Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: PeterDer2 am 27 Juni 2024, 13:29:18
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Hallo zusammen,
kurze Vorstellung, Glücksspielsüchtig hauptsächlich Sportwetten, spielfrei und glücklich damit !
Therapie alles hinter mir, langer Weg aber ich bin glückliche damit und hoffe ich kann einigen anderen helfen auf dem Weg ins neue Leben.
Meine Frage, ich habe einige Fälle bezüglich Rückforderung am laufen, bei einem bereits auch ein Versäumnisurteil erhalten. Der Anbieter Reagiert nicht natürlich, die GGL die ich und mein Anwalt angeschrieben haben kommt auch null Reaktion obwohl der Anbieter auf whitelist steht.Ich finde es eine Frechheit das die Behörden weiter erlauben das diese Firma in Deutschland weiterhin Geld verdienen darf, achja ich hab die Steuern vergessen tut mir leid, die Menschen die damit Ihr Leben zerstört haben sind egal. Die Prozessfinanzierer über das ich das am laufen habe, scheinen auch die Kosten zu sparen und warten aktuell ab bis ein positiver verlauf bei der Vollstreckung stattgefunden hat. Zur Erinnerung Bill55 zählt nicht bei Versäumnisurteile. Einfach nur traurig was hier abgeht. Hat jemand Erfahrung oder einen Tipp was ich mit meinem positiven Urteil noch versuchen kann, warten ist nicht meine stärke.
Herzlichen Dank !!
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Woher hast du die Info das es bei einem Versäumnis Urteil kein Problem hinsichtlich Bill55 gibt ?
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ist das Versäumnisurteil begründet oder hat das Gericht das vergessen?
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steht da im Urteil, weswegen dir der BEtrag zu steht oder steht da nur
die Beklagte wrid verurteil an Kläger x zu zahlen
Richter X
oder
wie oben
mit Gründe..,. im Sinne von, dass du X bei der Beklagten verspielt hast usw?
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die Versäumnisurteile die im Ausland vollstreckt werden, sollten/müssen begründet sein. wäre das nicht so, müsste das Urteil wohl nochmal mit Gründen und den ganzen Fristen zugestellt werden
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In 2-3 Jahren wird sich sicher etwas bewegen.
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Da gebe ich Dir durchaus recht. Ich gehe sogar weiter und würde den Staat auch mit in die Verantwortung nehmen. Das komplette Kartenhaus ist ja nicht mal verschleiert. Es gibt den Mutterkonzern der unten drunter seine OC'S mit verschiedenen Betreibern hat. Alles legitim. Dann kommt es dazu, dass Anwälte merken das Angebot ist illegal da keine gültige Lizenz vorliegt. Das OC beantragt dann eine deutsche Lizenz und hat einen neuen Betreiber der legal Geld verdient. Der illegale Betreiber macht weiter in den Ländern für die er eine gültige hat. Konsequenzen für die Dachgesellschaft? Sie verdienen weiter Geld halt jetzt aus mehreren Bereichen und lassen den illegalen durch Gesetze schützen. Das Dachkonstrukt wird hier völlig aus der Verantwortung genommen. Da müssten Möglichkeiten geschaffen werden um Druck aufzubauen. Ok, wir warten auf das EuGH ob es nun illegal war oder nicht, aber in dieser Zeit ist auch der Nachfolger in Warteposition. Das würde denen sicherlich gut gefallen. Klar geht's nicht so einfach, aber es müht sich auch keiner Lösungen zu finden. Gibt ja Steuern für den Staat. In anderen Bereichen hört man häufig hier und da muss man Riegel vorschieben und man darf nichts Unrechtes unterstützen....
Das von den Anwälten der Kläger nicht viel kommt liegt auf der Hand. Nichts besseres als Klage vor dem LG, dann OLG und im besten Falle einen Vergleich. Einen besseren wirtschaftlichen Verdienst gibt es nicht. Da kann man den gegnerischen Anwälten den Ausdruck Klageindustrie nicht absprechen. Dieselskandal OC'S, nichts einfacheres für Kanzleien. Wir Zocker die fordern sind nur Beiwerk. Und ich beziehe mich hier nicht auf meine persönliche Erfahrung, sondern denke es ist im Querschnitt so. Der Klient als Massenware. Zumindest ist das mein Empfinden.
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bei Zwangsvollstreckung verdienen die Anwälte wesentlich weniger, ist mit mehr Arbeit verbunden, die Zeit kostet, die man lieber mit Arbeit füllt, mit der man mehr Geld verdienen kann.
kannst mir ja per pn schreiben, welcher Anbieter, ggf hat man da noch eine Idee.
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Du wirst sie wohl kaum umstimmen können, wenn sie schon ein offizielles Urteil nicht interessiert.
Außerdem wirkt das verzweifelt, von daher würdest du dir damit wohl keinen Gefallen tun.
Hab einfach Geduld.
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Womit willst du denen denn drohen?
Du hast doch überhaupt kein 'Druckmittel'.
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... weil die GGL ja für ihre 'Effizienz' bekannt ist, auch bei denen.
