Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Atzinator am 02 Juni 2025, 16:42:33

Titel: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Atzinator am 02 Juni 2025, 16:42:33
Hallo allerseits,

nachdem ich Ende 2024 Klage gegen Oliver Kahn und Schwarz-Gelb über die Anwaltskanzlei DB-Anwälte eingereicht habe, steht nun Ende August der erste Gütetermin am LG an. Es geht um jeweils 40.000€ von 2014 - 2019.

Ich hätte natürlich gerne meinen Anwalt alles gefragt, aber es ist schier unmöglich, diese telefonisch zu erreichen und auf E-Mails bekomme ich keine/sehr selten Antwort. Habe die Kanzlei über einen PKF bekommen, an den Namen kann ich mich aber nicht mehr erinnern und die digitalen Unterlagen sind nicht mehr abrufbar. Kennt jemand diese Kanzlei und kann über Erfolge oder Misserfolg berichten?

Kann mir einer sagen, wie es danach weiter geht? Also einfach nur die Möglichkeiten - wie sehen diese aus? Wird es danach gleich ein Urteil geben oder noch einen richtigen Verhandlungstag? Gibt es mittlerweile eine Tendenz, wie entschieden werden könnte?

Sollte irgendwann, sei es nach einer Aussetzung und Wiederaufnahme nach Urteil EuGH oder gleich durch das LG oder ... wie auch immer zu einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil kommen, gibt es dann PKF die in Vorkasse gehen? Oder warten die immer die endgültige Zahlung ab?

Gibt es denn die letzten drei Jahre überhaupt solche Zahlungen? Wenn man das hier so verfolgt, zahlen die doch sowieso nie. Oder geht es da um kleineren Anbieter und nicht meine beiden Riesen? Weil wo liegt dann der Sinn des PKF, das Verfahren anzunehmen wenn man teilweise fünf Jahre auf das Geld warten muss?

Sollte es einen ähnlichen Beitrag geben reicht mir ein Link, habe leider nichts gefunden...


Vielen Dank!
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Istvoelligegal am 02 Juni 2025, 18:08:01
wahrscheinlich wird dein Anwalt den Termin per Video wahrnehmen, vielleicht schickt er auch einen Terminsvertreter.
Schön ist das nicht.
Der Richter sagt seine Sicht der Dinge. Dann kommt meistens erst das Positive auf Klägerseite, dann kommt oft das "Aber",
dann fragt er generell Vergleichsvorschläge an oder fragt, ob überhaupt Vergleichsbereitschaft besteht.
ob die sich vergleichen wollen, kann man nichts sagen. Mal ja, mal nein.

dann wirst du vom Richter befragt. dann von deinem Anwalt und dann von der Gegenseite.

Möglicherweise bekommst du die Frage, ob du einen PKF hast und wahrscheinlich steht in der Vereinbarung dann drin, ob die Forderung
dir gehört oder nicht mehr oder ob du überhaupt noch entscheiden darfst, was mit der Forderung passiert.

Ob du überhaupt entscheiden darfst, ob ein Vergleich zustande kommen darf, weiß ich nicht. Vorstellen könnte ich mir das.

Viele PKF Verträge erlauben den PKF ziemlich viel. Wenn sich die Rechtslage ändert, kann der PKF jederzeit aussteigen oder wenn diese meint,
der Gegner zahlt eh nicht oder geht pleite. Ich habe zwei PKF Verträge mal gelesen und fand die nicht wirklich verbraucherfreundlich. aber wenn man keine KOhle hat, dann macht man lieber das statt 0,00 Euro mit Kostenrisiko.

wenn nicht zu viel zu tun hast, kannst du auch eine Woche vor deinem Termin das Gericht aufsuchen und im Publikum schauen, wie der Richter tickt.

natürlich ist auch deine Verhandlung öffentlich, aber meistens kommt keiner zu einer solchen Verhandlung. die Gegner Anwälte sind meistens per VIdeoschalte zugeschaltet.
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: crazy999 am 02 Juni 2025, 21:36:52
Hey Attinator,

