Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Tom14 am 10 August 2024, 09:39:34

Titel: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Tom14 am 10 August 2024, 09:39:34
Jetzt gehts in die andere Richtung!
https://www.derstandard.at/story/3000000231687/frau-gewann-7000-euro-in-onlinekasino-jetzt-muss-sie-das-geld-zurueckzahlen (https://www.derstandard.at/story/3000000231687/frau-gewann-7000-euro-in-onlinekasino-jetzt-muss-sie-das-geld-zurueckzahlen)
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: chaceur am 10 August 2024, 10:14:59
Das verstehe ich nicht...es liest sich ja eher so als ob in Österreich bisher lediglich die Einzahlungen verrechnet wurden und nun die Gewinne abgezogen werden (quasi durch die Klagen im Nachhinein). Hier in D ist auf den Transaktionslisten doch ohnehin immer der Verlust nach etwaigen Gewinnen mit einberechnet.

Gewinne und Verluste dürften in künftigen Verfahren gegengerechnet werden.

Dann wundert es mich wieso man da jetzt überrascht ist. Nicht dass ich irgendwelche Sympathien für die Branche hätte aber alles andere wäre doch Banane oder checke ich den Artikel nicht?!?
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Olli am 10 August 2024, 10:26:30
Wie soll ich´s den Österreichern nur schonend beibringen ... Wenn die Casinos nun massenhaft die Österreicher auf Herausgabe der Gewinne verklagen, könnten ebenso massenhaft Insolvenzen der Casinos abgewendet werden ... :) :) :)
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Istvoelligegal am 10 August 2024, 10:55:40
Wer gegen den Anbieter einen Titel hat, hat eine gute Möglichkeit fürs Pfänden...
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Ilona am 10 August 2024, 12:36:20
Eigentlich weiß man das sogar als NichtjuristIn. Wenn Verträge nichtig sind, wird alles zurück auf Null gestellt.

LG Ilona
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Substi13 am 10 August 2024, 14:12:53
Also, ich als Österreicher verstehe den Artikel auch nicht.
Beim Berechnen der Klage wurde stets Einzahlung-Gewinn=Klagesumme eingeklagt, plus 4%

Da muss aber der Anwalt schlecht gerechnet haben😅
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Roy1234 am 10 August 2024, 14:43:59
Chaceur, klar wenn die Verträge für nichtig erklärt werden gilt das für beide Seiten. Könnte für viele Spieler ein Problem werden und mögliche private Insolvenzen fördern.
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: chaceur am 10 August 2024, 15:02:48
Chaceur, klar wenn die Verträge für nichtig erklärt werden gilt das für beide Seiten. Könnte für viele Spieler ein Problem werden und mögliche private Insolvenzen fördern.

Ja genau das ist ja auch mein Standpunkt. Deswegen ja die Transaktionsliste mit eingerechneten Auszahlungen. Der Artikel klingt so als ob man in Österreich bisher einfach die Netto-Einzahlungen zurückfordern konnte und die Gewinne behalten durfte. Wäre ja absurd.
Um mir mache ich mir keine Sorgen, ich hab sicherlich bei keinem einzigen Anbieter ne positive Bilanz (wäre sonst ja auch ein komischer Süchtiger "gewesen").  ;)

Wieso sollten Leute privat insolvent werden? Wenn die Anbieter Leute verklagen dann ja entweder die Leute die vorher selbst mehr eingeklagt haben (also immer noch ein Plus hätten) oder professionelle Spieler (deren Gewinn dann futsch wäre, aber doch sicher keine Insolvenz nach sich ziehen würde).
Welche Fallkonstellation würde denn zu einer Insolvenz führen? Höchstens der (aktiv-) Süchtige der das Geld erfolgreich als Netto-Einzahlungen zurückbekommen hat (was völliger Quatsch wäre), es schon wieder verzockt hat und jetzt doch die XXXX€ an Auszahlungen zurückzahlen muss. Ja, der Fall wäre wohl die einzige Konstellation in der eine Privatinsolvenz möglich wäre.
Wie ich oben schon schrieb, Null (!!!) Sympathie für die Branche und Anbieter, aber eine Auszahlung der Verluste und das Behalten der Gewinne wäre ja vollkommen absurd.
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: mario99 am 10 August 2024, 15:10:10
Steht doch im Urteil. Die Dame hat das Casino auf Rückzahlung der Verluste geklagt, hat dann die Klage zurückgezogen und wurde dann vom Casino verklagt.

