Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Haimon am 11 Juni 2024, 19:30:08
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Guten Abend,
ich bin der „Neue“, und erfreulicherweise schon seit deutlich über einem Jahr spielfrei.
Die Problematik Bill 55 auf Malta ist ja hinreichend bekannt. Nur, wie verhält es sich mit den „grossen Anbietern“, (Whitelist) welche Ihren Firmensitz auf Gibraltar haben ?
Die Frage ist, besser einem relativ niedrigem Vergleichsangebot zustimmen, (gewonnen vor Landgericht) oder durch alle Instanzen gehen ?
Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung sammeln können,
mit Anbietern auf Gibraltar ?
Herzlichen Dank für Rückantworten.
Liebe Grüße
Haimon
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Erfahrung mit Vollstreckungen haben hier vermutlich die wenigsten. Außerhalb EU ist auch nicht unkompliziert. Habe in einem Video von einem Anwalt gesehen, dass die gerne auf Malta verweisen und abwarten wollen was da rauskommt.😁
Die Frage mit dem Vergleich musst du dir selbst beantworten, vor allem was für dich klein ist.
Da gab's hier die unterschiedlichsten Meinungen.
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Ganz herzlichen Dank für das schnelle Feedback.
Als „niedrig“ empfinde ich ein finales Vergleichsangebot über 28 %
🤔
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Ok, das würde ich persönlich als indiskutabel empfinden. Verlieren und dann so ein Angebot ist eine Frechheit. Eigentlich sollte her der neue Betreiber in D gesperrt werden. Der kann ja nichts dafür aber in der Regel gehören beide zur gleichen Muttergesellschaft. Aber geht ja leider nicht. Kann mir schon vorstellen wer es ist. War es wenigstens ein sehr hoher Streitwert?
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was macht ihr eigentlich, wenn ihr ein urteil habt aber der anbieter in malta seine anschrift geändert hat?
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was macht ihr eigentlich, wenn ihr ein urteil habt aber der anbieter in malta seine anschrift geändert hat?
Dann wird die Anschrift im Urteil einfach angepasst. In Malta ist ja wirklich vieles möglich. Aber sich seiner Verantwortung durch einen Umzug zu entledigen, wäre dann auch für maltesische Verhältnisse ein wenig übertrieben.
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was macht ihr eigentlich, wenn ihr ein urteil habt aber der anbieter in malta seine anschrift geändert hat?
Dann wird die Anschrift im Urteil einfach angepasst. In Malta ist ja wirklich vieles möglich. Aber sich seiner Verantwortung durch einen Umzug zu entledigen, wäre dann auch für maltesische Verhältnisse ein wenig übertrieben.
ok. weil ich habe ein versäumnisurteil und ich habe keine ahnung wie ich jetzt weitermachen soll. habe alles selber finanziert.
gibt es jemand der sich solchen fällen annimmt?
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Ganz herzlichen Dank für das schnelle Feedback.
Als „niedrig“ empfinde ich ein finales Vergleichsangebot über 28 %
🤔
Wäre interessant um welchen Streitwert es geht.
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@User23
Geht es denn nur um die Änderung der Anschrift? Oder geht es um einen Besitzerwechsel bzw. eine Neustrukturierung?
Die Vollstreckung ist aktuell problematisch. Das muss aber nicht so bleiben. Auf Dauer werden die Unternehmen nach Ansicht vieler Experten damit nicht durchkommen. Die nun notwendigen Schritte wird dein Anwalt einleiten.
LG Ilona
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Da Zwangsvollstreckung im Vergleich zu einem normalen Verfahren, sehr wenig Geld abwirft, wirst da wohl schwieriger einen finden. Auch sollte man bedenken, daß Anwälte so oder so eher weniger was mit Vollstreckung am Hut haben, da gibt's ja die bekannten Fachangestellten. Ausländische Zwangsvollstreckung, muss man einiges beachten, vorallem, wenn auch noch Gibraltar. Da gibt's bestimmt ein Abkommen mit Deutschland.
Ist dein Versäumnisurteil begründet? Oft vergessen Richter Versäumnisurteile mit Auslandsbezug zu begründen, obwohl das in jedem Fall erforderlich ist um überhaupt die Chance zu haben, irgendwas zu vollstrecken.
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Das wäre hochinteressant, insoweit es tatsächlich fundierte Abkommen in Sachen „Zwangsvollstreckung Gibraltar“ geben sollte
Netzrecherche bisweilen eher dürftig
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@Ilona
geht nur um die Änderung der Anschrift bzw. Registrierungsnummer.
@Istvoelligegal
das Versäumnisurteil ist nicht begründet.
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https://dejure.org/gesetze/ZPO/313b.html
Dann würde ich das Gericht bitten, das Urteil zu begründen. Möglicherweise läuft dann die Frist wieder von vorne, aber ohne Begründung kannst im Ausland wohl so oder so noch weniger machen als eh schon
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Weis jemand was passiert wenn ein Versäumnisurteil vorliegt ( mit Begründung ) aber die Annahme verweigert wird. Also direkt verweigert keine falsche Adresse. Dies war bei der Klage bereits der Fall.
Wann gilt es dann als zugestellt ?
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Ist die Vollstreckung bei in Gibraltar ansässigen Unternehmen, tatsächlich nochmals schwieriger, als bei denen, die ihren Sitz auf Malta haben ? 🤔
(Bill 55 greift doch lediglich auf Malta)
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Bill 55 greift doch lediglich auf Malta; nicht jedoch auf Gibraltar………
In diesem Lichte wäre interessant zu erfahren, inwieweit Anbieter auf Gibraltar, nach verlorenem Urteil, sodann auch tatsächlich zahlen, respektive gezahlt haben ?
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Hat jemand Erfahrung mit §179 ZPO? Klage nicht zustellbar oder verweigert? Handelt sich um den Anbieter mit den Jahreszahlen.
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Wenn prr offiziellem Weg mit amtlicher Übersetzung zugestellt wurde und dann verweigert, ist's zustellfiktion.
Wenn vom Gericht ohne Übersetzung per Einschreiben verweigert wird, dann gibt's auch schon Entscheidungen, die sagen, dass sie die deutsche Sprache verstehen und absichtlich die Zustellung verweigern, weswegen auch von einer Zustellung auszugehen ist.
Deshalb sollte man Klagen meist kurz halten, da Übersetzungen echt viel Geld kosten können und im Nachhinein sich eh deutsche Anwälte melden