Glücksspielsucht => Aktuelles und Termine => Thema gestartet von: Angie am 24 Juli 2009, 11:10:48
-
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstr. hat unter dem Aktenzeichen 4K1199/08 entschieden, dass ein über 1000qm großes Gebäude mit 4 Spielhallen geeignet ist, ungesunde Spielbedürfnisse zu befriedigen. Finde ich gut, habe ich gerade gefunden.
Angie