Das klingt nach einem schlechten Plan.
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EDIT:
Der Speedilein, der Speedilein,
der fügt noch immer Vollzitate ein.
Erst gestern sprach ich´s Thema an,
ob er es nicht ändern kann.
Ja, versprach er voller Elan ...
Was fange ich bloß heut´ mit ihm an ... #seufz#
Ich denke, dass die dir nicht antworten werden. Hinterher fragst du dich dann evtl. ob es richtig war denen zu schreiben
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Ich würd's genauso machen.
Ein Spiel auf Zeit.
Die sitzen am 'längeren Hebel', und wissen das.
-edit-
Speedy war schneller, aber ich denke auch, daß du das bereuen könntest.
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Hallo,
ich stimme TAL zu.
Außerdem denke ich
Indem Du nett bittest, doch den verlorenen Betrag erstattet zu bekommen, gibst Du den Anbietern die Möglichkeit, Dich herunter zu handeln, Dich auf einen Vergleichs-Deal einzulassen, und
a) wenn Du den dann ausschlägst, werden die kaum weiter verhandeln - dann ist es eh 'umsonst'.
b) wenn Du den Vergleich annähmst, hättest Du parallel den bislang geschlossenen Vertrag mit RA bzw. PKF 'untergraben'.
Du könntest also auch Ärger mit den bisher eingeschalteten und Dich vertretenden 'Instanzen' bekommen.
Ich würde Dir also empfehlen, das Voranschreiten des Schadenersatz-Prozesses geradlinig weiterlaufen zu lassen.
Das wirst Du doch eh auch noch bezahlen müssen. RA u./o. PKF meine ich.
Gruß R
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Ich stelle mir gerade die dezent amüsierte Reaktion des Lesers deiner E-Mail vor, bevor er auf 'Löschen' klickt - was sicher noch das Beste wäre.
Aber gut, tu, was du nicht lassen kannst. Reisende soll man ja bekanntlich nicht aufhalten, und das scheint bei dir noch ein langer Weg zu werden.
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Wenn du ihnen schreibst lässt das definitiv Schwäche erkennen. Und wenn sie reagieren dann sicher mit Schweineangebote. Davon zahlst du dann deinen PKF. Davor hat mich mein Anwalt ganz am Anfang gewarnt weil es Anbieter gab die so vorgegangen sind. Am Ende wenn es blöd kommt darfst du noch Geld drauflegen. Schließlich hast du ja einen Vertrag mit dem PKF unterschrieben.
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Zur Erinnerung Bill55 zählt nicht bei Versäumnisurteile.
Ich füge mein Posting hier bewusst als "Doppelposting" nochmal ein (bereits identisch vorhanden im thread "BGH-Urteil"). Wenn das seitens der Admins nicht gewollt ist, dann gerne auch eines der beiden wieder löschen. Allerdings scheint mir dieses Thema der Versäumnisurteile eine erhebliche Verunsicherung hervorgerufen zu haben. Daher hier auch noch mal:
Nur mal zur Klarstellung, weil Du das jetzt mehrfach angesprochen hast und es scheinbar zu deutlichen Irritationen bei einigen Usern gekommen ist.
Mir ist absolut nicht klar, welchen Floh Dir Dein Anwalt ins Ohr gesetzt hat. Wenn er aber davon ausgehen will, dass Versäumnisurteile nicht unter Bill55 fallen, dann wäre ich schon sehr auf dessen Begründung gespannt.
Ohne Anwalts-Bashing zu machen, aber diese Information ist schon arg befremdlich. Entweder hat er noch nie den gaming act gelesen oder es liegt bei ihm oder bei Dir ein deutliches Missverständnis des gaming act vor. Bereits ein einfacher Blick auf Bill55 zeigt, dass hier von "jedwedem Urteil oder sonstiger gerichtlicher Verfügung auszugehen ist.
Ich zitiere mal Bill 55 - Malta Gaming act, Cap. 583, veröffentlicht Gesetzblatt Malta 16. 06.2023:
"(b) The Court shall refuse recognition and, or enforcement in Malta of any foreign judgment and, or decision (...)"
Nochmal - ganz klar und eindeutig: any judgement oder decision - Jedes Urteil und/ oder Entscheidung fällt darunter. Damit auch jedes Versäumnisurteil.
Würde auch keinerlei Sinn ergeben, wenn ein Versäumnisurteil als "gesondertes Urteil" nicht darunter fällt. Ein Versäumnisurteil hat im deutschen Rechtssystem keine Sonderstellung, sondern ist exakt das gleiche wert (wirtschaftlich und juristisch) wie es bei einem "normal verhandeltem Urteil" der Fall ist.
Hier empfehle ich ganz ganz dringende Rücksprache mit Deinem Anwalt oder aber die Rücksprache mit einem kundigen anderen Anwalt. Ich sehe das durchaus kritisch, wenn er Dir da irgendwelche Hoffnungen macht, die momentan nicht in der gewünschten Form vorhanden sind.
