Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: exSpieler2024 am 23 Juni 2024, 19:31:04
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Gelöscht
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Das muß jeder für sich entscheiden. Aber der Name Vergleich sagt ja schon aus das es für beide Seiten passen muss. Von meiner Logik her sage ich alles unter 60 Prozent ist für den Kläger eigentlich zu wenig. Von Seiten der Beklagten sind Zahlungen ab 80 Prozent unsinnig. Dazwischen kann man reden. Wie gesagt so würde ich denken.
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Das muß jeder für sich entscheiden. Aber der Name Vergleich sagt ja schon aus das es für beide Seiten passen muss. Von meiner Logik her sage ich alles unter 60 Prozent ist für den Kläger eigentlich zu wenig. Von Seiten der Beklagten sind Zahlungen ab 80 Prozent unsinnig. Dazwischen kann man reden. Wie gesagt so würde ich denken.
Wieso sind für Beklagten ab 80% unsinnig??
Die verlieren eh die Fälle dann müssten die 100% + Kosten tragen und letztendlich irgendwann zahlen!
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Also ein Vergleich würde ich nur bei 75~80 annehmen inkl. Kostenübernahme versteht sich. Kommt naürlich immer auch auf die Größenordnung an.Lass dich ja nicht unter Druck setzen. Zumal ist es eigentlich Unsinn ein Vergleich anzunehmen wenn bereits ein Urteil besteht. Gerade bei den Big Playern würde ich da nicht einknicken.
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Also ein Vergleich würde ich nur bei 75~80 annehmen inkl. Kostenübernahme versteht sich. Kommt naürlich immer auch auf die Größenordnung an.Lass dich ja nicht unter Druck setzen.
Zumal ist es eigentlich Unsinn ein Vergleich anzunehmen wenn bereits ein Urteil besteht.
Genau das meinte ich auch. Zumal die Anwälte nochmals an dem Vergleich verdienen…
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Zwischen 90% und 40% gab es Angebote. Der einzige Vorteil beim Vergleich, daß die Kohle dann relativ sicher ist, da wenn nicht bezahlt werden würde, dann ggf ein Betrug im Raum stehen würde
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Zwischen 90% und 40% gab es Angebote. Der einzige Vorteil beim Vergleich, daß die Kohle dann relativ sicher ist, da wenn nicht bezahlt werden würde, dann ggf ein Betrug im Raum stehen würde
Also 90% würde ich sofort unterschreiben 😁 ist zwar irgendwie dann 10% "verschenkt" an die, aber dafür spart man sich dieses ganze Kopfzerbrechen.
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Zwischen 90% und 40% gab es Angebote. Der einzige Vorteil beim Vergleich, daß die Kohle dann relativ sicher ist, da wenn nicht bezahlt werden würde, dann ggf ein Betrug im Raum stehen würde
Mit oder ohne Anwalts- und Gerichtskosten?
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in dem 90 % Vergleich ,fand eine Verhandlung statt. Wir hatten dann uns auf 90% geeinigt. Die übrigen Kosten sind komplett bezahlt worden.
Die fanden sich dann im Vergleich ausgerechnet wieder. Glücklicherweise hatte das Gericht die Kosten für die Videopauschale vergessen zu berechnen.
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Mail/Beschwerde an Anwaltskammer und den Anwalt in CC setzen, würde ich machen
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Seit wann versuchst Du denn mit ihm zu kommunizieren? Ist deine 2. Verhandlung auch zu deinen Gunsten ausgegangen oder steht sie noch aus? Aber Du kannst richtig liegen mit der Vermutung daß die Kanzlei den Fall abschließen möchte. Die Anwälte auf beiden Seiten kommunizieren häufig und die der Beklagten können auch nur anbieten was vom Auftraggeber freigegeben wird. Und anscheinend sind die Angebote seit einiger Zeit wesentlich schlechter geworden als noch vor 12; Monaten.
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Würdest du mit neuer Identität ihn anschreiben und mitteilen,du hättest sechsstellig verloren bei einem großen, dann kriegst mit Sicherheit eine schnelle Antwort.
Nachdem dein Fall abgeschlossen ist, ist gebührentechnisch nichts mehr zu holen. Würde mich aber auch nicht wundern, wenn eine Hebegebühr erhoben wird.
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Musst mal deinen Anwalt fragen was er von Vollstreckungen hält. Wenn er ehrlich ist dürfte die Antwort wirtschaftlich nicht sinnvoll lauten.
Zumindest für ihn. Langwierige Aktion ohne weitere Einnahmen. Nicht umsonst lieben Anwälte Vergleiche.
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Wer hat den Antrag auf das verschieben gestellt?
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Anwälte haben von Vollstreckungen grundsätzlich keine Ahnung. Damit lässt sich auch vergleichsweise wenig verdienen.
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So pauschal trifft das eindeutig nicht zu! Es gibt einige, die wenig Ahnung davon haben und andere, die viel Ahnung davon haben.
LG Ilona
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Klar Ilona ist das nicht zu pauschalisieren.
Es gibt auch welche die sich hier PKF's ins Boot holen die damit Erfahrungen gemacht haben.
Trotzdem sind die meisten Anwälte und auch PKF nicht unbedingt an dieser langwierigen Geschichte interessiert, wenn auch aus unterschiedlichsten Gründen.
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@Roy
Es gibt aber auch welche, die aktiv an Wegen und Lösungen arbeiten.
LG Ilona
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Also bei mir waren es 67% plus Kostenübernahme. Fand ich super. Das Geld kam zwar mit Verzögerung der im Vergleich gesetzten Frist, aber somit ging es schnell vonstatten.
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@Roy
Es gibt aber auch welche, die aktiv an Wegen und Lösungen arbeiten.
LG Ilona
Das ist auch gut so! Habe da immer neidisch auf Österreich geschaut. Karim Weber ist da einer der komplett alles versucht. Ich hoffe das die Anwälte vielleicht irgendwann auch im Zusammenschluss sich Alternativen überlegen die Muttergesellschaften anzugehen wenn sie die betroffenen Betreiber in die Insolvenz steuern lassen. Wenn ich die Schweinereien von LV oder gar BaH sehe.... Zumindest letztere haben nach der Neuaufstellung eine Lizenz erhalten soweit ich weiß. Die ziehen Geld ab, lassen Gnadenbrot übrig in der Masse und sagen Dankeschön. Da muss es doch Möglichkeiten geben. Herr Weber hat hier schon Klagen gegen die Geschäftsführer probiert soweit ich weiß.
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Ich gehe bis zum Ende plus zinsen.
Wie werden die zinsen gerechnet?
Bei 10 000€ 5 Prozent?
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5 Prozent über dem aktuellen Basiszinssatz.
Sind aktuell glaube ich ca 8,3% zusammen.