Also entweder hat sie es nicht ganz verstanden, dass sie nur Verluste abzgl. Gewinn einklagen kann oder sie hat nach klagseinbringung weitergespielt und gewonnen und hat die Klage dann zurückgezogen.

Die finanzierer haben bislang immer natürlich Verluste abzgl. Gewinn berechnet, entweder hat sie es privat eingebracht und war ahnungslos oder sie hatte einen ahnungslosen Anwalt
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Freiheit am 10 August 2024, 16:04:56
Ich weiss nicht ob ich das richtig verstehe... Aber wenn die oc jetzt die Spieler die im Plus sind angehen wird das nichts bringen. In Österreich weiss ich das nicht aber im deutschen Recht nicht. Ich kann keine illegale Leistung anbieten und wenn ich erwischt werde Rückerstattung meiner Kunden verlangen.
Ich werde es jetzt nicht ausführen da ich vermute das dass eindeutig ist. Aber denkt bitte einfach an : Plagiate, Hehlerei, Drogenhandel usw. Da hat der Anbieter keine Chance auf Rückerstattung. Und das zurecht.
Grüße
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Istvoelligegal am 10 August 2024, 17:21:21
Kann ja auch sein, dass ein Spieler vor 11 Jahren eine halbe Million verspielt hat, vor 10 Jahren eine halbe Million gewonnen hat,also bei null Euro ist und der Anbieter daher die halbe Million von vor 10 Jahren zurück haben möchte,da die Verluste von vor 11 Jahren verjährungstechnisch nicht mehr berücksichtigt werden können.
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: mario99 am 10 August 2024, 17:34:05
Kann ja auch sein, dass ein Spieler vor 11 Jahren eine halbe Million verspielt hat, vor 10 Jahren eine halbe Million gewonnen hat,also bei null Euro ist und der Anbieter daher die halbe Million von vor 10 Jahren zurück haben möchte,da die Verluste von vor 11 Jahren verjährungstechnisch nicht mehr berücksichtigt werden können.

Nein. Schwachsinnige Annahme
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Roy1234 am 10 August 2024, 17:43:02
Doch Freiheit das geht. Wenn die Entscheidung fällt dass Der Vertrag nichtig ist gilt das für beide Seiten. Es gibt keine einseitige Nichtigkeit.

@Chaceur
Du hast es ja gesagt wer von uns hat schon Plus.😁
Beispiel: Du zockst bei a und gelegentlich b.
Bei a bist du 50000 im Minus und klagst, bei bei 8000 im Plus die du natürlich bei a wieder verzockt hast. Beide Klagen werden gewonnen.
Klage a hat das Problem Bill55, Klage b anderes Recht. Bei a momentan keine Chance weil Malta mauert, bei b musst du begleichen sonst kommt der Kuckucksmann. So meinte ich. Allerdings ist das nicht auf den Artikel bezogen.
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Tom14 am 25 September 2024, 10:37:17
Edit: Link entfernt und neuen Link gesetzt

https://www.heute.at/s/frau-muss-onlinekasino-7000-euro-gewinn-zurueckzahlen-120052739

ACHTUNG ⚠️

WAS SAGT IHR DATZU


Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: TAL am 25 September 2024, 10:47:59
Das macht absolut Sinn.
Roy hat es ja vorher schon geschrieben - Nichtigkeit gilt für beide Seiten.
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Olli am 25 September 2024, 10:49:59
Wir möchten hier keine Links auf die anbieterfreundliche Plattform!
Wer sich dort tummelt, der läuft Gefahr auf einen der Casinolinks zu klicken.