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Es wäre schon sehr seltsam wenn ich solche Aussagen mehrfach bekomme. Somit wollte ich zu keiner Irritation bewegen ich kann auch nur meine Erfahrungen teilen.
Da bin ich ganz bei Dir, so sehe ich das auch.
Sprich ihn direkt auf den gaming act an. Dein Anwalt sollte den gaming act vorliegen haben, wenn er sich eingehend mit Glücksspielrecht beschäftigt. Die relevante Passage vom 16.06.2023 umfasst lediglich 27 Zeilen, dass sollte jeder Anwalt problemlos lesen, übersetzen und verstehen können. Entsprechend sollte er Dir den gaming act erklären und die angeblichen "Besonderheiten" eines Versäumnisurteils mal darauf bezogen genau darlegen können.
Momentan hab ich immer öfter da so ein befremdliches Gefühl, wenn man sich die einschlägigen Anwaltsseiten zum Thema anschaut. Die Kuh muss gemolken werden, dabei hart am Limit! Unglaublich was da für Versprechungen gemacht werden, von nahezu zu Geld-zurück-Garantie bis hin zu "bahnbrechenden Sensationsurteilen" bei jeder noch so belanglosen Landgerichts-Entscheidung oder aber Interviews, die Anwälte im imaginären Selbstgespräch mit sich selbst führen bis hinzu tatsächlich falschen KI-generierten "Anwaltstexten" .... die Bandbreite wird größer um die Glücklosen zu locken. Da würde auch so eine Angabe wie "Versäumnisurteile sind safe, da greift bill 55 nicht" reinpassen, möglicherweise um sinnlose Vollstreckungsversuche zu führen, die derzeit abgesehen vom weiteren Geldfluss an den Anwalt keinerlei Erfolg bringen können. Wirklich sachliche Informationen auf Anwaltsseiten findet man irgendwie zum Thema immer seltener und gefühlt nur noch vereinzelt bei einigen Anwälten.
Aber gut, keine Vorverurteilung, vielleicht liegt ja auch nur ein Missverständnis zwischen Dir und Deinem Anwalt vor.
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Vielleicht gibt es aber auch etwas das wir nicht wissen und wir (du) liegst falsch würde ich jetzt am liebsten haben ohne das ich deine Kompetenz in Frage stelle :-)
Kompetenz in Frage stellen ist grundsätzlich gut, denn das bedeutet, dass man sich seine eigenen Gedanken zu einer Sache macht ;)
Nachdem was Du jetzt zum Thema Vollstreckung geschrieben hast, wäre die einzige verständliche Erklärung die ich hätte folgende(s) (Missverständnis):
Dein Anwalt hätte komplett Recht wenn er sagt: ja, Versäumnisurteile kann man problemlos vollstrecken. Dass er Dir das sogar schriftlich gibt, ist auch nicht weiter problematisch, denn wie ich bereits geschrieben habe: rein rechtlich ist ein Versäumnisurteil ein ganz normales Urteil. Und wie jedes Urteil, kannst Du auch ein Versäumnisurteil in jeder erdenklichen Form vollstrecken. Hier hätte Dir Dein Anwalt alles korrekt mitgeteilt.
Nur gilt genau der Schutz vor einer Vollstreckung auf Malta nach dem gaming act für jedes Urteil, sprich auch für jedes Versäumnisurteil.
Daher: ja, Du kannst aus einem Versäumnisurteil vollstrecken. Das aber nur, wenn kein Gesetz wie der gaming act einer grundsätzlichen Vollstreckung entgegensteht. Möglicherweise ist exakt das Dein Missverständnis.
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Sehr interessantes Thema wobei ich als Laie mit meinem Bill55 Verständnis bei KSL bin. Bill55 sagt für mich nichts anderes aus als das Malta keine ausländischen Urteile akzeptiert. Dementsprechend ist es egal ob der deutsche Richter einen Schuldspruch von sich gibt oder due Beklagte keinen Bock hat zu entscheiden. Das Ergebnis ist am Ende ja das gleiche. Und das Urteil wurde ja nicht nach maltesischen Gesetzen gesprochen was das entscheidende ist.
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Vielleicht meint er ja die Vollstreckung in anderen EU Staaten ? Das wird ja bei einigen Anbietern probiert die sich weigern
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Auf der GGL Seite steht folgendes: Über Bill No. 55
Das neue Gesetz sieht vor, dass nur maltesische Gerichte Urteile gegen maltesische Glücksspielunternehmen vollstrecken können. Das Gesetz ist gegebenenfalls eine Reaktion auf die stark gestiegene Anzahl erfolgreicher Rückzahlungsforderungen von Spielverlusten gegenüber maltesischen Glücksspielunternehmen, seitens Spielern die sich auf illegal erlittene Verluste berufen, da das angebotene Glücksspiel in ihrem Heimatland nicht legal war.
Da ein Versäumnisurteil auch ein Urteil ist, was in DE gefällt wurde, kann ich Kaffeesatzleser mit seiner Aussage nur zustimmen.
Wir sind gespannt auf die Antwort von deinem RA. Darf ich fragen welcher Rechtsanwalt dir das erzählt hat? Es wird nie langweilig
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Cool ... danke Dir!
