Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Robert123_ am 22 Mai 2025, 13:48:15

Titel: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Robert123_ am 22 Mai 2025, 13:48:15
Moin, kurz zu mir:
Ich habe von 2020 bis 2024 ziemlich viel Geld durch Sportwetten verloren, also auch leider nachdem die Anbieter schon deutsche Lizenzen hatten, daher habe ich dahingehend keine Chance etwas vom Geld zurückzubekommen.
Aber jetzt Frage ich mich bezüglich des Lugas Systems wer da eigentlich in der Verantwortung steht?
Weil in meiner schlimmsten Phase habe ich Monate lang bei mehrerens Anbietern (Alle Deutsche Lizenz also keine Illegalen Seiten, sondern große bekannte Anbieter) tausende Euros eingezahlt. Nun liegt mein Lugas Limit, welches ja Anbieterübergreiffend sein soll und jeder mit Deutscher lizenz angeblich verpflichtet ist dies zu Nutzen bei 1000€, aber ich hatte bei komplettem Kontrollverlust teilweise 4000€+ pro Monat verspielt, weil ich immer nach den 1000€ den Anbieter gewechselt habe um weiterzuspielen und dies ohne Probleme möglich war (Ich glaube ein paar Ausnahmen gab es).

Gibt es diesbezüglich irgendwelche Gerichtsurteile oder arbeitet da jemand daran zu schauen ob man solche Verluste auch zurückbekommen kann, wenn der Anbieter sich nicht an Lugas gehalten hat und einfach nur intern sich halt an die 1000€ pro Monat gehalten hat ohne anbieterübergreiffend einen Check durchzuführen?

MfG
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 22 Mai 2025, 14:06:08
https://www.juraforum.de/news/online-gluecksspiel-limitverletzungen-kanzlei-cocron-erweitert-kooperation-mit-prozessfinanzierungsgesellschaften_264192


Hast du deine Transaktionslisten beisammen? Dann Ruf mal bei der Kanzlei oben im Link an und bespreche deinen Fall.
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Robert123_ am 22 Mai 2025, 14:26:16
Also die Listen mit allen Einzahlungen bei allen Anbietern? Nein, sowas habe ich noch nicht....melde ich mich einfach bei den Anbietern und die sind verplichtet mit dann eine PDF oder so zuzuschicken?
Weil eine funktion alles anzeigen zu lassen habe ich nicht gefunden, abgesehen von "letzten 3 Monate" oder sowas.

Und danke schonmal für den Tipp, das werde ich aufjedenfall machen wenn ich dann alles habe.

MfG
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 22 Mai 2025, 14:28:45
Eigentlich ist das anfordern der Listen recht easy. Mittlerweile solltest du aber einen Anwalt zu Hilfe nehmen, da die Anbieter diese listen nur noch selten bis gar nicht rausgeben. Wenn du eine bekommst, dann meistens unvollständig.

Also frage gleich einen Anwalt, der hilft dir dabei. Alles andere ist Zeitverschwendung.
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Robert123_ am 22 Mai 2025, 14:31:25
Also direkt da anrufen bei den Jungs von cocron ohne listen und so und erstmal fragen?
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Olli am 22 Mai 2025, 14:49:53
Musterbrief: https://hahn-rechtsanwaelte.de/sites/default/files/rechtstipps-318x318/Auskunftersuchen_DSGVO_DEU_ENG.pdf

Wenn die Buden sich weigern: https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/anbieter-von-online-gluecksspielen-verweigern-dsgvo-auskuenfte-was-koennen-betroffene-tun-eine-handlungsanweisung-von-cllb-rechtsanwaelte-zum-selbstgebrauch/
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 22 Mai 2025, 14:53:01
Also direkt da anrufen bei den Jungs von cocron ohne listen und so und erstmal fragen?

ich würde direkt anrufen.
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Rekzzz am 22 Mai 2025, 15:18:15
Sind die von Cocron etwa so gut? Scheint mir lt. Google keine große Kanzlei zu sein. Sehe den Namen aber nicht zum ersten Mal im Forum.

