Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: wolfenstein am 05 Mai 2024, 22:15:45
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Anbieter "T" hat mir vor einiger Zeit meine angeforderte Spielerdatei mit Passwort zugeschickt. Ich haben nun festgestellt, dass das Passwort mittlweile ungültig ist.
Eine Anfrage zur Zusendung einer neuen Datei wird nicht beantwortet. An wen kann ich mich wenden sollte die Datei nicht neu zugeschickt werden. Hatte irgendwo gelesen, dass empfindliche Strafen drohen wenn Anbieter die Datenauskunft verweigern.
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Olli ist auch empfindlich wenn hier Anbieter Namen geschrieben werden.
Nur als Tipp.
LG Roy
Edit Olli: GENAU! :) Habe den Titel hier bei Dir auch korrigiert!
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https://www.cllb.de/datenschutz/verstoss-gegen-dsgvo-gluecksspiel-anbieter-muessen-auskunft-erteilen/
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Erstmal schön wenn sogar Malta das so sieht.
Interessanter ist allerdings ob das Anbieter juckt und die Frage was sind empfindliche Geldstrafen. Wie in D bei der GGL?
Außerdem ist's eigentlich sowieso egal solange es Bill gibt.
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Ne, ne ... das ist es nicht!
Wenn Du nicht klagen kannst, weil Dir die Auskunft fehlt, dann kann die Verjährung greifen.
Hast Du aber ein Urteil, dann ist es 30 Jahre vollstreckbar.
Bill 55 wird nicht ewig Bestand haben!
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die 30 Jahren fangen pro Vollstreckungsversuch auch wieder von vorne mit 30 Jahren zu laufen an ...
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Stimmt Olli!👍
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Ich hab jetzt vor ner Woche eine Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten meines Bundeslandes geschickt, weil ein oc die Frist für ne Datenauskunftsanfrage einfach von 1 auf 3 Monate hoch gesetzt hat. Mal schauen was passiert.
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ich würde die Beschwerde hier stellen:
https://idpc.org.mt/
Gerade vor dem Hintergrund des Artikels weiter oben denke ich, dass das die korrekte Stelle ist.
Denke, dass Du keine Antwort von dem Datenschutzmenschen Deines Bundeslandes erhalten wirst. Was kann der schon ausrichten :)
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ich würde die Beschwerde hier stellen:
https://idpc.org.mt/
Gerade vor dem Hintergrund des Artikels weiter oben denke ich, dass das die korrekte Stelle ist.
Denke, dass Du keine Antwort von dem Datenschutzmenschen Deines Bundeslandes erhalten wirst. Was kann der schon ausrichten :)
Das ist doch aber ne Beschwerdestelle für malta oder nicht? Mein oc ist nicht in Malta. Das bringt na überhaupt nichts.
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Gibt es sicherlich in Gibraltar auch. Oder Curacao?
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Ihr Lieben,
das könnt ihr gern machen. Aber bitte parallel immer auch an den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes. Einige intervenieren sehr wohl bei den Kollegen des anderen Landes. Und woher bitte schön, sollen die Behörden sonst erfahren, dass was schief läuft.
LG Ilona
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Richtig :)
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Zitat: In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Spieler von seinem Auskunftsrecht gegenüber der Rumpelstilzchen Entertainment Gebrauch gemacht. Der Glücksspielanbieter aus Malta verweigerte die Auskunft zwar nicht, stellte die Informationen aber als Fotodateien im jpeg-Format zur Verfügung. Insgesamt erhielt der Antragssteller 2.800 Fotos zu den Transaktionen. Der Haken daran war aber, dass er auf den Fotos nichts erkennen konnte. :o
Festplatte voll würd ich sagen.. ;D
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Schau mal in mein Posting. Mir ging es genauso, nur das bei mir die Datein einfach nicht zu öffnen waren. Habe immer wieder geschrieben auch mit verweis bundesdatenschutzbeauftragter und GGL. Irgendwann kam es dann