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Klingt mir zu komplex aber irgendwie auch schlüssig … aber direkt dann in Malta dort übers Gericht zu vollstrecken wird ja auch net einfacher oder ? Naja kann es ja auch mal meinen Anwalt schicken da ich auch ein VU habe
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Die GGL ist in meinen Augen einfach nur ein Witz in dieser Thematik, Mutterkonzern hin oder her.
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Neuer Artikel zum Thema
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/online-gluecksspiele-spielerschutz-nicht-ausreichend-umgesetzt/
Gibt es ein Musterschreiben dass man zusammen mit seinem Urteil an die GGL senden kann?
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Das ist der erste politisch Sinnvolle Aspekt den ich höre/lese.
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Sie können nur das jetzt prüfen. Heißt seit der Whitelist. Die GGL kann keine Gesetze machen.
Die haben durch die Bank eine neue Betreibergesellschaft und nur die kann für ihre Vergehen seit Gründung bestraft werden.
Es ist zwar offensichtlich dass die Mutterkonzerne hier eine Schweinerei durchziehen, aber Fakt ist wir haben nicht bei diesen Betreibern gespielt. Wenn es rechtlich anders wäre würden unsere Anwälte pfänden ohne Ende. Hier müssten schlaue Menschen mit der Politik an Gesetzen drehen um das zu unterbinden. Eine Behörde kann das nicht.
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Es ist nunmal wie es ist. Gesetze und Regeln sind für beide Seiten da und gegen alles kannst du Einspruch einlegen und verzögern. Alle Richter und wer da noch dran beteiligt ist, wissen natürlich, dass das absoluter Schwachsinn ist, aber auch die müssen sich an Vorgehen und Prozesse halten und dadurch können die Wettanbieter ihre Spielchen treiben.
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Ich sehe zumindest mal einen Anfang darin dass die Medien dieses Thema ganz anders aufgreifen als noch vor zwei Jahren. Auch für die Anbieter ist das ein negativer Aspekt und sollte sich das steigern kommt die Politik unter Druck.
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Dir ist schon bewusst, dass "Lobbyarbeit" zu den Gesetzen geführt haben, die wir jetzt haben? "Sachliche" Argumente waren da wohl weniger im Spiel ...
:)
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Ja Olli, da hast du wohl Recht. Es muss ja für beide Seiten angenehm sein… also für den Wettanbieter und den Staat. 🤣
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es würde sich alles ändern, wenn unsere GGL auch mal strafzahlungen in millionenhöhe verhängen würde, wie es andere glücksspielbehörden auch tun.
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Die hiesigen Glücksspielbehörde ist ihrer Aufgabe überhaupt nicht gewachsen. Das liegt daran, daß binnen kürzester Zeit ein Verwaltungsapparat 'aus dem Boden gestampft' werden mußte, um die hochtrabenden 'Versprechungen' zumindest offiziell einhalten zu können.
Die Mitarbeiter können gar nichts dafür. Die sind mit der Situation völlig überfordert. Auf diesen 'Gegner' waren die sicher nicht vorbereitet.
Sie müssen sich an bürokratische Bestimmungen halten, die ihrem Handlunsspielraum erheblich einschränken, während die Anbieter sich mit Schlüpfrigkeit bestens auskennen.
Das konnte gar nicht funktionieren.
Ja, die Lobby hat jedenfalls verdammt gute Arbeit geleistet.
Man kann einen Markt nicht 'regulieren', dem schon ein Verbot scheißegal war. Aber wenn's um Geld geht... kriegt man das schon irgendwie 'schöngeredet'.
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@Hans1
Im GlüStV sind die Ordnungsstrafen auf 500.000 € begrenzt
LG Ilona
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Ich habe offline angefangen. Bin also auch ohne diesen Wildwuchs in die Spielsucht 'gerutscht'. Legal, illegal, scheißegal.... für mich persönlich macht es keinen Unterschied (mehr). Denn ich kenne die Konsequenzen.
So, wie es momentan läuft, geht es aber über das 'Anfüttern' bereits Süchtiger weit hinaus. Diese Kampagnen zielen auf 'Neukundengewinnung' ab. Und das ist die eigentliche Sauerei. Von wegen und lustiger und harmloser Zeitvertreib.
Was bei Alkohol und Zigaretten nach Jahrzehnten endlich erkannt wurde, wird hier jetzt wieder total ignoriert. Das ist das, was ich tatsächlich nicht verstehe... jedes Mal, wenn ich eine solche Werbung sehe.
Wie konnte man so dumm sein, diese Tür zu öffnen?
Sorry, aber das will nicht in meinen Kopf. Naivität, oder doch bewußte Ignoranz? Wahrscheinlich beides - je nach beteiligter Person.
