Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: Nachtigal1989 am 11 Juli 2025, 23:31:45
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Hallo zusammen,
ich hätte ein Frage bezüglich Angaben bei der Steuererklärung, nachdem ein Vergleichangebot abgeschlossen wurde.
Ich bin aktuell an einer Steuererklärung für Jahr 2024 dran. Mache eine Steuererklärung zum ersten Mal überhaupt. Also noch nicht abgegeben.
Zufälligerweise bekam ich heute Post, in dem Schreiben von Finanzamt steht, das ich rückwirkend für die Jahre 2021-2024 eine Steuererklärung bis zum 07.09.2024 abgeben sollte. Steuerklasse 1.
Ich habe zwei Vergleichsangebote letztes Jahr abgeschlossen beide ca.15.000 €
Könnte das Schreiben von Finanzamt gekommen sein, weil da ein Geldeingang auf dem Konto war welchen ich noch nicht gemeldet habe?
Wie meldet man so ein Eingang überhaupt richtig, habe hier keine professionelle Steuerberatung. Mache das mit einen Familienfreund.
Kennt sich jemand mit solchen Fällen aus? Bzw. Hat jemand von euch eine ähnliche Situation?
Ihr könnt gerne Fragen stellen.
Ich bin seit dem März 2022 spielfrei.
Es handelt sich um Sportwetten.
Gruß
Nachtigall
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Ich bin da kein Fachmann ... jedoch sollte eine potentielle Klage oder auch ein Vergleich den Besitzstand vor Glücksspielaufnahme wiederherstellen. Von daher müsste das Geld gar nicht als Einkünfte versteuert werden.
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Also Glückspiel ist meines Wissens Einkommensteuer frei. In deinem Fall wurde ja nur bereits gezahlten zurück erstattet.
Die Wettsteuer wird ja gleich beim Anbieter einbehalten bzw er übernimmt diese.
Frage gerne nochmal beim Anwalt oder Steuerberater nach, aber ich bin mir ziemlich sicher dass dies nicht angegeben werden muss. Es ist ja kein Einkommen.
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Keine Ahnung woher du den Text hast und was er genau aussagen soll in unserem Glücksspielbereich.
Fakt ist dass du einen Vertrag geschlossen hast der im Nachhinein als ungültig erklärt wird. Heißt, du hast Betrag x eingezahlt und erhältst diesen zurück, bzw einen Teil davon über den Vergleich. Steuern hat der Anbieter abgeführt.
Was eigentlich bedeutet dass bei einer Rückabwicklung der Anbieter vom Staat die Steuern zurückfordern könnte.
Was anderes sind die Zinsen die über den Zeitraum aufgelaufen sind. Diese sind definitiv Steuerpflichtig. (Vermutlich wie die Gewinne bei Aktien). Hast du da nicht mal einen Steuerberater oder Anwalt gefragt?
So sehe ich das zumindest.