Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Bobby113441 am 01 Oktober 2024, 15:46:42

Titel: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Bobby113441 am 01 Oktober 2024, 15:46:42
Kann mir jemand helfen ich bin dran wegen Geldwäsche cerdacht weil ich in diversen online Casino mit Sitz in curacao gespielt habe und die Bank mich gemeldet und die wollen jetzt von mir Nachweise das es von einem online Casino ist und die Casinos sagen zu mir einfach es gibt keine Liste ich selbst hab mich sperren lassen und komm da nicht mehr rein habe 75000 verspielt :( würde auch sehr gerne wissen ob es Sinn macht gegen sie zu klagen ?
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Olli am 01 Oktober 2024, 17:15:33
Hi!

Habe den Beitrag aus einem Thread abgetrennt, die Überschrift angepasst und in eine andere Kathegorie verschoben!

Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: TAL am 01 Oktober 2024, 18:15:58
Noch so jemand, der offenbar zu faul ist, die Suchfunktion zu bemühen. Aber naja, muß eh gerade auf jemanden warten...

Wie ich persönlich reagieren würde...
Ich würde die Bank wechseln. Wenn sie mich dann dennoch anzeigen, und ich tatsächlich eine Vorladung von der Polizei bekommen würde, würde ich diese ignorieren.
Wirklich 'rechtfertigen' mußt du dich nämlich erst, wenn sich tatsächlich die Staatsanwaltschaft bei dir melden sollte, und dann brauchst du so oder so einen Anwalt, der dir dann auch, wenn nötig, sagt, was (und ob überhaupt) du wie nachweisen mußt.
Sagst du vorher irgendwas 'auf eigene Faust', egal ob gegenüber der Bank oder der Polizei, läufst du Gefahr, dich irgendwie zu 'verplappern'.
Darum nur mit Anwalt. Und den brauchst du erst, wenn das Gericht sich meldet (dann aber unbedingt!).
Komplett ausgeschlossen ist diese Möglichkeit natürlich nicht, doch dazu kommt es eher selten. Meist wird das vorher eingestellt.

Ich bin aber weder Anwalt, noch Bankangestellter, von daher ist das natürlich ohne Gewähr, und nur das, was ich persönlich tun würde.


Und gegen ein Curaçao-Casino zu klagen, nun ja... die Aussichten wären da wahrscheinlich eher dürftig.
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Zocker am 01 Oktober 2024, 19:21:00
Kann mir jemand helfen ich bin dran wegen Geldwäsche cerdacht weil ich in diversen online Casino mit Sitz in curacao gespielt habe und die Bank mich gemeldet und die wollen jetzt von mir Nachweise das es von einem online Casino ist und die Casinos sagen zu mir einfach es gibt keine Liste

Brauchst keine Angst haben. Habe ich auch hinter mir schon. Habe kein Anwalt genommen. Hab alles offengelegt. Die Polizei meinten also hast du in saus und Braus gelebt die Zeit. Ganz genau war meine Antwort. Zum Schluss sagte mir der Polizist sogar“ Dich will ich als Polizist sehen“.

Von der Staatsanwaltschaft kam dann ganz überraschend ein Brief. Wurde eingestellt.

Edit Olli: Zitatfunktion korrigiert
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Dennis47 am 01 Oktober 2024, 19:26:23
Die Bank hat Meldepflichten. Bei den von dir genannten Summen sind sie dazu verpflichtet es zu melden. Fast 80.000 € nach Curacao, das ist grundsätzlich verdächtig. Du wirst denke ich mal die Einzahlungen und die daraus resultierenden Umsätze nachweisen können (Gehalt, Erbe, Vermögen aus nachvollziehbaren Einnahmen) wenn danach gefragt wird. Ebenso auch wohin das Geld ging und was du damit "gekauft" bzw. bezahlt hast

Aber, wie TAL schon sagt, keine Stellungsnahmen gegenüber Polizei bzw. Ermittlungsbehörden. Wenn es hart auf hart kommt, nimm dir nen Anwalt
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Olli am 01 Oktober 2024, 19:45:45
@Zocker

Du hast da gezockt und kannst froh sein, dass die Polizei Dir da keinen Strick draus gedreht hat.

