Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Tiana am 03 Oktober 2024, 10:55:59
-
Hallo zusammen,
seit über zwei Jahren lese ich hier im Forum sehr regelmäßig mit.
In einigen Wochen habe ich meine erste Verhandlung bezüglich Sportwetten.
Ich bin ziemlich aufgeregt wegen dieser Verhandlung, da es sich bei diesem Anbieter um meine höchste Verlustsumme handelt und ich noch nie vor Gericht war.
Vielleicht könnt ihr mir in folgenden Punkten weiterhelfen:
1. Gibt es "Standardfragen" auf die ich mich vorbereiten kann?
2. Wie hoch sind derzeit die Vergleichsangebote und würdet ihr mir raten einen Vergleich anzunehmen?
3. Habt ihr irgendwelche Tipps, was ich vor Gericht unbedingt beachten sollte?
Viele liebe Grüße
Tiana
-
Hi und willkommen!
zu 1:
- Wir haben ermittelt, dass sie im angegebenen Zeitraum in Urlaub waren. Welches Land war es?
- Sie haben doch garantiert im TV schon Dokumentationen über unerlaubtes Glücksspiel gesehen. Wieso haben Sie trotzdem gewettet?
- Haben Sie die AGB gelesen und dort auch verstanden, dass Sie selbst verantwortlich sind, da wir Sie auf die Einhaltung lokaler Gesetze hingewiesen haben?
- Haben Sie einen PKF?
zu 2:
- Lt. Herrn RA Cocron variieren die Veranstalter die Vergleichsangebote, damit eben solche Fragen nicht zuverlässig beantwortet werden können.
zu 3:
- Immer bei der Wahrheit bleiben!
- Bespreche vorher mit Deinem Anwalt mögliche Fragen des Gerichts und der Gegenseite.
- ggf. Deinen Anwalt antworten lassen
-
Normalerweise lässt dir dein Anwalt eine Liste mit den Standardfragen zukommen oder ihr telefoniert kurz vor dem Termin.
Ob du einen Vergleich annehmen solltest kann dir keiner sagen das musst du mit dir ausmachen. Kommt auch auf die Summe der Klage an und ob du damit zB deine Schulden tilgen könntest.
Die Vergleiche sind meines Wissens je nach Firma unterschiedlich jedoch eher im tiefen Bereich oder eben gar kein Angebot. Lt Herrn Cocron in dessen Vortrag ist es jedoch überwiegend so, dass der Vergleich vor dem OLG nicht höher wird als der vor dem LG.
Vor Gericht ehrlich rüberkommen ist sicher das a und o. Du musst nämlich nicht deren Anwälte überzeugen sondern den Richter. Nimmt er dir das Gesagte ab hast du fast gewonnen.
Du kannst davon ausgehen das der Gegner kurz vor dem Termin noch einmal die Aussetzung fordert und hoffen das der Richter standhaft bleibt.
Berichte mal wie es weitergeht!
-
Vergleich kommt oder kommt auch nicht zu Stande, wenn ein pkf involviert ist. Einige Anbieter sind einem Vergleich dann eher abgeneigter.
-
Hallo Tiana,
Olli hat Recht das sind die häufigsten Fragen.
Zu deiner 2. Frage, plane dir genug Zeit an, das kann 2-3 Jahre dauern alles. Es kann auch gut sein, dass gar kein Vergleichsangebot kommt.
Zur 3. Frage: Gleiche Antwort wie bei 2 😅. Rechne nicht mit schnellem Geld, sei auf jeden Fall jetzt spielfrei
-
Vielen Dank für eure raschen und ausführlichen Antworten!😊
Spielfrei bin ich und zudem fleißig dabei meine Schulden abzubezahlen.
Mir ist klar, dass ich einen langen Atem brauchen werde, bis ich wirklich Geld sehen werde, selbst wenn ich gewinnen sollte.
Eine Verschiebung des Termins wäre für mich gar nicht mal so schlimm. Mir wäre es lieber, wenn es bei meiner ersten Verhandlung erstmal um eine kleinere Summe gehen würde... 🙈
Ich wünsche euch einen schönen Abend!
-
Vergleich kommt oder kommt auch nicht zu Stande, wenn ein pkf involviert ist. Einige Anbieter sind einem Vergleich dann eher abgeneigter.
wieso abgeneigter, wenn pkf involviert ist?
-
Weil die dir ja eventuell noch einen Teil des Geldes gönnen könnten aber was macht ein PKF mit der erhaltenen Summe? Der investiert in die nächste Klage. Heißt sie finanzieren die nächste Klage im schlechtesten Fall gegen sich selbst.
-
Weil die dir ja eventuell noch einen Teil des Geldes gönnen könnten aber was macht ein PKF mit der erhaltenen Summe? Der investiert in die nächste Klage. Heißt sie finanzieren die nächste Klage im schlechtesten Fall gegen sich selbst.
achso, klar, das ergibt auch etwas sinn
-
Eine Verschiebung des Termins wäre für mich gar nicht mal so schlimm. Mir wäre es lieber, wenn es bei meiner ersten Verhandlung erstmal um eine kleinere Summe gehen würde... 🙈
Forderungen verjähren. Wenn du es nicht ernst meinst und keine Not hast, dann lass das Klagen sein. Selten sowas wirres gelesen. Warum sollte man erst eine kleinere Summe einklagen wollen? Wenn du Angst vor dem (großen) Geld hast und dir (sicher bist), dass das Geld wieder bei denen landet oder du mit Geld nicht umgehen kannst, dann leb einfach so wie bisher. Man sollte schon bei klarem Verstand sein, wenn man sich kaputt gezockt hat. Bist du das nicht, dann mach lieber erstmal eine Therapie.
