Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Johnny1988 am 21 November 2023, 13:10:51

Titel: Vereidigung
Beitrag von: Johnny1988 am 21 November 2023, 13:10:51
Hallo Liebes Forum,

meine Verhandlung mit einem PKF steht nächstes Jahr an. Die Gegenseite besteht in seinem schreiben darauf, dass ich geladen und vereidigt werde.

Dabei ist mir irgendwie nicht so gut. Wie war es denn bei euren Verfahren? Natürlich nur, falls ich drüber sprechen mögt.

Lg
Titel: Re: Vereidigung
Beitrag von: 8lu88er8lase am 21 November 2023, 13:22:31
Ich brauchte nicht vor Ort sein.
Titel: Re: Vereidigung
Beitrag von: Olli am 21 November 2023, 14:43:53
Hi Johnny!

Das Gericht entscheidet, ob Du vereidigt wirst oder nicht. Das sind Psychospielchen.

Anders sähe es aus, wenn Du gewusst hättest, dass das Spielen dort verboten war und Du gleichzeitig angibst, es nicht gewusst zu haben.

Die Beweislast dafür trägt die Gegenseite!

Also ... tief durchatmen ... hingehen ... immer bei der Wahrheit bleiben!
Titel: Re: Vereidigung
Beitrag von: Rubbel am 21 November 2023, 14:54:55
... hier wollte ich auch schon schreiben, aber was Olli hier schrieb, ist perfekt und so sehe ich das auch!
Es wird inzwischen evtl. durch Gerichtsbeschlüsse sehr eng. Für die Betreiber.
Also geh erhobenen Hauptes dahin, denn die Zeit der Erniedrigungen hast Du schon gehabt, die brauchst Du nie wieder! Und die gibst Du Dir auch nicht mehr. Fertig-aus!
Einfach ehrlich sein - das hättest Du ja auch vorher schon gemacht ... da kann Dich ne evtl. Vereidigung auch nicht einschüchtern. Eigentlich ist das ein Witz, oder?
Viele Grüße
Rubbel
Titel: Re: Vereidigung
Beitrag von: Hans1 am 21 November 2023, 15:05:11
wär doch nur fair, wenn dann die gegenseite auch vereidigt wird oder? bei den ganzen lügen, die man oft auch widerlegen kann, überlegt sich die gegenseite das vielleicht dann zwei mal..
Titel: Re: Vereidigung
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 21 November 2023, 15:17:49
wär doch nur fair, wenn dann die gegenseite auch vereidigt wird oder? bei den ganzen lügen, die man oft auch widerlegen kann, überlegt sich die gegenseite das vielleicht dann zwei mal..
Da von der Gegenseite nahezu ausnahmslos nur der Anwalt anwesend sein wird, entfällt die Option einer Vereidigung des Casino-Vertreters bereits grundsätzlich.  ;)