Als Beschuldigter in einem Verfahren hat jedermann das Recht zu schweigen!
Bekommst Du eine Vorladung von der Polizei ... ignorieren! Mache keinesfalls irgendwelche Angaben per Telefon, Mail oder sonstwas. Den Termin musst Du auch nicht absagen oder irgendwas unterschreiben, weil Du abgesagt hast.

Bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft bist Du verpflichtet hinzugehen. Dein Anwalt, der Dich dann begleitet, kann stellvertretend für Dich antworten, sofern er dies für nötig erachtet.

Tatsächlich berichtete Herr Cocron (RA) vor Kurzem im Online-Cafe, dass immer mehr Personen mittlerweile vorgeladen werden. Doch noch niemand wurde verurteilt. Dies ist wohl dem Umstand geschuldet, dass ein Vorsatz nachgewiesen werden muss. Gemeint ist der Vorsatz eine strafbare Handlung vollzogen zu haben - also gespielt zu haben im Wissen, dass es sich um unerlaubtes Glücksspiel gehandelt hatte.
Hier merkst Du, wie wichtig es ist, sich nicht zu verplappern, selbst wenn Du es nicht gewusst hattest.

Herr Cocron meinte übrigens, dass die Curacao-Klagen weitaus erfolgreicher sind, gerade was die Vollstreckung angeht. Dein eigener Anwalt wird Dich da sicher prima beraten.

Die Informationen zur Vorladung habe ich ebenfalls aus dem Online-Cafe, denn hier hatten wir einmal eine Polizistin zu Gast, die dazu Stellung bezogen hatte.
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Zocker am 01 Oktober 2024, 19:53:43
Danke aber ich brauche kein RA wenn ich weiß das es doch eingestellt wird :)
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Olli am 01 Oktober 2024, 21:01:19
Überheblichkeit ist der sicherste Weg zum Scheitern!
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Zocker am 01 Oktober 2024, 21:33:32
Unglaublich! Die Wettbuden sind öffentlich zugänglich und keine Mafia Untergrund zockerei! Warum soll ich dafür einen RA umsonst Geld Bezahlen.

Man sollte immer mit dem Staat zusammen arbeiten! Zumindest bin ich auf deren Seite hahah :).
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Zocker am 01 Oktober 2024, 22:52:36
Ich glaube um wirkliches „unerlaubtes Glückspiel“ geht es darum das man privat es organisiert. Das sollte jedem klar sein das ich da ein RA beauftragen sollte.

Wenn ich in eine Wettbude gehe wer soll mir sie nachweisen das es verboten ist? Warum darf es auch offen haben.

Ihr habt echt keine Ahnung.
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Dennis47 am 02 Oktober 2024, 04:02:18
Es geht hier um Geldwäsche aufgrund hoher Transaktionen nach Curacao und nicht um lokale "Wettbuden"! Was ist los mit dir? Bevor du hier solche Kommentare hinterlässt wäre es sinnvoll wenn du zuvor den Kontext verstehst.
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Olli am 02 Oktober 2024, 09:03:16
Für unsere selbsternannten Volljuristen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-casinos-und-sportwetten-teilnahme-an-unerlaubtem-gluecksspiel-post-von-der-polizei-212998.html

Das genannte Urteil müsste das des "Malermeisters" sein, welches aber in der folgenden Instanz aufgehoben wurde.
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Zocker am 02 Oktober 2024, 10:13:25
Gerne nochmals!!!

Es ging um Geldwäsche! Habe alles offen gelegt und Meldungen über 12.500€ der Bundesbank gemeldet! Was soll ich da verheimlichen? Hab meine Aussage gemacht, weil ich nichts zu verheimlichen hatte!

Glauben oder nicht glauben!

