Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: kreisel am 25 Juni 2024, 16:10:56

Titel: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: kreisel am 25 Juni 2024, 16:10:56
Moin moin.
Ich versuche derzeit mal meine Glückspielverluste einzuklagen, nach meinem ursprünglichen Plan, dass über einen Prozessfinanzierer zu machen, mache ich es nachdem ich mich hier umgeguckt habe nun selbst.
Folgendes Problem: Die Casinos erteilen mir keine Auskunft über meine Transaktionen der Letzten 10 Jahre.
Ich kann nur grob schätzen und büber die Bank auch nichts Holen, da Konten bereits geschlossen.
Wie gehe ich jetzt vor? (Anwalt hab ich, der will wissen wieviel und wo genau, das ist das Problem.)
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juni 2024, 16:15:39
Edit: Vollzitat entfernt

Wenn der Anwalt wissen möchte wo und wieviel, dann hat er dir sicher auch verraten wie das angestellt wird. Bekannt ist, dass die Anbieter die DSVGO Auskunft verweigern, aber auch dazu gibt es Wege und Mittel die dir dein Rechtsanwalt erklären kann. Kann er das nicht, wechsel deinen Anwalt.

Zudem gibt es hier im Forum auch schon entliche Hinweise dazu, die ich leider nicht auswendig kenne. Einfach mal die Suche verwenden =)
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: kreisel am 25 Juni 2024, 16:34:46
Edit: Vollzitat entfernt

witziger weise hab ich nichts passendes gefunden. Aber danke für den Hinweis. Anwalt wechseln ist keine Option.
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: commentt am 25 Juni 2024, 16:36:39
Moin moin.
Ich versuche derzeit mal meine Glückspielverluste einzuklagen, nach meinem ursprünglichen Plan, dass über einen Prozessfinanzierer zu machen, mache ich es nachdem ich mich hier umgeguckt habe nun selbst.
Folgendes Problem: Die Casinos erteilen mir keine Auskunft über meine Transaktionen der Letzten 10 Jahre.
Ich kann nur grob schätzen und büber die Bank auch nichts Holen, da Konten bereits geschlossen.
Wie gehe ich jetzt vor? (Anwalt hab ich, der will wissen wieviel und wo genau, das ist das Problem.)

Wieso hast du dich umentschieden von Prozesskostenfinanzierer zu selbst finanzieren?
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: kreisel am 25 Juni 2024, 17:54:04
Arbeite mit meinem Anwalt seit JAhren zusammen, und habe festgestellt, dass ca. 40% des erlöses an den Prozessfinanzierer gingen, und die 50000€ sähe ich dann doch lieber bei meinem Anwalt. Da krieg ich wenigstens nen caffe für.
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: Roy1234 am 25 Juni 2024, 18:07:43
Was redest Du für wirres Zeug? 😵‍💫
Dein Anwalt bekommt Anwaltskosten sonst nix.
Oder spendest Du ihm alles?😂
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: kreisel am 25 Juni 2024, 20:50:29
Was redest Du für wirres Zeug? 😵‍💫
Dein Anwalt bekommt Anwaltskosten sonst nix.
Oder spendest Du ihm alles?😂
Nein, ich habe nur festgestellt, dass in den Verträgen der Prozessfinanzierer drin steht, dass vom rückgeforderten geld ca. 31% an den Prozessfinanzierer gehen. Und bevor ich denen so viel Geld schenke schenke ich das lieber meinem Anwalt, wenn er das schafft. Was nicht heißt, dass ich das tue, würde ich nur eher als irgendwelchen internet ottos.
Das problem ist aber, dasss ich nicht weis wie ich an die transaktionshistorien komme. Der prozessfinanzierer hätte das alles alleine gemacht, hätte ich mich natürlich gefreut, weniger stress... Aber mach ich ja jetzt anders...
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: Whoknows23 am 25 Juni 2024, 21:39:01
Edit: Vollzitat entfernt

Völliger Blödsinn, DU musst die Daten anfordern- ist doch logisch!! Dein Anwalt ist sicher in Wahrheit Schuhverkäufer
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 Juni 2024, 21:44:08
Für die Transaktionslisten gibt's Muster im Internet fürs Anfordern.
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 Juni 2024, 22:11:08
Edit: Vollzitat entfernt