bist du bereits spielfrei ? Sonst würde dir das Geld nämlich ohnehin nichts bringen, auch wenn du das gerade anders siehst.
Mit schnellem Geld zu rechnen, wäre sicherlich nicht gut.
Auch wenn ja hoffentlich bald der EUGH was sagt und das Bill55 verschwindet, würde ich an deiner Stelle mal mit mindestens 1 Jahr rechnen.
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Roy1234 am 02 Juni 2025, 21:56:16
Eher zwei Jahre. EuGH frühestens in 1-1,5 Jahren und dann müssen die Prozesse trotzdem durchgeführt werden. Da liegen pro Gericht zig im Rückstand.
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Klopp011 am 02 Juni 2025, 22:11:06
Wie ist das dann eigentlich wenn es ein LG/OLG Termin gegeben hat und danach ausgesetzt worden ist um für eine EUGH Entscheidung zu warten? Wird dann erstmal nach der Entscheidung wieder ein neuer Gütetermin vereinbart? Das kann dann ja echt lange dauern.
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Roy1234 am 03 Juni 2025, 06:45:54
Klar gibt's dann einen neuen Termin, außer die Konstrukte überschütten dich freiwillig mit Geld und ihr die Klage zurückzieht. Das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen.
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Istvoelligegal am 03 Juni 2025, 10:07:59
Ne. wenn bereits ein Termin stattgefunden hat und der paar Monate zurück lag, dann wurde die Terminsgebühr schon verdient und ein weiterer Termin spült kein weiteres Geld in die Kassen der beteiligten Anwälte. Üblicherweise wird daher einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt.
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Roy1234 am 03 Juni 2025, 10:53:06
Oh ja sorry, ich habe das Termin gegeben hat überlesen. Wobei ich beim LG nicht sicher bin ob die trotzdem Berufung einlegen würden.😂
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Testo040 am 03 Juni 2025, 12:12:05
Also bei mir wurde Berufung eingelegt und liegt jetzt beim OLG. Seit ca 9 Monaten
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Olli am 03 Juni 2025, 14:11:14
Habe überall in den Beiträgen einen Tippfehler in dem Betreff des Threads korrigiert ...
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Atzinator am 03 Juni 2025, 16:19:22
Ja, ich bin spielfrei und na ja, klingt bisschen doof hier, aber auch nicht wirklich auf das Geld angewiesen. Wenn ich mir hier durchlesen was manche durchmachen, kann ich schon froh sein, dass es bei mir nicht so gekommen ist und ich kann alles nur das Beste wünschen.

Hatte das nur durch Zufall mitbekommen und bin einfach auf den Zug aufgesprungen. Lange Geschichte :). Wenn das in 2 Jahren wirklich klappen sollte mache ich mich auch bestimmt mal zu einem Spendenfonds schlau falls es sowas gibt (oder eben hier über die Seite). Gibt bestimmt auch Pluspunkte im Verfahren, wenn man das ganze nicht aus eigenem Antrieb/Nutzen betreibt sondern eher um auf das Unrecht aufmerksam zu machen. Bin mittlerweile selbst seit zehn Jahren Polizist, da tut man, was man(n) kann. Fängt beim Schockanruf an und hört bei so etwas auf. Auch wenn der einzelne natürlich nichts bewirken kann.

Wenn der PKF aussteigt, obliegt es dann mir über die Anwaltskanzlei das Verfahren eigenständig weiterführen zu können? Oder darf ich das dann nicht bzw. wäre dem PKF die bisherigen Kosten schuldig? Hab mir das Kleingedrucke natürlich damals nicht durchgelesen, deswegen muss ich mich dann sowieso überraschen lassen.

Ich versuche soweit weiterhin die Anwaltskanzlei zu erreichen, das wird schon irgendwann klappen. Nehme also an bisher hatte keine Erfahrungen mit denen?
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Rubbel am 03 Juni 2025, 17:31:32
Hallo Atzinator,
habe gerade
LIPPES LESELUST Staffel 4
angeguckt, viel gelacht und kann nun nicht aufhören. Ich weiß nicht, ob das nur an meiner Stimmung jetzt liegt oder ob Du das wissentlich verstärkst :o :o ;D  mit dem sprachlichen Duktus.
Wenn nicht, dann empfehle ich's Dir!!

Ist ja auch irgendwie zweitrangig ... mit oder ohne Polizei ...
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Istvoelligegal am 03 Juni 2025, 23:36:15
Die negativen Bewertungen bei Trustpilot sprechen schon eine Sprache.

Wenn du versuchen willst, dass die anrufen... Vielleicht flunkerst du und schreibst denen mit einem Pseudonym, dass du Betrag x verspielt hast und du noch paar Fragen hast. Dir ist Anwalt x empfohlen worden. Der möge dich doch mal zurückrufen um den neuen fall zu besprechen...
Ähm... natürlich nicht.

Ich will damit sagen, dass sehr viele Kanzleien am Anfang richtig kommunikativ sind, aber sobald Unterschriften geleistet worden sind, ist's nicht mehr so kommunikativ.

Der eine hatte bei Trustpilot auch geschrieben, dass er gar nicht wusste, welcher Anwalt für ihn per Videoschalte sein Anwalt war.

auf jeden Fall viel Erfolg
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Jockl am 04 Juni 2025, 13:43:17
Es wird zu 99% so laufen:

Urteil wird es ein paar Wochen später schriftlich geben.

Gegenseite wird am letzten Tag der Frist Berufung einlegen, falls das Urteil zu deinen Gunsten ausfällt, dann geht es in die nächste Instanz.

Bei mir ist das LG-Urteil zu meinen Gunsten ausgefallen, Berufung liegt jetzt seit 13 Monaten beim OLG ohne neuen Termin. In diesem Fall ohne PKF.