Das Verfahren wurde selbstverständlich eingestellt!!!!
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Olli am 02 Oktober 2024, 11:36:38
Er versteht den Kontext nicht ...  :'(

Man kann Dir A vorwerfen und Dich dann bei Deiner Auskunftsfreude wegen B, C ... bis hin zu Z vor den Kadi ziehen!
Erweitere mal Deinen Horizont, anstatt auf Rechthaberei zu pochen. Deine Aussagen hier sind gefährlich!
Dabei ist es unerheblich, was da bei Dir rausgekommen ist. Bei der/dem TE kann es ganz anders laufen!

Zitat
Ich glaube um wirkliches „unerlaubtes Glückspiel“ geht es darum das man privat es organisiert.

Diese Aussage ist so definitiv falsch, weil absolut unvollständig! Dir sollte klar sein, dass auch Du, wie wir anderen hier auch, keine Anwälte sind!
Mache Dir mal die Konsequenzen klar für die Leute, denen Du hier einen solchen Bullshit verzapfst und die Dir folgen!

Geht´s noch?
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Zocker am 02 Oktober 2024, 12:28:17
Nochmals!
Der war wirklich gut, alles klar. Der Staatsanwaltschaft interessiert es auch das 1.000 von Leuten in so welche Büros gehen.

Olli du hast wirklich überhaupt keine Ahnung.
Erinnere dich an den Vortrag von Herrn Cocron und meine Äußerungen von hier!!!

Jeder RA verdient mit jedem Verfahren Geld!!!
Punkt. Das ist Fakt!
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Zocker am 02 Oktober 2024, 13:12:34
Olli Bevor man was behauptet sollte man auch die Unterschiede wissen. Ein Witz was du schreibst.

Nur zu Info, auch RA sind keine Volljuristen :).
Volljuristen haben den 2. Staatsexam und können Richter oder StA werden. Informiere dich doch bitte besser drüber oder lass dich von deinem RA deines Vertrauens unterrichten. Hahaha
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: msgo am 02 Oktober 2024, 13:19:20
Jeder Rechtsanwalt ist ein Volljurist und hat 2 Staatsexamen!!
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Olli am 02 Oktober 2024, 14:57:21
Nur zur Info: Das war ein EIGENTOOOOOOOOR von Dir! :) https://kanzlei-herfurtner.de/unterschied-jurist-und-volljurist/

Nur zur Info: Bevor Du jemanden belehrst, lehre Dich zunächst selbst! :)

Nur zur Info: Natürlich verdienen Rechtsanwälte Geld! Irgendwoher müssen doch die Brötchen kommen! :)

Nur zur Info: Wenn Dir die Füße weh tun, dann höre auf mit ihnen aufzustampfen! :)

Nur zur Info: Ich habe Herrrn Cocron und die damalige Polizistin hier sinngemäß zitiert!

Nun zitiere ich noch mal einen Satz von Dir, der vor Unkenntnis einfach nur so strotzt:

Zitat
Unglaublich! Die Wettbuden sind öffentlich zugänglich und keine Mafia Untergrund zockerei!

Ja, es ist unglaublich, was Du da von Dir gibst! Grundsätzlich ist Glücksspiel im Internet verboten! Es gibt aber ein paar Ausnahmen, sofern eine Lizenz beantragt und erteilt wurde! Das Angebot an Glücksspielen ist dabei beschränkt!
Nur weil etwas öffentlich zugänglich ist, ist es noch lange nicht erlaubt!

Ich denke, Du solltest Dir selbst einmal eine Pause gönnen, um den GlüStV in Ruhe zu lesen. Ilona hat dazu einen Beitrag veröffentlicht, in dem auch z.B. die Nebenbestimmungen und Vieles mehr verlinkt sind.
Wenn Du das alles durchgekaut hast, können wir gerne weiter reden. Eine "Meinung" sollte auf fundierten Füßen stehen, bevor man sie propagiert!
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Zocker am 02 Oktober 2024, 16:24:29
Olli jetzt wirklich mal im Ernst und in allem Respekt aber was für eine Witzfigur bist du hier eigentlich?

In jedem Beitrag sage ich es war illegal deshalb kriegen wir die Gelder zurück. Herr RA Cocron sagt jedes mal es gibt Geld zurück aber es dauert! Jetzt kommst du und willst mir den Glückspielstaatsvertrag erklären??