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Der Staat muss eigentlich auf legale Steuereinnahmen bestehen. Illegale Wettsteuern sind eigentlich peinlich. Wobei wenn ich mir das ganze Treiben so anschaue kommt es darauf auch nicht mehr an. Es gab mal eine Zeit in der Politiker medial und politisch geköpft wurden weil in einer Doktorarbeit eine kleine Sequenz ein Plagiat waren. Heute gibt's Veruntreuung, Maskenskandale, CumEx Vorgänge und vieles mehr das totgeschwiegen bzw verzögert bis dies und das verschwunden ist. Das verstecken in Ämter und der Unantastbarkeit der Immunität.
Wir reden von einem Land das Jahrzehnte mit erhobenen Finger auf Länder wie die Ukraine oder Rumänien gezeigt hat. Ich für meinen Teil kann mich hier kaum noch identifizieren. Auch hier wird eine Lobby mit krimineller Energie schön geredet. Ich als Süchtiger der in seiner aktiven Zeit dies nie hinterfragt hat habe mir wenigstens im Nachgang die Augen geöffnet. Und mir macht keiner weiß dass die großen Entscheider diese Verstrickungen nicht kennen.
Alleine die Höhe des Einzahlungslimits lässt mich immer wieder schaudern. Die Mehrheit der Süchtigen kann sich nie im Leben 1000 Euro monatlich leisten. Das ist ein finanzielles Todesurteil auf Raten. Pfui Teufel!
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Die Leute sind auch nicht 'meins' - das gilt allerdings für Menschen im Allgemeinen. Aber ich war ja auch nicht deretwegen dort.
Und genau, die Schnelligkeit und der leichte Zugang sind das Problem. Wenn sich das nicht gänzlich verbieten läßt, sollte man dafür zumindest nicht auch noch werben dürfen. Und der Spieler- und Jugendschutz sollte funktionieren.
Es ist auch keine Schande, nicht über alles Bescheidzuwissen. Nur sollte ich mich neutral und gründlich mit einer Sache auseinandersetzen, über die ich eine weittragende und nicht wieder umkehrbare Entsicheidung treffen soll. Alles Andere ist fahrlässing und verantwortungslos.
Das mit dem Limit sehe ich genauso. Das sagte ich übrigens auch damals schon, als bekannt wurde, daß es eingeführt werden soll. Da wurde das hier von Vielen noch als 'Durchbruch' gefeiert. "Wenn es das früher gegeben hätte, wäre ich nie so tief abgerutscht." Bullshit.
'Gelegenheitsspieler' brauchen kein Limit, und für mich wäre ein Euro schon zuviel. Davon abgesehen... 1000€ im Monat zu verspielen bedeutet auf Dauer für 95% der Menschen den finanziellen Ruin.
Von daher ist es Augenwischerei. Ein großzügiges Entgegenkommen an die GI... und selbst daran halten die sich nicht. Oh Wunder, welch Überraschung!
Auch in den anderen Punkten gebe ich euch prinzipiell recht. Ich sage nur, daß der 'Fehler' schon weit früher passiert ist. Es war von vorneherein absehbar, daß sich das gar nicht umsetzen läßt. Hat in anderen Ländern ja schon nicht funktioniert. Doch das wurde völlig ignoriert , bzw. billigend in Kauf genommen.
Und jetzt wird der 'zahnlose Tiger' namens GGL dafür verantwortlich gemacht, daß ihr eine Bürde auferlegt wurde, die sie mit den gegebenen Mitteln gar nicht stemmen kann, während die Entscheidungsträger weiter Golfen gehen, und sich für ihre Heldentaten auch noch auf die Schultern klopfen.
Ich möchte nicht bei der GGL arbeiten... obwohl ich definitiv motiviert wäre. Nur tun könnte ich dank Bürokratie auch nichts. Das wäre mir zu frustrierend
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Hi TAL ... und schönen Sonntag Dir!
Hab' was, was Deinen Text, ergänzt, und das ist:
https://fdp-landtag-bw.de/themen/gluecksspiel/
Lieben Gruß!
