Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Hans1970 am 26 Februar 2025, 02:52:46

Titel: OC - außergerichtliches Vergleichsangebot
Beitrag von: Hans1970 am 26 Februar 2025, 02:52:46
Liebe Community,

mir wurde von einem bekannten OC (Malta) ein außergerichtliches Vergleichsangebot unterbreitet, welches in Anbetracht der Gesamtverlustsumme (höhere fünfstellige Summe) grundsätzlich in Ordnung ist. Nun meine Frage ob es dazu Erfahrungswerte gibt, ob diese Anbote (Inhalt wahrscheinlich immer relativ gleich) prinzipiell ohne Bedenken angenommen werden können. Besteht realistisch betrachtet die Möglichkeit, dass das OC in Zukunft – etwa nach einer gesetzlichen Neuregelung oder geänderten Rechtsprechung – versucht, die Vergleichszahlung wieder zurückzufordern? Wäre das beispielsweise im Falle einer Klage und gewonnenem Gerichtsurteil anders geregelt, in dem dann beispielsweise eine dementsprechende Klausel vereinbart wird?
Titel: Re: OC - außergerichtliches Vergleichsangebot
Beitrag von: Olli am 26 Februar 2025, 05:57:33
Ich habe mir erlaubt, Deinen Doppelpost im anderen Thread zu löschen!

Titel: Re: OC - außergerichtliches Vergleichsangebot
Beitrag von: Balduin am 26 Februar 2025, 10:47:51
Hey,
I. D. Regel können Vergleiche nicht widerrufen werden.
Es kommt jedoch auf die Formulierung des Vergleiche an.
Lass es im Zweifel durch einen Anwalt prüfen.
Viele Grüße
Titel: Re: OC - außergerichtliches Vergleichsangebot
Beitrag von: Hans1970 am 10 März 2025, 20:37:58
Hallo! Vielen Dank für deine Antwort und sorry für die späte Rückmeldung. Ich bin immer noch skeptisch und nicht sicher, das Anbot anzunehmen. Weißt du ob man den Vertragsinhalten grundsätzlich vertrauen kann, oder ist es eine bekannte Masche der OC's, seine Kunden zu einer schnellen Unterschrift zu verleiten? Selbst wenn ich etwas am Inhalt des Anbots ändert wollte, würde das OC dem sicher nicht zustimmen. Bedeutet also entweder annehmen oder klagen. Wäre eigentlich bei gewonnener Klage irgendwo vermerkt, dass sich das OC dazu verpflichtet,  die Zahlung - auch bei gesetzlichen Veränderungen oder Rechtsprechungen - nicht mehr rückfordern zu können? Wäre das bei einem Urteil so niedergeschrieben? Weiß das vielleicht jemand? Danke euch!
Titel: Re: OC - außergerichtliches Vergleichsangebot
Beitrag von: flute8- am 10 März 2025, 21:36:27
Du kannst Chatgpt gezielte Fragen stellen, indem du dein Dokument hochlädst.
Titel: Re: OC - außergerichtliches Vergleichsangebot
Beitrag von: Ilona am 10 März 2025, 22:16:36
…. oder du fragst deinen Anwalt.
LG Ilona
Titel: Re: OC - außergerichtliches Vergleichsangebot
Beitrag von: Hans1970 am 11 März 2025, 19:03:49
Danke für eure Antworten. Ich habe die Auskunft bekommen, dass es eher unwahrscheinlich ist aber laut Anbotsinhalt eben nicht fix geregelt ist, dass eine Rückforderungsmöglichkeit ausgeschlossen werden kann. Eine dementsprechende Ergänzung im Anbot, wurde seitens dem OC abgelehnt. Deshalb meine Frage, ob es grundsätzlich bei gewonnenem Gerichtsurteil anders geregelt wäre, in dem dann beispielsweise eine Klausel vereinbart wird, dass die Vergleichszahlung eben nicht zurückgefordert werden kann? Sollte dem nämlich nicht so sein, hätte ich selbst im Falle eines gewonnen Urteils keine Garantie, dass dies irgendwann - bei möglicher neuer Rechtssprechung - versucht werden würde. Dann kann ich das Anbot auch einfach jetzt annehmen. Gibt es hier niemanden, der solche Vergleiche bereits angeboten/angenommen hat? Ich bitte euch um eure Unterstützung. Gerne auch per PN. Vielen Dank!
Titel: Re: OC - außergerichtliches Vergleichsangebot
Beitrag von: Whoknows23 am 11 März 2025, 20:10:05
Bist du Beamter? 🤣
Titel: Re: OC - außergerichtliches Vergleichsangebot
Beitrag von: altobelli am 11 März 2025, 22:01:35
Danke für eure Antworten. Ich habe die Auskunft bekommen, dass es eher unwahrscheinlich ist aber laut Anbotsinhalt eben nicht fix geregelt ist, dass eine Rückforderungsmöglichkeit ausgeschlossen werden kann. Eine dementsprechende Ergänzung im Anbot, wurde seitens dem OC abgelehnt. Deshalb meine Frage, ob es grundsätzlich bei gewonnenem Gerichtsurteil anders geregelt wäre, in dem dann beispielsweise eine Klausel vereinbart wird, dass die Vergleichszahlung eben nicht zurückgefordert werden kann? Sollte dem nämlich nicht so sein, hätte ich selbst im Falle eines gewonnen Urteils keine Garantie, dass dies irgendwann - bei möglicher neuer Rechtssprechung - versucht werden würde. Dann kann ich das Anbot auch einfach jetzt annehmen. Gibt es hier niemanden, der solche Vergleiche bereits angeboten/angenommen hat? Ich bitte euch um eure Unterstützung. Gerne auch per PN. Vielen Dank!