Hast du ein an der Murmel???

Es gibt Läden wo die Polizeidirektionen in unmittelbar in der Nähe sind! Man sollte jemanden auch richtig verstehen können.

Was wollen die uns vorwerfen??? Was ich damit sagen möchte warum sind dann so welche Läden offen wenn selbst die Polizei Tag täglich vorbei fährt???

Du änderst deine Meinung ständig!

Weil es ja grad illegal war! Und die Anbieter haben jetzt eine Lizenz ob es dir gefällt oder nicht!

Was du hier als „Admin“ schreibst ist unglaublich! Echt ein Witz.
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Mr. Nobody am 02 Oktober 2024, 17:15:59
Verstehst du es wirklich nicht oder willst du es nicht verstehen?!!!!! (Ausrufezeichen liebst du ja🤪)
Der TE fragt bzgl. ONLINECASINO AUS CURA-CA-O und keine lokale Wettbude. Was haben lokale Wettbuden mit Mafia oder Geldwäsche zu tun? Wird wahrscheinlich auch gemacht, aber das ist was komplett anderes!!!!!
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Zocker am 02 Oktober 2024, 17:17:22
Alles klar, Zahl mal 30.000€ auf dein Konto ein oder Geldeingang. Dann siehst du was das mit Geldwäsche zutun hat :)
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Mr. Nobody am 02 Oktober 2024, 18:23:07
Ja, und? Wenn ich es in einer lokalen Wettbude gewinne, bekomme ich eine Quittung für den Gewinn. 30.000 € aus einem Curacao-Casino ist was anderes, aber dafür ist jeder selbst verantwortlich.
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Zocker am 02 Oktober 2024, 19:06:50
Ohh man das tut mir ja schon weh…
Deshalb ist es doch ein Ermittlungsverfahren..auwei auwei.

Da spielt es doch keine Rolle woher das Geld kommt…wenn man ein Gehalt von 2.000 hat und auf einmal 30.000€ ist doch klar das die Banken das melden…Was für Typen hier echt unterwegs sind. Unterirdisch
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Olli am 02 Oktober 2024, 19:17:07
Ich lege Dir nahe, umgehend die Beleidigungen zu entfernen und Dich zu entschuldigen!
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Roy1234 am 02 Oktober 2024, 19:46:09
Zocker, zehn Meter Feldweg haben definitiv mehr Grips. Du solltest den Stuss und die Beleidigungen mal überdenken falls es das ovale hergibt. Unglaublich was Du ab lässt.
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Wolke 7 am 02 Oktober 2024, 19:48:24
Zitat
Da spielt es doch keine Rolle woher das Geld kommt…wenn man ein Gehalt von 2.000 hat und auf einmal 30.000€ ist doch klar das die Banken das melden

Gewinne sind steuerfrei und Casinos, Lottogesellschaften ,Wettbuden.... stellen Quittungen aus,egal ob du das Geld in bar bekommst,einen Scheck oder du dir es überweisen lässt. Damit weiß die Bank woher das Geld kommt und unternimmt gar nichts.

Anders sieht es wohl bei illegalen Auslands Onlinecasinos aus,aber damit kenne ich mich nicht aus .

LG Wolke
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Zocker am 02 Oktober 2024, 20:02:21
Ich mache gar nichts, weil ihr mich nicht verstehen wollt anscheint. Natürlich stellen die Belege aus aber die Banken müssen Einzahlungen ab 5.000€ melden! Und die Polizei muss ermitteln und der StA weiter geben. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft!

Das ist doch mein reden. Wenn man es belegen kann warum soll man extra Anwälte einschalten und unnötig Geld ausgeben?

Wenn man es Belegen kann ist doch alles gut.

Wenn ihr immer noch die gleiche Meinung habt! Sperrt mich. Ich entschuldige mich gar nicht. Eure Texte sind auch nicht ohne.

Das ich mehr Verstand habe zeigt mein Verfahren :).
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Wolke 7 am 02 Oktober 2024, 20:06:43
Zitat
Natürlich stellen die Belege aus aber die Banken müssen Einzahlungen ab 5.000€ melden!