Im Beitrag jedoch stand auch der Link, der jetzt da oben zu sehen ist.
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Papajoe am 25 September 2024, 10:58:25
Bin ich zu blöd ich checke das nicht !?

Die Auszahlungen werden doch schon bei der Klage abgezogen, wieso können die dann 7000 dann zurückfordern?!  Dann müsste ja bei der Klage der Dame alles verlangt werden auch die 7000 Auszahlungen.
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 September 2024, 11:05:02
Aber schön, dass die Anbieter einsehen, dass die Verträge nichtig sind.  :)

Hört einfach auf zu daddeln, dann spart ihr euch viele Probleme.

Wenn Verträge nichtig, dann für beide Seiten. Heißt: Habe ich in dem Casino Gewinn erwirtschaftet, dann muss ich den Gewinn zurückzahlen. Habe ich mehr Verluste als Gewinne gemacht dann muss der Anbieter die Verluste erstatten. Also alles auf 0 stellen, da die Verträge nichtig sind.

Spiele ich gar nicht mehr, erspare ich mir Probleme und Geld.  ;D
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 25 September 2024, 11:08:05
@ Schadensmeldung.

Mit Bill55 im Rücken lässts sichs doch einfacher klagen.

Casino klagt den Gewinn von der Dame ein, welcher dann irgendwann vollstreckt wird. Österreich hat kein Bill55. Die Klage kann doch trotzdem laufen oder sehe ich das falsch?
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: OG-123 am 25 September 2024, 11:12:32
Das Casino hat sich hier selbst in's Bein geschossen.
Mit dieser Klage geben sie ja selbst zu, dass die Verträge nichtig sind.

Sobald Bill55 gekippt wird, wird der Anbieter von Klagen geflutet.
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Papajoe am 25 September 2024, 11:31:16
 Bobby in dem Artikel steht aber das die Frau von dem Casino Geld verlangt hat. Also hat sie ja mehr verloren als gewonnen.
Würde bedeuten sie hat dann nach erfolgreicher Klage dort wieder gespielt und Geld gewonnen sehe ich das richtig? Anders kann ich mir das nicht erklären und dann wäre sie selber schuld!
Jahreszahlen ist sowieso absoluter Preisträger für die krummsten Dinger.

Natürlich nicht mehr spielen und keinem Casino mehr Geld in den arsch schieben, sorry für die Wortwahl.

Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Papajoe am 25 September 2024, 11:32:53
Og ja gebe ich dir recht aber sei nicht zu sicher, selbst aktuell bei fällen wo kein Bill55 greift wie Versäumniss ist es nicht möglich zu vollstrecken bzw. es wurden keine Wege gefunden
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Whoknows23 am 25 September 2024, 12:38:16
Sorry, aber ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Das Ding ist doch schon fast zwei Monate alt beziehungsweise her
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Ilona am 25 September 2024, 12:43:34
Ja, gaaanz kalter Kaffee! Und auch keine Sensationsmeldung. Normales Vertragsrecht. Gähn!
LG Ilona
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Olli am 25 September 2024, 14:36:02
Was ich nicht verstehe ...

Tom14 schreibt am 10. August den Startbeitrag mit einem Link auf eine Seite, wo der Fall präsentiert wird.

Den selben Fall verlinkt er heute noch einmal zu einer anbieterfreundlichen Seite und schreibt dazu:

Zitat
ACHTUNG ⚠️

WAS SAGT IHR DATZU

Ich sage dazu:

Ich würde mich schnellstens mal auf Alzheimer untersuchen lassen ... :)
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Whoknows23 am 25 September 2024, 15:05:14
@papa, das Ding ist vom 10.08. und wird jetzt wieder hoch geholt- den Sinn verstehen wir auch nicht….
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Whoknows23 am 25 September 2024, 15:08:13
Außerdem ist doch klar, wenn wir die Anbieter verklagen, kann es umgekehrt genauso sein. Alles andere wäre total unlogisch. Das sollte man positiv sehen.
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Fury am 25 September 2024, 15:35:58
Ich weiß tatsächlich nicht, ob jedes Gericht das so sehen muss und der Kunde auf Rückgabe der Gewinne verurteilt werden kann.
Sofern der Kunde nicht wusste, dass es sich um ein illegales Angebot gehandelt hat.
Ich werfe nur mal den Begriff "guter Glaube" in den Raum - bin aber auf dem Gebiet Laie ;-)
Ich gehe trotzdem mal davon aus, dass es einige Geschädigte (Spieler) davon abhalten wird zu klagen, auch wenn Sie verloren habe - weil dies so ein Psycho-Dingens ist und Angst schürt, ob man sich nicht auch auf illegalem Terrain bewegt hat - auch wenn es sich vielleicht irrational anhört.
Meine Sicht als Hobby-Psychologe :-D
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Ilona am 25 September 2024, 15:48:08

Nochmal für alle eine Erklärung: Wenn ein Vertrag nichtig ist und daher rückabgewickelt wird, heißt das, dass nachher ein Zustand entsteht, als hätte es keinen Vertrag (kein Geschäft) gegeben. Konkret: Der eine darf den Einsatz nicht annehmen und dem anderen steht der Gewinn nicht zu.

LG Ilona
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Mr. Nobody am 25 September 2024, 15:52:51
Es geht auch andersrum, kommt aber selten vor. 😂 Die Anbieter wollen ja kein Geld verschenken. 99,9 % haben garantiert mehr verloren als gewonnen. Da gibt es nichts einzuklagen.
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Tom14 am 26 September 2024, 10:16:49
Wenn die Frau 100€ Einzahlt und 2000€ gewinnt aber die 2000€ wieder verspielt Schuldet sie dem Casino 1900€


Geändert (Beleidigung entfernt)
Ilona
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Mr. Nobody am 26 September 2024, 11:07:32
Es geht um Ein- und Auszahlungen und nicht, was auf der Plattform gewonnen oder verloren wird. Das Casino würde ihr 100 € schulden.
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: TAL am 27 September 2024, 13:37:19
Ja, aber gerechnet immer jeweils pro Anbieter, und nicht 'unterm Strich'.
Da wären solche Szenarien jetzt nicht so ungewöhnlich. Siehe Roy's Beitrag.
Wenn sie also bei Anbieter A 1.900€ gewinnt, und diese dann bei Anbieter B verspielt, schuldet sie Anbieter A dennoch diese 1.900€, sollte dieser auch auf eine 'Rückabwickung' bestehen - auch wenn sie das Geld schon gar nicht mehr hat.
Natürlich würde sie nur den Anbieter (B) verklagen, bei dem sie selbst im Minus ist, aber sprechen die sich dann untereinander ab, kann es gut passieren, daß Anbieter A im Gegenzug dann sie verklagt, um ihr eins 'auszuwischen'.
Was rein logisch betrachtet deren gutes Recht wäre.
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: Istvoelligegal am 27 September 2024, 13:44:22
bezweilfe, dass das Szenario denkbar ist. dafür gibts den Entreicherungsparagraphen.

anders wäre es mE nur, wenn der Spieler das Casino auf Zahlung des Gewinns verklagt. Dass dann eine Zahlung nicht erfolgen muss, ist klar,
aber wenn Kohle schon überwiesen wurde, das Geld verprasst wurde, und die dann kommen ... ne, halte ich für fraglich.
Titel: Re: Anbieter Verklagt Frau
Beitrag von: TAL am 27 September 2024, 15:58:09
Möglicherweise, ja. Aber ob die Möglichkeit der Entreicherung in einem solchen Fall überhaupt greift, müßte dann auch erstmal geklärt werden.
Und immerhin hätte sie Anbieter B verklagt, A aber aus gutem Grund nicht...

Aber das geht jetzt auch alles ziemlich in Richtung 'wilde Spekulationen'.