Beste Grüße
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 22 Mai 2025, 15:41:10
Cocron war vorher bei CLLB und hat nun eine eigene Kanzlei.
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: crazy999 am 22 Mai 2025, 16:26:47
Cocron ist sehr gut.
CLLB aber auch
Also kannst dir aussuchen 😅
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: positve am 22 Mai 2025, 17:42:15
Weiß jemand ob das schon länger her ist? Ist schon merkwürdig, weil Cocron ja CLLB mitgegründet hat! Da müssen ja dann Unstimmigkeiten gewesen sein…

Cocron hat selbst schon sehr sehr gute Expertise. Im Grunde genommen dürfte alle RA gut argumentieren können.
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: jetforce1904 am 23 Mai 2025, 08:39:14
Viele Anbieter verweigern die Auskunft gemäß DSGVO

Habe das gleiche beim Anbieter mit den Jahreszahlen. Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten meines Bundeslandes, sowie bei der GGL und dem IDPC auf Malta.
Ist alles fast ein Jahr her - bislang kein Erfolg. Die meisten PKF wollen eine derartige Transaktionsliste. Ohne diese fast keine Chance.
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: crazy999 am 23 Mai 2025, 08:50:47
Cocron ist noch nich so lange her, schätze 3-5 Monate.
Da war nichts kritisches, soweit ich weiß, ist der Kontakt zwischen den beiden Kanzleien sehr gut und auch das Verhältnis.
Ich bin da glaube ich ein gutes Beispiel, denn ich bin bei CLLB, und trotzdem tauschen Sie sich mit meinem Fall aus und wollen glaube ich auch meinen Fall ins Fernsehen bringen
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: positve am 23 Mai 2025, 09:30:36
Das hört sich gut an mit Cocron.

Denke wenn die Anbieter immer noch nicht die Listen rausrücken dann ist den auch die Sachlage klar. Kann mir auch vorstellen das die Anbieter die Zahlungen ohne Rückstellungen vlt. auszahlen wollen ohne das es eine große Nummer für die wird.

Deshalb dauert es mit den Auszahlungen..
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Roy1234 am 23 Mai 2025, 15:26:34
Cocron ist gut. Ich würde nicht unbedingt zu den großen Kanzleien gehen als Nummer 2578.

Aber mal ab von dem ganzen weil's noch keiner geschrieben hat. Der ganze Zirkus ist ziemlich aufwendig und eigentlich auch nervig. Damit es überhaupt Sinn macht sich das anzutun sollte das einstellen des Zockens an erster Stelle stehen. Jahre genervt zu sein um dann eventuell vom Anbieter rückgewährte Beträge zu 100 prozentiger Wahrscheinlichkeit wieder bei diesen Konstrukten einzuzahlen. Das ist es nicht wert.
Bei mir läuft das alles seit ca. 2,25 Jahren...
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: crazy999 am 23 Mai 2025, 22:20:47
Roy hat Recht…
Ich weiß zwar nicht wie ich es geschafft hab, weil es bei mir wirklich leider krasser war wie bei den meisten mit der Sucht…
Irgendwie hat es mir geholfen, dass ich dachte es sei Pflicht, um das Geld zurückzuklagen.

Aber ich sags mal noch extremer wie Roy: Wer nicht mit dem Spielen aufgehört hat, für den wäre eine Rückzahlung der bisherigen Verluste nur noch schlimmer. Noch tiefer in den Sumpf
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Robert123_ am 24 Mai 2025, 14:00:42
Ich bin jetzt mal jeden einzelnen Anbieter durchgegangen, überall ist das Limit von 1000€ angegeben, allerdings habe ich bei einem einzigen Anbieter wohl mal das Limit erhöht, auf 10.000€, was ja meinen kompletten Fall hier quasi zunichte macht leider. (zumindest alles nach der Limiterhöhung, der Rest erfordert extrem viel Recherche)

Der letzte Strohhalm wäre das Angegeben ist, das ich das Limit auf 10.000€ gesetzt habe am 27.03.2023. Nun steht überall im Internet das dies eigentlich erst ab September 2023 möglich gewesen sein soll. Meint ihr ich hab da eine Chance das die Limit Erhöhung vielleicht unrechtmäßig war?
Ich werde Montag dann nochmal den Anwalt deswegen fragen, aber nur schonmal vorneweg hier mal fragen was ihr dazu denkt.
Wundert mich nur, weil es wirklich so scheint als hätte das vor September 2023 nicht möglich sein sollen.
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Galileo am 24 Mai 2025, 14:33:03
Limiterhöhung muss seit mindestens 01.07.2021. möglich sein.
An diesem Tag trat der GlüStV 2021 in Kraft.
Ich habe mein LUGAS Limit im Frühjahr 2023 erhöht.