Du darfst bei deiner Hausbank ohne Belege und Nachweis 9999€ einzahlen. Da passiert überhaupt nichts.
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Olli am 02 Oktober 2024, 20:26:38
Schade! Bis nächste Woche ... Du hast erst einmal Pause ...
Solltest Du Dich dann immer noch nicht entschuldigen wollen, wirst Du komplett gesperrt.
Weiterhin werde ich dann von Dir keine neue Registrierung mehr tolerieren.

Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Dennis47 am 02 Oktober 2024, 22:39:01
Kann mir jemand helfen ich bin dran wegen Geldwäsche cerdacht weil ich in diversen online Casino mit Sitz in curacao gespielt habe und die Bank mich gemeldet und die wollen jetzt von mir Nachweise das es von einem online Casino ist und die Casinos sagen zu mir einfach es gibt keine Liste ich selbst hab mich sperren lassen und komm da nicht mehr rein habe 75000 verspielt :( würde auch sehr gerne wissen ob es Sinn macht gegen sie zu klagen ?

Orientiere dich bei deiner Frage auf die Antwort von TAL oder von mir aus auch an meine Antwort. Weil das genau dein persönliches Anliegen auch beantwortet. Grundsätzlich würde ich dir aber die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes raten. Nicht weil du jetzt in Schwierigkeiten steckst, sondern weil du so die beste Hilfe bekommst wie du auf die Situation richtig reagieren kannst.
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 03 Oktober 2024, 09:35:21
Olli, Olli.. so kann das nicht weitergehen mit dir.

Du kannst doch nicht einfach gegen das Halbwissen gegen an gehen.. also wirklich


@Zocker

liest du eigentlich was du scheibst?  Für mich hat das schon etwas von Fremdschämen. Informiere dich doch bitte vorher, anstatt hier Halbwissen zu verbreiten.. Es gibt ein bekanntes Land, da wird dir so lange mit vollster Überzeugung  eingeredet, dass Autos nur Rückwärts fahren, so lange bis du auch davon überzeugt bist. Deine Schreibweise ähnelt dem in deinen Aussagen..

Oli lebt gefährlich  :o
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Olli am 03 Oktober 2024, 09:54:08
Die Beleidigungen, die er gestern noch unter seinem 1. Benutzernamen, Player8, hier eingestellt hatte, habe ich in einen unsichtbaren Bereich verschoben.

Beide Usernamen sind daraufhin nun dauerhaft gebannt. Dies kommt einem Hausverbot gleich!

Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Roy1234 am 03 Oktober 2024, 12:10:31
Oli das kannst du mir nicht antun!
Über wen soll ich mich jetzt aufregen? 😁
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Hans1 am 03 Oktober 2024, 21:08:01
alles offenlegen und mit der Polizei zusammenarbeiten ist so ziemlich das letzte, was man tun sollte. es hagelt regelmäßig anzeigen wg. der teilnahme an illegalem glücksspiel und die banken sind verpflichtet, dich zu melden. man sollte definitiv nicht reagieren auf die schreiben der polizei, aber sich dann sofort anwaltlich vertreten lassen, wenn man post von der staatsanwaltschaft bekommt. es gibt mittlerweile verurteilungen gegen ex-spieler deswegen. aber besonders erwähnenswert ist, dass selbst wenn das verfahren eingestellt wurde, man noch nicht durch mit der sache sein muss. es gibt nun auch berichte darüber, dass es lange nach dem eingestellten prozess plötzlich wieder post gibt und der staat sich per einziehungsverfahren das gesamte gewonnene geld holt. der staat bereichert sich also trotz eingestelltem verfahren an illegal generiertem geld und es ist völlig egal, ob man auch nur noch einen cent davon besitzt:

hier die anklageschrift aus einem anderen forum:

im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß §435 StPO, §76a Abs. 1 bis 3 StGB gegen

Die Generalstaatsanwaltschaft geht aufgrund ihrer Ermittlungen von folgenden Sachverhalt aus:

Zu nicht näher bekannten Zeitpunkten vor oder am ---- nahm der Betroffene an Sportwetten oder Casinospielen der Veranstalter ---- jeweils mit Sitz in Malta teil. Dabei hängt die Gewinnchance des Spielers nicht wesentlich von Aufmerksamkeiten, Fähigkeiten oder Kentnissen der Spieler, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall ab. Die Unternehmen hatte zu diesem Zeitpunkt keine Lizenz zum Veranstalten von Sportwetten oder Casinospielen in Deutschland. Im Zeitraum vom --- wurden ihm aus diesen Sportwetten oder Spielen durch die ------ Gewinne in Höhe von insgesamt 14.350 Euro ausbezahlt.

Der Betroffene nahm wenigstens billigend in Kauf, das es sich um ein öffentliches Glückspiel handelt, für welches in Deutschland keine Genehmigung bestand.

Der Betroffene erlangte durch die Taten insgesamt Buchgeld in Höhe von 14.350 Euro, welche der Einziehung von Wertersatz gem § 73, 73c StGBb unterliegen.

Der Beschuldigte war daher verdächtig,

an einem öffentlichen Glückspiel beteiligt gewesen zu sein

und damit folgenden/folgende Tatbestand/Tatbestände verwirklicht zu haben:

Beteiligung an unerlaubten Glücksspiel gem. §285 StGB.

D. o.g. ----der Einziehung hat Buchgeld in Höhe von 14.350 Euro durch die Tat oder für die Tat erlangt (§ 73 Abs. 1 StGB).

Die Einziehung des Gegenstands/der Gegenstände ist wegen dessen/deren Beschaffenheit oder aus einem anderen Grund nicht möglich (§ 73c Satz 1 StG). Das jeweils erlangte Buchgeld wurde in das Kontokorrent des Kontos eingestellt und ist damit als solches nicht mehr im Original vorhanden.

Nach §§ 73c, 73d StGB beträgt der Wert des Erlangten 14.350 Euro.

Die Voraussetzungen der selbständigen Einziehung nach nach §76a StGB liegen vor:
Das Verfahren wegen der Straftat wurde nach einer Vorschrift eingestellt, die dies nach dem Ermessen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts oder im Einvernehmen beider zulässt (§ 76a Abs. 3 StGB). Das Verfahren gegen ----wurde mit Verfügung vom 16.02.2024 gemäß 153 Abs. 1 StPO eingestellt.

Zur Aburteilung ist nach
§§ 7 - 13, 436 StPO, §§ 24 Abs. 1, 25 Nr. 2 GVG des Amtsgericht München - Strafrichter zuständig.

Es wird beantragt,

1. das selbstständige Einziehungsverfahren - Strafrichter zu eröffnen,
1. die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 14.200,- Euro gegen d. Betroffenen der Einziehung anzuordnen (§§ 436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO),
1. durch Beschluss zu entscheiden (§§ 436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO) und
1. durch Beschluss anzuordnen, dass ---- am Verfahren zu beteiligen ist (§§ 435 Abs. 3 S. 2, 424 Abs. 1, 4 StPO)



ich würde das lieber nicht so auf die leichte schulter nehmen und den hobbyanwalt spielen.
Titel: Re: Geldwäscheverdacht u.a.
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 Oktober 2024, 00:05:55
Fuck ..
In Deutschland kannst verbotenerweise bei Whitelist Anbieter Georgien dritte Liga wetten, cashout und haufenweise verbotene Livewetten abschließen, auch beim staatlichen Anbieter, alles offensichtlich kein Problem....

Ein Kumpel meinte, dass in seiner Heimat Äthiopien die Sucht der Bevölkerung zu groß wurde und daher sämtliche Wettanbieter und online Casino Seiten nicht mehr aufgerufen werden können.

Aber hier wird offen und jederzeit für jedermann für Sportwetten geworben als wäre es das Normalste der Welt. Noch nicht mal die Sportler, die für die Unternehmen Werbung machen, sind gesellschaftlich geachtet, siehe Lothar Matthäus beispielsweise.

Da wird einfach zu viel Geld verdient.