Urteil bleibt Urteil!

Wenn ein Gesetz danach geändert wird, dann gilt dies erst ab diesen Zeitpunkt - frühstens. Es gibt keine Möglichkeit eine nachträgliche Rechtssprechung zu erlassen.
Angenommen heute ist Diebstahl noch legal und morgen wird ein Gesetz erlassen, dass es verboten ist - dann hätte ich heute noch legal geklaut.
Titel: Re: OC - außergerichtliches Vergleichsangebot
Beitrag von: Mr. Nobody am 11 März 2025, 22:01:53
Was dir illegal abgenommen wurde, wird eingeklagt und mit einem Vergleichsangebot (Schuldeingeständnis) rechtmäßig teilweise zurückerstattet. Und im Vertrag steht, dass sie es dir wieder abnehmen können. Diese Passage könnte sogar illegal sein.
Genau mein Humor
Titel: Re: OC - außergerichtliches Vergleichsangebot
Beitrag von: TAL am 11 März 2025, 22:17:28
Ein Vergleichsangebot ist kein 'Schuldeingeständnis'.
Z
Sonst könnte man das ja auch in beide Richtungen betrachten.
Oder gestehst du im Gegenzug etwa eine 'Mitschuld' ein, wenn du dich drauf einläßt? Denn immerhin gibst du dich ja dann mit weniger zufrieden.
Titel: Re: OC - außergerichtliches Vergleichsangebot
Beitrag von: Hans1970 am 12 März 2025, 01:52:06
Danke für eure Beiträge und Hilfestellungen. Wenn eine mögliche Rückforderung also ohnehin nicht möglich wäre, wieso lässt das OC dann eine Ergänzung einer solchen Klausel nicht zu? Anfangs waren sie sehr bemüht eine rasche Einigung zu erzielen, nachdem ich allerdings begonnen habe kritische Fragen zu stellen, wurde darauf nur noch per Mail geantwortet. Es gäbe im Übrigen noch einen zweiten Punkt, der mich irritiert. Darf ich hier einen Auszug des Anbots (selbstverständlich ohne jeglichen Hinweis auf das OC) posten? Nur um zu erfahren, was ihr davon hält. Oder ist das nach Forumregeln nicht gestattet?