Die Erhöhung macht deinen Fall nicht kaputt.
Das Problem mit dem LUGAS-Limit ist folgendes:

Du beantragst bei Anbieter A die Erhöhung des LUGAS-Limits auf 10.000€.
Früher wurde hierbei meistens eine einfache Schufa-Abfrage getätigt.
Sofern man keine negativen Einträge oder Insolvenz hatte, wurde der Erhöhung stattgegeben.

Nun konnte man bei JEDEM Anbieter dass monatliche Einzahlungslimit auf 10.000€ erhöhen.

Man konnte bei Anbieter B, Anbieter C und Anbieter D insgesamt 10.000€ pro Monat einzahlen, obwohl diese 3 Anbieter nie etwas mit der Erhöhung des LUGAS-Limits zu tun hatten.

Das wird momentan von den Gerichten kritisiert.
Eine einfache Schufa-Abfrage reicht nicht aus, um ein 10.000€ Limit zu rechtfertigen.
Jeder Anbieter hätte sich selbst davon überzeugen müssen, ob der Spieler ein Einkommen/Vermögen besitzt, welches dieses Limit rechtfertigt.
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Robert123_ am 24 Mai 2025, 14:41:24
Das Ding ist aber ja das ich nie mehr als 1000€ bei einem Anbieter pro Monat eingezahlt habe, das Limit ist überall bei 1000€ geblieben. Nur das anbieterübergreiffendes wurde auf 10.000€ erhöht, und ich habe halt nie mehr als 10.000€ im Monat eingezahlt Anbieter<übergreifend.
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Eddy am 24 Mai 2025, 14:50:17
Dann wird es glaube ich schwierig, aber das sollte dir der Anwalt am besten sagen können.

Bei mir war es so, dass ich (nur wenige Monate) das 3fache vom Limit bei einem Anbieter verzocken konnte. Danach war es wieder auf 1000€.
So wie ich das verstanden habe, waren Erhöhung bis Ende 2022 auch gar nicht vorgesehen laut Glsvt 2021.

Diese Fälle werde ich jetzt auch angehen. Mal schauen was passiert.
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Galileo am 24 Mai 2025, 15:48:49
Ja schwierig…
Fragst am besten beim Anwalt nach.

Allerdings wurde ich vor ein paar Monaten von einem Anbieter gezwungen, mein LUGAS-Limit von 10.000€ auf 1.500€ zu senken.
Andernfalls hätte ich dort nicht mehr wetten dürfen.

Die haben das auch mit Suchtprävention begründet.

Weil…
Sonst könnte man ja bei 10 Anbietern jeweils 1.000€ einzahlen.

Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Eddy am 24 Mai 2025, 15:51:15
Die merken wohl so langsam, was Sache ist. Die Klagen diesbezüglich häufen sich ja auch gerade.
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Galileo am 24 Mai 2025, 20:42:03
- egal -
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Polynx am 29 Mai 2025, 01:19:10
-die Anbieter die wirtschaftliche Situation des Spielers vor einer Limitanhebung nicht ordnungsgemäß geprüft haben.

Welche Anforderungen gibt es da für die Anbieter?Wenn eine einfache Schufaabfrage ausgereicht hat bekommt der
Nutzer nichts mit ?
Titel: Re: Verpflichtung von Anbietern gegenüber LUGAS?
Beitrag von: Roy1234 am 29 Mai 2025, 10:25:57
Eine einfache Schufa Anfrage kann hier eigentlich nicht reichen da diese nichts über Vermögen und Gehalt/Rente aussagt.