Rubbel
Quelle: Wikipedia, Glücksspielstaatsvertrag
Aus dem Inhalt:
Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Nach der gescheiterten Ratifizierung des 2. GlüÄndStV wurden die Verhandlungen für eine Neuregulierung des Glücksspielsektors erneut aufgenommen. Wegen des Zeitdruckes aufgrund des bevorstehenden Auslaufens der sogenannten „Experimentierklausel“ für Sportwetten am 30. Juni 2019[40] und der bestehenden politischen Differenzen einigten sich die Länder im März 2019 zunächst auf den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV) als Übergangslösung bis Ende Juni 2021.[41] Dieser klammerte das Streitthema Online-Casino aus und entfristete lediglich die Experimentierklausel für die Gültigkeit des Staatsvertrages bis zum 30. Juni 2021 und hob zeitgleich die vorgesehene Obergrenze von 20 Sportwett-Konzessionen auf.[42] Damit reagierten die Länder auch auf den zentralen Kritikpunkt am gescheiterten Lizenzverfahren. Das Land Hessen wurde erneut beauftragt, ein Verfahren zur Vergabe von nationalen Sportwettlizenzen durchzuführen. Ziel war ein rechtssicher regulierter Sportwettenmarkt mit lizenzierten Anbietern in Deutschland ab Januar 2020. Gleichzeitig wurde mit der Verständigung auf den 3. GlüÄndStV die Vergabe von Online-Casino-Lizenzen in Schleswig-Holstein durch die anderen Länder anerkannt.[41][43]
Während die Ratifizierung in den Ländern problemfrei erfolgte und der 3. GlüÄndStV entsprechend am 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurde kurz vor der Vergabe der ersten Sportwett-Konzessionen in Deutschland im Mai 2020 das vom Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführte Verfahren nach einer Klage des österreichischen Anbieters "Vierklee Wettbüro" durch das Verwaltungsgericht Darmstadt gestoppt.[44] Das Gericht kritisierte dabei mangelnde Transparenz und ein nicht diskriminierungsfreies Vergabeverfahren.[45] Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Klage für wirkungslos erklärt hatte, begann das Regierungspräsidium Darmstadt im Oktober 2020 mit der Vergabe von Sportwett-Konzessionen.[46][44]
Kritik
Während die Branche und Experten[47][48] den neuen Staatsvertrag als Übergangsregelung bis zum Juni 2021 begrüßten, wurde zugleich auf eine grundsätzliche Neuregulierung gedrängt[49][50] – auch aufgrund des seit Jahren stark wachsenden unregulierten Online-Casino-Marktes in Deutschland, der allein 2017 laut der Aufsichtsbehörden Bruttosspielerträge in Höhe von 1,76 Mrd. € erlöst hatte.[51]
Im Rahmen der EU-Notifizierung[52] erneuerte die Europäische Kommission ihre bereits 2012 bei der Notifizierung des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrages vorgetragene Kritik an der deutschen Glücksspielregulierung.[53] Die Kommission zweifelte erneut an, dass ein ausreichendes legales Onlineangebot für Sportwetten im Rahmen der Regulierung angeboten werden könne.[54] Zudem erneuerte Brüssel im August 2019 die Kritik, dass beim beibehaltenen Verbot von Online-Casino-Angeboten[55] kein ausreichender wissenschaftlicher Nachweis für die Gefährlichkeit des Glücksspiels vorhanden und somit die Begründung entsprechend unzureichend sei. Die Forderung der Kommission, die Verhältnismäßigkeit des Verbotes nachzuweisen, sei nicht erfüllt worden.[53][56]
Glücksspielstaatsvertrag 2021
Parallel zur Erarbeitung und Unterzeichnung des 3. GlüÄndStV im Frühjahr 2019 wurden die Verhandlungen für eine umfassende anschließende Regulierung ab Juli 2021 fortgeführt.[57][58][59] Größter Streitpunkt war der zukünftige Umgang mit Online-Glücksspielen wie den Online-Casino-Spielen,[60] für die es aktuell nur in Schleswig-Holstein eine Lizenz gibt.[61][62] Ungeachtet des Wunsches nach einer bundesweit einheitlichen Regulierung[63] gab es große Differenzen zwischen den einzelnen Ländern, die eine Einigung lange verhinderten.[64] Trotz Einsetzung einer Länder-Arbeitsgruppe[65] stockten die Verhandlungen zwischen den Ländern bis Ende 2019.[66]
Die Regulierung von Online-Spielautomaten und virtuellen Tischspielen wie Online-Roulette oder Black Jack stieß nicht nur auf inhaltlichen Widerstand,[67] sondern verursachte auch Sorgen um das Lotteriemonopol.[68] Da man vermeiden wollte, dass eine Liberalisierung der nach Ansicht einiger Länder vermeintlich gefährlichsten Spielformen[69] das Monopol auf Lotterien untergraben würde, wurde ein Gutachten zur Vereinbarkeit der Regulierungsvorschläge bei der Anwaltskanzlei "CBH Rechtsanwälte" beauftragt.[68] In dem im November 2019 vorgestellten Gutachten von Markus Ruttig, welcher auch das Land Hessen beim Streit um das Konzessionsverfahren 2014 vertreten hatte,[70] wurden unterschiedliche Regulierungsmodelle aufgezeigt. Gleichzeitig wurde darin argumentiert, dass die bereits erfolgte Zulassung privater Glücksspielanbieter das Lotteriemonopol gefährden würde.[68][71] Auf Basis dieses Gutachtens[72] und nach weiteren Verhandlungen verständigten sich die Ländervertreter auf einer Sonderkonferenz der Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien am 17. und 18. Januar 2020 am Tegernsee[73] auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag,[74] der eine Zulassung von Online-Automaten-Spielen vorsieht und den Ländern die Möglichkeit einräumt, Konzessionen für die Veranstaltung von Online-Casino-Spielen zu vergeben.[75][76] Zusätzlich soll eine neue gemeinsame Glücksspielaufsichtsbehörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt aufgebaut werden.[77] Ebenso einheitlich wird ein Spielersperrsystem eingeführt, das nun länder- und spielformübergreifend verpflichtend wird. Ausgenommen sind lediglich Lotterien, die wie das heutige „6 aus 49“ höchstens zweimal pro Woche veranstaltet werden, Lotterien in Form des Gewinnsparens und Pferdewetten, die von Vereinen, die das Unternehmen eines Totalisatoren nach § 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes betreiben, oder auf einer inländischen Pferderennbahn stationär angeboten werden (§ 8 Abs. 2 GlüStV 2021).
