier geht's mit aus der Hüfte geschriebenen Dreizeilern, bei Dir muss man lange in sich gehen und die Vergangenheit Revue passieren lassen. Ich hab zweimal angesetzt und aufgehört weil ich nicht nur etwas rein schmieren wollte. Kommt noch auch wenn ich ja immer noch kein Oldie als Ex bin.

@Kaffeesatzleser
Das Urteil gegen die Dienstleister ist auch komplett eine andere Schiene. Die Casinos hingegen haben im Bewusstsein die illigale Schiene gefahren.

Zum Rest, es wird immer noch Vergleiche geben um eine Urteilsflut zu vermeiden. Nicht von allen aber von bestimmten Casinos.

Wer auf 100 Prozent durchziehen will muss sich in Geduld üben.

Zum Thema Spielsüchtige hat Rubbel definitiv auch Recht. Wer vor Gericht mit 40 50 oder 150000 Euro auftaucht als normaler Arbeitnehmer da will der Richter maximal die Einsicht als Bestätigung. Das sind intelligente Menschen.

So zumindest meine bescheidene Meinung.

Grüße Roy
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Manana am 15 November 2023, 21:50:14
Ihr Klagende seid krank! Dafür steht das Wund-Sein des David.
Der Goliath, der Beklagte, ist nicht krank, der ist nur gierig.
Das entgeht keinem Richter so einfach.
Aber es sollte Euch klar sein, dass Ihr krank seid und das solltet Ihr auch klar machen, selbst oder durch Eure Vertreter vor Gericht (ich verzichte hier aufs Gendern). Es ist keine Schande, seine Krankheit offenzulegen. Es ist eine Stärke insofern, dass Ihr mit dieser Offenheit und Ehrlichkeit wachsen werdet in der Entscheidungsfindung. Weil das dann authentisch ist. Weil Ihr authentisch seid.
Aufgeblasen (aber das seid Ihr ja alle nicht) dahin zu marschieren und zu denken: Mein Vertreter vor Gericht muss mich daraus boxen und ich muss mich nicht zeigen oder in Erscheinung treten für mich - erhobenen Hauptes - wäre ungünstig. Seid wie Ihr seid und macht keinen Hehl daraus. Aber bleibt relaxt. Die Fakten zählen, nicht ein 'großes Mundwerk' und auch kein Mäuschendasein, das vermittelt, es habe von nichts ne Ahnung ...

Vor Gericht zählt das Recht.

Und jeder seriöse Anwalt wird dir davon abraten irgendwas von Spielsucht zu erwähnen. Daher, sei bitte vorsichtig, welche Ratschläge du hier gibst, weil das dem ein oder anderen schaden könnte.

1. In diesen Verfahren geht es nur darum, ob der Vertrag zwischen Casino und Spieler rechtmäßig war oder nicht. Ob Spielsucht vorliegt oder nicht spielt keine Rolle.

2. Es kann sogar negativ ausgehen, wenn man die Spielsucht erwähnt und als Begründung anführt. Der Grund ist ganz einfach: Die Gegenseite könnte daraufhin ein Gutachten verlangen, ob wirklich eine Spielsucht vorliegt. Das zieht das Verfahren in die Länge und ein Gutachten kostet Unmengen an Geld, da bist du gleich mal im 5-stelligen Bereich. So ein Gutachten kann dann wieder angefochten werden, ein Gegengutachten verlangt werden usw.

3. Also, nochmal. Wenn ihr einen auf Glücksspiel spezialisierten Anwalt habt, dann weiß der was er tut. Hört also auf ihn und sagt nur das, was er er auch sagt.

4. Viele Anwälte springen auf den Zug gerne auf, haben aber keinerlei Ahnung von der Rechtslage, welche Anträge man stellen muss usw. Daher, geht nur zu einem Anwalt, der die Glücksspiel-Fälle sozusagen zu seinem Hauptaufgaben-Gebiet gemacht habt. Ihr geht ja bei einer Scheidung auch nicht zu einem Anwalt, der auf Immobilienrecht spezialisiert ist, sondern zu einem Scheidungsanwalt.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 15 November 2023, 22:42:27


@Kaffeesatzleser
Das Urteil gegen die Dienstleister ist auch komplett eine andere Schiene. Die Casinos hingegen haben im Bewusstsein die illigale Schiene gefahren.