-
Die Klage scheint doch eingereicht. Da verjährt dann nichts mehr. Die Aussage war doch nur, dass gerne zunächst die kleinere Summe verhandelt werden könnte.
-
Ja, ergibt aber keinen Sinn. Es ist doch egal was zuerst verhandelt wird. Entweder kann man mit Geld umgehen oder nicht. Manche (Ex)-Zocker brauchen einen (Betreuer) und sind nicht in dem Besitz ihrer Bankkarten. Wer es soweit geschafft hat sollte erst gar nicht klagen.
-
Ich glaube eher das es um die Erfahrung vor Gericht ging und es dann lieber wäre mit einer kleinen Summe beim ersten Termin.
Ich weiß nicht wieso in diesem Forum vieles falsch verstanden wird, auf den Leuten rumgehackt oder sich richtig unnötig verhalten wird.
Wir sind eins, alle mit dem gleichen Problem, der eine hat studiert der andere nicht.Der eine versteht etwas gleich der andere nicht. Ganz schlimm wirklich !! Soziale Kompetenz ist wichtig auch wenn man abstinent lebt und keine Schulden mehr hat.
Gemeinsam was bewirken hier, den anderen unterstützen wäre wirklich toll, dafür sollte ein Forum mit Gleichgesinnten auch sein.
-
Amen.
-
Ja Mahnwesen,
da gebe ich dir Recht. Ein bisschen mehr Bereitschaft sich in andere einzufühlen, täte gut. Das kann man übrigens üben 😊
Hilfreich ist z. B. nicht zu spontan zu antworten. Und sich dann vorzustellen, man stellt sich in die Schuhe des anderen und betrachtet das Problem aus dessen Warte. Ist anfangs gar nicht so einfach.
LG Ilona
-
Ich finde das auch sehr schade. Ich konnte alleine schon durch regelmäßiges Mitlesen ganz viel für mich mitnehmen. Ich klicke mich jeden Tag rein, aber es macht nicht mehr so viel "Spaß" wie vor einiger Zeit. Das liegt, in meinem Fall, am Umgang miteinander.
-
Bei dieser Angelegenheit kann man durchaus spontan antworten so man etwas menschlich denken kann.
-
Ich finde das auch sehr schade. Ich konnte alleine schon durch regelmäßiges Mitlesen ganz viel für mich mitnehmen. Ich klicke mich jeden Tag rein, aber es macht nicht mehr so viel "Spaß" wie vor einiger Zeit. Das liegt, in meinem Fall, am Umgang miteinander.
Genau deswegen war ich hier abgemeldet, wirklich traurig aber lass uns einfach gemeinsam dazu beitragen es wieder angenehmer zu machen, für die neuen aber auch alten Leute.
-
Guter Vorsatz!!!
LG Ilona
-
Guter Vorsatz!!!
LG Ilona
👍😊
So back zum Thema !
Ich wünsche Dir viel Erfolg und nicht nervös sein bitte !!
Auch mir geht es so, bald den ersten Termin, wir packen das 👍 Es kann nur und wird auch positiv ausgehen.
-
@Ira, laut meinem Anwalt verjähren meine Forderungen nicht, da die Klage bereits eingereicht wurde. Woher hast du die Information, dass die Forderungen nach Einreichung der Klage verjähren?
Ich kann inzwischen wieder mit Geld umgehen und natürlich würde mir diese große Summe gut tun. Warum bist du denn so unglaublich angriffslustig?
@Mahnwesen, genau, ich hätte gerne zuerst mit einer kleineren Summe meine erste Erfahrung vor Gericht gemacht, um dann sicherer auftreten zu können. Vielen Dank für deine freundlichen Worte und dein Verständnis!😊
-
Tiana, jeder normale Mensch ist bei so einem Prozess nervös. Und bei mehreren ist's auch menschlich nachvollziehbar erst mal einen kleinen zum testen zu haben.
Ich habe keine Angst davor aber natürlich bin auch ich angespannt weil es ein Bereich ist der völlig unbekannt ist. Alleine das Wort Gericht, jeder will da eigentlich nie hin und wer außer zigfach verurteilte Straftäter hat da Routine?
Du nicht und ich auch nicht.
Aber wir packen das!
LG Roy
-
jede Verhandlung ist öffentlich und die Gerichte haben üblicherweise immer am gleichen Werktag in der Woche Sitzungstag.
du kannst, wenn du aufgeregt bist, ja auch eine Woche vorm Termin dir das Gericht mal anschauen, wie die so "drauf" sind, unabhängig davon, dass es sich wohl dann um einen anderen Sachverhalt handeln wird.
es gibt Richter, die sind tatsächlich nicht nur menschlich gesehen Vollhorste, und natürlich häufiger das Gegenteil.