Für das Inkrafttreten am 1. Juli 2021 nahm der Staatsvertrag am 21. April 2021 die letzte Hürde: Nach der Notifizierung durch die EU[78] musste der Vertrag bis zum 31. März 2021 von mindestens 13 Ländern und bis zum 30. Juni durch das Land Sachsen-Anhalt als Sitz der gemeinsamen Aufsichtsbehörde für Glücksspiel ratifiziert werden.[79]
Kritik
Kritik wurde vor allem an der geplanten umfassenden Überwachung von Online-Glücksspielern laut. Bereits im März 2019 wurden Pläne bekannt, dass neben Netzsperren und Payment-Blocking auch staatlich festgelegte Einsatzlimits für jeden Online-Spieler eingeführt und zentral überwacht werden sollen.[80] Eine für die Überwachung vorgesehene "Limitdatei" wurde in den Medien scharf als Überwachungsinstrument kritisiert,[81][82] wobei die Kritik auch von den Datenschutzbeauftragten der Länder aufgegriffen wurde. So hat die Datenschutzkonferenz während der schriftlichen Anhörung zum neuen Glücksspielstaatsvertrag am 10. März 2020 Bedenken geäußert, dass durch die Einrichtung einer "Parallelspielverhinderungsdatei" und einer "Limitdatei" Persönlichkeitsprofile abgeleitet werden können und die Datenerhebungen einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Spieler darstellen. Die Datenschutzkonferenz empfahl daher, die beiden Dateien nicht einzurichten.[83]
Ilona Füchtenschnieder, Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht, warf der Politik mangelnde Zusammenarbeit mit Suchtexperten bei der Reform vor.[84] Außerdem kritisierte sie, dass die Glücksspielbranche nicht an den Folgekosten der Spielsucht beteiligt wird.[85]
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Danke Rubbel,
dir auch einen schönen Sonntag. Wollte gerade das Auto waschen, aber die Schlange war ewig lang. Irgendwie hatte ich die Idee wohl nicht exklusiv. : D
Ja, genau das... leider funktioniert die Lobbyarbeit bestens.
Das zeigt das ganz gut... da wird einem ganz übel. Bei mir in der Straße gibt es fußläufig zwei Spielhallen und sechs Wettbüros (und praktischerweise auch eine Pfandleihe), eins sogar im Erdgeschoß meines Wohnhauses. Der Betreiber macht allerdings den Laden dicht, gegen die Konkurrenz im Internet kommt er nicht an. Die winden sich seit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag mit Maschen durch, die er nicht anwenden kann. Denn er ist 'greifbar' - und die nicht.
Ich hörte letztens, wie er das einem Passanten erzählte, der ihn fragte, warum er aufgibt. Sowas sei doch heutzutage sehr 'lukrativ'.
Ich hatte mich dasselbe gefragt, als ich an seiner Tür einen Zettel mit dem Text "Keine Wettannahme mehr - nur noch Auszahlungen." sah. Aber klar, das macht Sinn.
Freie Märkte? Du wohnst ja auch in einer Großstadt. Drüben im Stadtteil Billstedt ist es noch krasser... alle 50 Meter eine Spielhalle, nebenan Schulen und Einkaufszentren - Bestandsschutz. Dazwischen immer mehr Wettbüros.
Aber klar, wir 'brauchen' legale Angebote.
Ein Spielhallenbetreiber muß nach wie vor seine Fensterfront 'undurchsichtig' machen, sich an RTP-Vorgaben, Maximalverluste und 'Cooldown-Zeiten' halten... während ein Onlinecasino ohne Einschränkungen im Spielbetrieb zur Prime-Time völlig mit expliziten Bildern und fröhlichen Familien werben kann. Die Hallenbetreiber tun seit Jahrzehnten schon alles, um die Vorgaben zu umgehen. Da wird sich eine unantastbare Briefkastenfirma auf Malta ja dann ganz bestimmt dran halten, wenn man sie ganz höflich bittet. -.-
Das Ruder aus purem Eigennutz unter dem Deckmantel der Steuereinnahmen komplett aus der Hand zu geben, und das noch öffentlich als progressive Denkweise zu verkaufen, um die Gegner solcher 'Maßnahmen' zu diffamieren, ist schon ein sehr skrupelloser Schachzug. Die FDP hat da anscheinend einiges von ihren 'Verbündeten' gelernt.
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Es fehle ein 'wissenschaftlicher Nachweis' für die Gefährlichkeit bestimmter Spielformen?
So hat die Tabakindustrie in den 60ern auch mal argumentiert - es gäbe keinen Nachweis über einen direkten Zusammenhang zwischen Tabakkonsum und einem rapiden Anstieg der Fälle von Lungenkrebs und anderen schweren Lungenerkrankungen unter den Rauchern.
Ich habe echt das Gefühl, wir drehen uns im Kreis.