Rechne mit PKF über alle Instanzen mit 3-4 Jahren bis zu einer endgültigen Entscheidung.
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 04 Juni 2025, 13:51:24
Zu 99 % wird es nicht so laufen wie Stiwie schreibt. Zu 99% wird es bei der Güteverhandlung keine Einigung geben. Daraufhin wird höchstwahrscheinlich das Verfahren ausgesetzt. Heißt: Güteverhandlung und dann.... Geduld haben und auf den EuGH warten. Seit der Aussetzung vom BGH werden zum größten Teil die Verfahren ausgesetzt. Nur wenige Urteile werden gefällt, da es wenige Richter gibt die sich damit beschäftigen und für die die Rechtslage klar ist. Kommt halt aufs Gericht drauf an.
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Klopp011 am 04 Juni 2025, 15:00:19
So wie bobby es sagt, so war es bei mir zumindest. Es wurde ausgesetzt mit der Begründung dass man auf die EUGH Entscheidung wartet. Außerdem dass bei einer Entscheidung es auch keinen Grund mehr für eine Berufung geben würde da es eine endgültige Entscheidung wäre. Sodass es dann nicht mehr zum OLG gehen wird.
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Hans1 am 04 Juni 2025, 22:36:06
wie ist das zu verstehen, dass es nicht mehr zum OLG gehen wird? Es wird doch trotzdem noch die nächste Instanz geben, auch wenn der EuGH sich entschieden hat?
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Olli am 05 Juni 2025, 05:27:52
Das kommt doch alles immer auf den Einzelfall und damit die Details des Falles an. Zudem weiss auch noch keiner, wie sich der EuGH nicht nur generell, sondern ebenso im Detail äußern wird. Kurzum ... keiner kann sagen, was genau passieren wird.

Eines weiss ich aber ... Spekulatius ist lecker ... :)
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Roy1234 am 05 Juni 2025, 07:53:54
Ich denke dass ist kein reiner Spekulatius sondern die Erklärung des Gerichts bei der Aussetzung gewesen.
Sollte die Dienstleistungsfreiheit grundsätzlich Sache des Landes sein wäre es schon möglich dass nach dem LG Schluss ist wenn der Fall klar ist. Das OLG Bamberg zB hat ja vor zwei Jahren schon einen Hinweis Beschluss erklärt dass die Berufung abgelehnt werden würde. Möglich ist alles, sicher ist nix.😁😁
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: positve am 05 Juni 2025, 08:41:19
Stimme Roy da voll zu.
Das Gericht meint damit das es zu keinem anderem Ergebnis kommen würde und es kein „Sinn“ macht aber die können die Rechtsmittel nicht ausschließen.

Bei mehr als 10.000 Fällen kann kein Fall anders sein. Es kommt nur auf paar Stichpunkte drauf an die bekannt sein dürften.

Deshalb sind die Fälle nahezu alle gleich.
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 05 Juni 2025, 08:56:51
Kein Spekulatius. Für den Zeitraum bei den genannten Anbietern gibt es 2 möglichkeiten.

Urteil oder Aussetzung. Nach unseren Erfahrungen die wir in den letzten Jahren gemacht habe ist die wahrscheinlichkeit groß dass ausgesetzt wird. Wenn man natürlich einen Richter hat für den die Sachlage klar ist, dann bekommst dein Urteil, welches dann mit hoher Wahrscheinlichkeit beim OLG landet, da die Gegenseite Berufung einlegt. Es ist kein Geheimnis, dass die Anbieter alles in die länge ziehen. Bei den Jahreszahlen z.b häufen sich die Zustellungsprobleme, trotz eines diplomatischen Zustellungversuch.
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Olli am 05 Juni 2025, 09:31:30
:) :) :)

Erst "nein, kein Spekulatius!" ... und dann folgt Konjuktiv über Konjuktiv ... ::)

Bedenkt doch bitte:

Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt!
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 05 Juni 2025, 09:40:57
Goldwaage Olli 😂 Spekulation wäre es für mich wenn ich anfange zu spekulieren wie der EuGH entscheidet, wo man so gar keine Anhaltspunkte oder Tendenz hat. Auf Grund der Erfahrungen und Entscheidungen ist das für mich keine Spekulation, sondern 2 der realsten möglichkeiten.
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 05 Juni 2025, 09:50:15
Mal nebenbei. Der Thread lädt doch außerdem zu spekulieren ein?! 😅 Güteverhandlung...und dann? Moment ich schaue in die  Glaskugel 🙈
Titel: Re: Güteverhandlung, und dann?
Beitrag von: positve am 05 Juni 2025, 11:17:24
Die Frage die ich mir generell stelle.
Wenn Leute sogar noch vor dem OLG kein Geld gesehen haben warum sollten die Anbieter nachdem LG das Geld auszahlen??

Machen wir uns alle nix vor.
Jeder der selbst CEO von den Anbietern sein würde hätte genauso gehandelt!!

Die Beteiligten an den Anbietern wollen selbst erst Ihre Anteile haben! Warum sollten sie die Gewinne erst uns auszahlen und die selbst warten!

Ich verstehe euch nicht, nach der EuGH Casino Verhandlung waren die Zeichen alle gut und jetzt auf einmal alles schlecht.

Geduld Geduld Geduld!