Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Schiller am 19 Februar 2025, 13:36:00
-
Hallo zusammen, ich habe über die PKF eine Rückzahlung der verlorenen Verluste eingeklagt. Über das Landgericht wurde nun Ende April eine Güteverhandlung angesetzt. War jemand bei so einer Güteverhandlung schon mal dabei? Gibt es danach direkt ein Urteil oder wie lange dauert der ganze Prozess dann noch? Danke für eure Antworten jetzt schon
-
Hi und willkommen!
Schaue Dich bitte einmal in diesem Bereich hier um, wohin ich Deinen Beitrag verschoben habe.
Zu Deiner Frage:
Für Glücksspielanbieter ist es üblich, dass sie durch alle Instanzen gehen und dabei jede Möglichkeit der Verzögerung nutzen.
Für Dich bedeutet dies, dass Du nicht auf schnellen Erfolg bauen solltest. Du brauchst Geduld und Durchhaltevermögen.
Sollte der finanzielle Schuh drücken, dann solltest Du Dich hier anderweitig orientieren.
Rückforderungen machen nur dann auch Sinn, wenn sie nicht wieder als Suchtmittel eingesetzt werden. Du darfst Dir also Genesung gönnen. Dies kann durchaus eine Suchtberatungsstelle beinhalten, eine SHG oder/und sogar eine Therapie.
-
Das sollte dir eigentlich dein Anwalt mitteilen können.
Bei mir dauerte es von Verhandlung bis Urteil vier Wochen.
Der Anbieter wird (sofern du gewinnst) Berufung einlegen, zu 99% am letzten Tag der Frist.
Dann geht es ans OLG. Dort wird alles auch nochmal 1-2 Jahre dauern. Bei mir ist ein Verfahren am OLG in Berufung seitens Anbieter, dort gibt es seit fast einem Jahr kein Update bzgl. Termin o.ä. Ein Verhandlung in einem zweiten Verfahren ist nach knapp 1,5 Jahren noch nicht einmal am LG terminiert
Für den Weg über alle Instanzen sollte man 2-3 Jahre Zeit einrechnen. Gezahlt ist dann aber auch noch nichts. Das ist aber auch gar nicht schlecht, denn so kann man sich ausgiebig der Suchtbehandlung widmen.