Meinst du das eigentlich alles ernst was du hier schreibst? Erst redest du, dass du 40% abgeben musst, dann waren s plötzlich 31%. Weißt du was du vor all dem machen solltest, bevor du über irgendwelche Prozente redest? Dich ordentlich beraten lassen. Dein Rechtsanwalt erhält seine RVG. Bei welchem Rechtsanwalt bist du, damit ich weiß welchen ich nicht nehme?!
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: kreisel am 26 Juni 2024, 12:34:22
Edit: Vollzitat entfernt

ok ich will nicht ausfallend werden, hab gerade erstmal 100 wörter gelöscht....
Ist dir die Prozentanzahl so wichtig? Ich meine in meinem Vertrag steht 31% es gibt prozessfinanzierer die verlangen 45%, inzwischen kannst du dich da bei unzähligen bedienen. Verstehe dein Problem nicht. Wieso ist dir so wichtig was Mein Rechtsanwalt verdient? Vielleicht überlasse ich ihm auch einfach den Gesamten erlös, ich verzocke es doch vermutlich eh nur? Verstehe echt nicht worauf du hinaus willst...
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: kreisel am 26 Juni 2024, 12:38:17
Edit: Vollzitat entfernt

? hö? Ich doch wohl meinen Anwalt mit Vollmachten ausstatten? Wäre mir neu, dass ich irgendetwas nicht meinen Anwalt regeln lassen kann... Aber nebensache, sagen wir mal ich möchte das selbst machen und bei allen anbietern erhalte ich auf anforderungen keine antwort, was ist denn dein Vorschlag?
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: kreisel am 26 Juni 2024, 12:39:18
Für die Transaktionslisten gibt's Muster im Internet fürs Anfordern.
Danke!!! Erster sinnvoller Kommentar, aber warum google ich auch nicht...
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: Whoknows23 am 26 Juni 2024, 12:41:56
Edit: Vollzitat entfernt

Völlig wirr…
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: kreisel am 26 Juni 2024, 12:46:25
Ok

Edit: Vollzitat entfernt
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: Olli am 26 Juni 2024, 13:48:16
Hi zusammen!

Wer auf einen Beitrag anworten möchte, der drücke bitte unten auf "Antwort".
Wer aus einem anderen Beitrag etwas zitieren möchte, der kopiere so spärlich, wie eben möglich, die Passage hier hinein, markiert sie und drückt dann über diesem Eingabefeld auf die Sprechblase.
Wenn Ihr Euch die Unterstriche wegdenkt, dann sieht es etwa so bei Euch aus:
[_quote_]der zu zitierende Text[_/quote_]

Bei einer Antwort "Zitat" zu drücken, ist machbar und hat den Vorteil, dass der Verfasser in der Überschrift steht. Allerdings sollte man dann alles herauslöschen, was unerheblich ist. Im normalen Gespräch wiederhole ich ja auch nicht, was erst Sprecher1, dann Sprecher2, dann Sprecher3 usw. gesagt hat ... Zitate von Zitaten von Zitaten machen das Lesen einfach schwerer und das bläht die Threads nur unnötig auf.
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: Roy1234 am 26 Juni 2024, 14:53:13
@Kreisel
Nur mal so nebenbei. Du antwortest mir meinem Zitat auf jemanden anderen Post. Warum? Welche Prozente habe ich denn eingefordert?🙄😂
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: kreisel am 27 Juni 2024, 10:28:21
Vertshe nicht nach welchen Prinzipien die Zitate hier entfernt werden... Whatever... Immernoch keine Antwort von den Anbietern.
Titel: Re: Charge back Umsatzanfrage
Beitrag von: Galileo am 27 Juni 2024, 10:36:52
Weil man nicht den ganzen vorherigen Text zitieren soll. Nur die wichtigen Sätzen. Wenn jeder ständig alles zitiert, dann kannst irgendwann 2 Minuten runter scrollen um zur eigentlich Antwort zu kommen.