Sehe ich ebenso, genauso wie die überwiegende Zahl der Gerichte. Dennoch muss sich jede Spieler-Klage auf genau diesen Punkt vorbereiten. Denn auf diesen einen Satz des BGH, den ich oben zitiert hab und der auch schon im Beschluss des BGH vom letzten Jahr vorhanden war, stürzen sich momentan ausnahmslos alle Casino-Anwälte.

Und dass eine mangelhafte Vorbereitung mächtig in die Hose gehen kann, zeigt ein Verfahren vor dem LG Gießen, was mit seiner Entscheidung aus dem Jahr 2021 die Klagewelle erst losgetreten hat. Dieses ist nun selbst umgekippt und hat in einer Entscheidung vom April 2023 mitgeteilt, dass es "seine vorherige Rechtsauffassung aufgrund der BGH-Entscheidung nicht mehr vertreten wird." Dabei hat es sich übrigens auch ausführlich mit den einzelnen OLG-Entscheidungen auseinandergesetzt. Im Ergebnis lehnte es einen Rückforderungsanspruch mit Verweis auf den BGH ab. Und ja, auch andere Gerichte sind in Teilen inzwischen auf diese Schiene gepolt. Daher Obacht und den jeweiligen Anwalt auf eine gründliche Vorbereitung trimmen. Die Klageverfahren waren und sind keine Selbstläufer  :)
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Kläger2018 am 15 November 2023, 23:00:18
"Und jeder seriöse Anwalt wird dir davon abraten irgendwas von Spielsucht zu erwähnen."

Das muss niemand erwähnen, denn das Thema Spielsucht und Glücksspiel sind schon naturgemäß miteinander verbunden. Die Gerichte sind ja nicht blöd.

Wer z.B. 50.000,- Euro einklagt, der braucht da nichts zu erwähnen. Und außerdem sollte man meiner Meinung nach die größtmögliche Einsicht - und zwar sowohl mit sich selbst als auch nach außen hin - mitbringen. Ansonsten bringt das Verklagen von Online-Casinos effektiv rein gar nichts.

Wer in seiner Freizeit 20,- Euro verspielt hat, der braucht in der Tat nichts zu erwähnen. Aber der klagt dann - diese Prognose erlaube ich mir abzugeben - auch nichts ein.
Titel: Re: Informationen: Vollstreckung (Malta)
Beitrag von: Manana am 15 November 2023, 23:26:46
"Und jeder seriöse Anwalt wird dir davon abraten irgendwas von Spielsucht zu erwähnen."

Das muss niemand erwähnen, denn das Thema Spielsucht und Glücksspiel sind schon naturgemäß miteinander verbunden. Die Gerichte sind ja nicht blöd.

Wer z.B. 50.000,- Euro einklagt, der braucht da nichts zu erwähnen. Und außerdem sollte man meiner Meinung nach die größtmögliche Einsicht - und zwar sowohl mit sich selbst als auch nach außen hin - mitbringen. Ansonsten bringt das Verklagen von Online-Casinos effektiv rein gar nichts.

Wer in seiner Freizeit 20,- Euro verspielt hat, der braucht in der Tat nichts zu erwähnen. Aber der klagt dann - diese Prognose erlaube ich mir abzugeben - auch nichts ein.



Vor Gericht interessiert das niemanden. Dort zählt nur die Rechtslage und was sich der Richter denken kann oder nicht, spielt auch keine Rolle. Hier geht es um bestehendes Recht und wie das ausgelegt wird.

Die Erwähnung einer Spielsucht ist also völlig unnötig und kann im schlimmsten Fall sogar negativ ausgelegt werden.

Du gehst ja nicht vor Gericht, um darüber zu verhandeln, ob du Spielsüchtig bist oder nicht.

Ich weiß, in Deutschland ist das noch etwas anders, aber in Österreich werden alle Fälle zu 100 % gewonnen. Dort gibt es Urteile vom Verfassungsgerichtshof und vom obersten Gerichtshof. In Österreich hat zum Beispiel der oberste Gerichtshof entschieden, dass man selbst dann Spielverluste einklagen kann, wenn der Spieler von der Illegalität gewusst hat und wenn der Spieler sich bereits mit dem Vorsatz angemeldet hat, das Geld danach wieder zurückzufordern.

In Österreich kannst also ganz legal mit dem Vorsatz spielen, das Geld danach wieder zurückzuholen. Mach ich nicht und sollte keiner machen, weil Spielen Leben zerstört. Ich will nur die Rechtslage genau wiedergeben.

Und in Deutschland scheitern viele Fälle einfach nur daran, dass eben ein Anwalt den Fall übernimmt, der keine Ahnung von der Materie hat.