Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: 2030 am 04 Juni 2025, 18:33:55
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Hallo,
ich habe ein Urteil gefunden, was ich bis jetzt noch nicht gesehen habe.
Konkret heißt es: "Das LG München II legte im Rahmen dieses Limitverfahrens folgende wesentliche Grundsätze fest:
Ein Verstoß gegen das Einzahlungslimit führt zur Nichtigkeit des gesamten Vertragsverhältnisses
Der Rückzahlungsanspruch umfasst sämtliche Einzahlungen – nicht nur den über das Limit hinausgehenden Betrag"
Hat da jemand mehr Infos diesbezüglich?
https://www.juraforum.de/news/weiterer-erfolg-bei-limitverfahren-lg-muenchen-ii-verurteilt-sportwettenanbieter-zur-rueckzahlung-von-spielverlusten_264195