Wie blind (oder naiv?) muß man sein?
Die Definition von Wahnsinn...
(Das mit der Beteiligung der GI an den Folgekosten der Spielsucht ist allerdings eine ziemlich naive und kurzsichtige Idee.
Bitte, bitte nicht!
Aber das ist dann wieder ein anderes Thema.)
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Mir fällt immer mehr auf, dass auch immer jüngere Frauen in die Spielhalle gehen. Das war meines Erachtens vor 10 Jahren noch nicht so. Das Eintrittsalter fängt meines Erachtens immer früher an.
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Danke Rubbel,
Danke Tal,
das meiste unterstreicht ja mein vorher geschriebenes. Diese Konstrukte haben anscheinend europaweit eine derart starke Lobby. Aber was schreibe ich, Politiker sind eh das arroganteste was das Land zu bieten hat. Prinzipiell sollten es vom Volk eingesetzte Meinungsvertreter sein was natürlich nicht der Fall ist. Hat vor ein paar Monaten ein Schweizer Politiker in einer Sendung unseren Vertretern gut erklärt. Ergebnis waren rote Köpfe und offene Münder ohne Gegenwehr. Casino oder Sportwetten werden als sexy angepriesen wie früher vielleicht noch Beate Uhses Spielzeug.
1,3 Millionen Süchtige lassen mich seicht lächeln. Die Dunkelziffer ist sicher um ein Vielfaches höher. Gerade bei Sportwetten kenne ich alleine zig türkische Mitbürger die in Wettbüros mehr oder weniger geschlafen haben. Ich bin heilfroh wenigstens ein Angsthase gewesen zu sein und mein Chaos ausschließlich online angerichtet zu haben. Hat wenigstens den Vorteil hier seit Beginn der Abstinenz nie Trigger bekommen zu haben.
@Tal
Klar sind wir selbst Schuld an unserem Untergang, aber das durchschauen der Illigalität sehe ich anders. Zudem sucht kein normaler Mensch stundenlang ob ein Angebot welches sogar im Fernsehen beworben wird illigal sein könnte. Ich lache mich sowieso schlapp wenn hochdotierte Anwälte in Klageerwiderungen mir sagen dass das Angebot nicht illegal war und ich deshalb keine Ansprüche habe und gleichzeitig sagen, wenn dies doch der Fall sein sollte hätte ich das wissen müssen.
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Du siehst das 'Durchschauen der Illegalität' anders? Anders als wer?
Und wie kommst du da gerade drauf?
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Du siehst das 'Durchschauen der Illegalität' anders? Anders als wer?
Und wie kommst du da gerade drauf?
Sorry Tal, dann habe ich Deinen Text gestern falsch gelesen und interpretiert. Keine Ahnung warum.
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Kein Problem.
Das passiert den Leuten irgendwie öfters bei mir.
Ist trotzdem immer etwas irritierend.
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Kein Problem.
Das passiert den Leuten irgendwie öfters bei mir.
Ist trotzdem immer etwas irritierend.
😂👍
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So witzig finde ich das eigentlich nicht, aber nun gut.
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Es gibt aber definitiv schlimmeres.
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Durchaus, ja.
Die 'feine englische Art' ist sowas trotzdem nicht... mir ohne jeglichen Kontext irgendwelchen Unsinn anzudichten, den ich nie gesagt habe, und das dann als Witz abzutun, wenn ich darauf hinweise.
Wie gesagt, das war beileibe nicht das erste Mal, sowas kommt öfter vor.
Wie dem auch sei, wollte das nur nicht so stehenlassen. Eigentlich sollte das klar sein, aber man weiß ja nie... nicht, daß nachher tatsächlich noch jemand glaubt, ich hätte während einer Diskussion über die Kompetenzen der GGL plötzlich die spontane Eingebung gehabt, der Aussage eines Anbieteranwalts in einer Gerichtsverhandlung zuzustimmen, von der ich nichtmal wußte, daß sie überhaupt stattgefunden hat.
Mir ist schon klar, daß es eine gewisse 'Voreingenommenheit' mir gegenüber gibt. Damit kann ich leben, sonst würde ich nicht hier schreiben.
Das berechtigt allerdings nicht dazu, einfach mal anzunehmen, was ich wozu sagen würde, und das als 'gegeben' hinzustellen, um der Dramatik halber beim Leser ein paar Sympathiepunkte für die eigene Sache 'einzufahren'.
Sorry, aber es nervt gewaltig, sowas ständig richtigstellen zu müssen.
Das geht jetzt nicht nur an dich, sondern ich wollte das allgemein mal loswerden.
So. Ich habe fertig. : )
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Sorry Tal, dann habe ich Deinen Text gestern falsch gelesen und interpretiert. Keine Ahnung warum.
Hier, ich habe mich ja dafür entschuldigt und es als meinen Fehler deklariert. Jetzt sollte es gut sein.
Wir haben beide hoffentlich fertig. :-)
Edit: Zitatfunktion korrigiert
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Ja, was sollte da jetzt noch kommen? War ja weiter keiner beteiligt.