Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Nachtigal1989 am 05 Juni 2024, 13:37:28
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Servus zusammen,
ich bin vor kurzem im Internet über die Option der Rückforderung der Wettverluste aufmerksam geworden. Bei mir waren es in den Jahren 2014-2021 ca. 100 K.
Nun versuche ich aktuell eine Transaktionsliste der letzten Jahre zu bekommen.
Meine erste Frage wäre folgende:
Sollte ich einen Betrag über ein Gericht zurückerstattet bekommen zum Beispiel 20 K, muss dieser noch versteuert werden ?
Die zweite Frage lautet:
Sollte ein Anbieter eine Vergleichsvereinbarung über zum Beispiel 20 K anbieten. Müsste dieser Betrag versteuert werden.
Vielen Dank für die sonst aufklärenden Themen in diesem Forum!
Gruß
Nachtigal
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wenn man sonst keine Probleme hat,... Sry, ich habe null Verständniss für solche Fragen, 7 Jahre gezockt und dann n Kopp machen ob man dafür Steuern zahlen muss sollte man erfolg haben ??? *Kopf schüttel*
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Also ich schon. Verständnis. Gute Frage danke. Ich werde meinen Anwalt fragen, nicht dass dies zu tun ist und man unterschlägt es ungewollt.
Brauche mit dem Finanzamt keine Probleme😁,..da melde ich es lieber, wenn dem so sein sollte.
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Also wenn du bei der Einzahlung keine Steuern entrichtet hast und der Vertrag wegen Illigalität als nichtig erklärt wird muss man sicher dann keine Steuer entrichten. Ich bin kein Anwalt aber alles andere wäre nicht normal. Meine Meinung!
Substi sag bescheid wenn du aufgeklärt bist.
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Es kommt ja bereits aus versteuerten Geld … aber möglich Prozesszinsen sind dann halt anzugeben
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Werde ich tun, danke für den Hinweis "Prozesszinsen).
Klingt schlüssig Roy, melde mich.
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Genau um das ungewollte Unterschlagen oder ähnliches geht es mir. Möchte mit dem FA keine Probleme haben.
Danke für euer Feedback!
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... und die Spekulationen nehmen Ihren Lauf ... ;D
JA muss man -> Quellennachweis blablabla
NEIN muss man nicht -> Quellennachweis blabla
Mir stellt sich da gerade die Frage ob man im Zuge des Cb^s nicht schon Geldwäsche zu grunde legen könnte O_O "rein spekulativ um die Ecke gedacht" ist ja ein "außerordentlicher Geldeingang" denn man -soweit ich weiß- bei der Lohnsteuererklärung angeben müsste,...
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Auf zurückerhaltenen Einzahlungen sind keine Steuern zu zahlen. Die erhaltene Rückforderung ist weder nach § 812 BGB noch nach § 823 BGB eine steuerbare Leistung nach EStG oder UStG.
Bei § 812 BGB wird nur etwas herausgegeben, was unrechtmäßig gezahlt wurde. Ähnliches Bild: wenn ich einen online-Kauf mache und dann den Vertrag widerrufe, dann zahle ich auch keine Steuern auf meinen Kaufpreis, den ich zurückerhalte.
Bei § 823 BGB geht es um Schadensersatz. Schadensersatzzahlungen sind grundsätzlich steuerfrei. Ausnahme wäre, ich bin professioneller Schadensersatz-Eintreiber, wie beispielsweise die PKF. Diese dürften auf ihren Anteil Steuern zahlen. Nicht aber der Spieler, der sein Geld im Wege des Schadensersatzes zurückbekommt.
Die Zinsen sind ebenso steuerfrei, da sie im Wege des Verzugsschadensersatzes geltend gemacht werden und damit ebenso Schadensersatz sind.
Ausnahme wäre: ich lasse mir die eigentliche Summe nicht auszahlen, sondern nur regelmäßig die Zinsen. Dann wären das regelmäßige Einnahmen, die zu versteuern wären. Da diese Variante aber nicht vorkommt, spielt sie auch keine Rolle.
Da die meisten PKF aber die Zinsen selbst behalten und diese also nicht an Euch fließen, spielen die Zinsen sowieso keine Rolle.
Rückzahlungen sind auch keine außerordentlichen Einkünfte.
Allerdings wichtig: Eure Anwälte werden Euch sicherlich gesagt haben, dass die Zahlungen sofern sie aus dem Ausland kommen, gegenüber der Bank zu deklarieren sind. Ab 12.500 € greift die Meldepflicht nach § 67 AWV. Das gilt auch für Privatpersonen.
Aber: es geht nur um die Meldung des Geldeinganges, ggf. den Herkunftsnachweis. Daraus resultiert keine Steuerpflicht.
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Das ist doch mal eine Antwort :)
Liegt die Meldepflicht nicht bei 10000 Euro wie im Reiseverkehr ?
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Kaffeesatzleser, danke für die ausführliche Beantwortung meiner Frage.
Sollte die Bank so ein Nachweis verlangen?
Darf/muss man dann so eine Vereinbarung zwischen Anbieter und der klagenden Person vorlegen?
Wahrscheinlich stehen in solchen Vereinbarungen, Geheimhaltung Vereinbarung oder ähnliches.
Gruß
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Welche Zinsen genau meinst du ? Also weil ich sehe das anders hinsichtlich der Zinsen bei Prozess und Verzugszinsen… was mich bei der Internetrecherche auch bestätigt. Aber lasse mich gern aufklären
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ich würde mir erstmal darüber Gedanken machen, erstmal den Prozess zu gewinnen. hier wird ja gefühlt das Geld in Gedanken schon asugegeben.
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Oh, jetzt werde ich wieder nervig ... :)
ca. 100 K
Wat is´n dat?
100 Katzen? 100 OK´s? 100 Kilobyte?
Oder hast Du selbst 100 Kilo verloren? Na, das wäre doch super, oder nicht?
Oder meinst Du den Buchstaben? "Eine Inder iegen einen Uchen!" ... Das wäre tatsächlich blöde ... und das waren nur 5 verloren gegangene Buchstaben ... Aber kann man die einklagen? :)
Spaß beiseite: Vermutlich sollte wohl die Einheit € hier greifen? Wieso schreibst Du es dann nicht?
Solche Formulierungen deuten auf ein Problem im Umgang mit Geld, bzw. ein Problem mit dem Umgang mit dem Verlust hin!
Was tust Du denn für Deine Gesundheit? Bist Du in einer SHG? Bist Du in einer Beratung? Eventuell bereits in Therapie? Hast Du Dich gesperrt? Hast Du dafür gesorgt, dass ein potentieller Zahlungsfluss in Deine Richtung auch vor Deiner Sucht geschützt ist?
Erzähle doch mal bitte ...
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Es sind nur Einkünfte nach 2 Nr.1-7 estg zu versteuern, solltest du Geld erhalten, so fällt dieses Geld nicht unter nr 1-7 und ist somit nicht steuerbar und somit steuerfrei
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Servus,
es sind ca. 100 Tausend. K steht für Kilo. Sorry für die Verwirrung.
Kurz zu mir: nach dem es im Jahre 2021 mit dem Spielen ausgeartet ist, ließ ich mich sperren. Ohne daran wirklich geglaubt zu haben. Seitdem habe ich nicht mehr gespielt und versuche gerade den Schuldenberg zu reduzieren.
Eine Therapie kam für mich deswegen nie in Frage.
Danke euch nochmals für die ausführlichen Antworten.
Gruß