Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Heidi54 am 21 Juli 2025, 08:55:36

Titel: Vorladung Polizei
Beitrag von: Heidi54 am 21 Juli 2025, 08:55:36
Hallo, gab es in letzter Zeit mal wieder jemanden, der von der Bank bei der Polizei angezeigt wurde?
Titel: Re: Vorladung Polizei
Beitrag von: andreasg am 21 Juli 2025, 10:03:37
Hallo,

ganz einfache Antwort: Zur Kriminalpolizei gehen,offen erzählen was (bei Dir) gerade los ist, das Protokoll unterschreiben, und  -
wieleicht zeigt der Beamte Dir die Galerie der Akten von Spielern, die in einen Konflikt mit dem Gesetz geraten sind.
Für mich war das einerseits sehr ernüchternd, aber ich nahm die Gewissheit mit, nicht alleine auf dem Mond zu sein.

Nur Mut, Dir kann nichts besseres passieren!

schöne 24 Stunden
Andreas
Titel: Re: Vorladung Polizei
Beitrag von: Bobby Speedy Ewing am 21 Juli 2025, 10:15:23
Den Brief kannst du ignorieren, solltest aber deinen Anwalt kontaktieren, der weiß genau was du machen ist. Die Polizei möchte ermitteln, was später gegen dich verwendet werden könnte.

Also: Brief ignorieren und Anwalt kontaktieren.
Titel: Re: Vorladung Polizei
Beitrag von: Heidi54 am 21 Juli 2025, 12:23:48
Ich habe keinen Brief bekommen. Mein Stand bis dato ist immernoch, dass mich die Bank im Oktober 24 gekündigt hat. Bisher kam aber nocht nichts.
Titel: Re: Vorladung Polizei
Beitrag von: Olli am 21 Juli 2025, 14:25:09
Ja hast Du denn die Feuerwehrsirenen nicht gehört? Genau wie bei Dir brennt da die Hütte ... ... :)

Sorry ... kleiner Scherz am Rande ...

Schaue mal hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,7112.0.html
Titel: Re: Vorladung Polizei
Beitrag von: mj23 am 21 Juli 2025, 19:33:03
Dann hoffe ich mal dass bei mir auch nichts kommt. wenn du Oktober 24 gekündigt worden bist wird nichts mehr kommen
Titel: Re: Vorladung Polizei
Beitrag von: Heidi54 am 21 Juli 2025, 20:44:44
Ich habe mal nachgelesen, theoretisch kann nach Jahren aogar noch was kommen. Diese FIU hängt wohl massiv mit der Bearbeitung hinterher
Titel: Re: Vorladung Polizei
Beitrag von: Olli am 22 Juli 2025, 09:25:22
Die Verfolgungsverjährung müsste hier bei max. 5 Jahren liegen, wenn nicht sogar schon bei 3.

Trotz alledem muss Euch ja ein Vorsatz nachgewiesen werden. Wer nun spielfrei ist, für den arbeitet die Zeit.
Titel: Re: Vorladung Polizei
Beitrag von: andreasg am 22 Juli 2025, 09:43:55
..... wir hatten früher in der Selbsthilfegruppe zur Auflockerung hin und wieder über ein Theatherstück gespochen, daß davon handelte, daß 2 Landstreicher auf einer Straße saßen, und auf einen warteten, der ihnen den richtigen Weg zeigen sollte.
Ich weiß nicht, ob die da immer noch sitzen, und resümieren  :-*

Wunderschöne 24 Stunden
Andreas