Hallo zusammen,
wir laden euch wieder zu unserem nächsten Sonntagsvortrag am 02.11.25/ 11 Uhr ein.
Der Link direkt zum Vortrag:
https://gluecksspielsucht-selbsthilfe.de/2025/10/01/naechster-online-vortrag-im-fags-online-cafe-am-02-nov-2025-11-uhr-die-schulden-in-den-griff-bekommen/
Unser Thema:
Die Schulden in den Griff bekommen ...
mit Roland Achsnich, Schuldnerberater Wilhelmshafen[/center]
Schulden sind eines der drückendsten Themen bei Glücksspielabhängigkeit. Wer sich dem Thema frühzeitig stellt und die Schuldenregulierung in Angriff nimmt, hat gute Chancen auf dem Weg in die Spielfreiheit auch die Schulden in den Griff zu bekommen. Schließlich verringern sich mit der Regulierung der Schulden auch die inneren Blockaden von Scham und Angst gegenüber der Außenwelt und man wird wieder handlungsfähig.
Roland Achsnich berichtet über Unterstützungsangebote der Schuldnerberatung auf Basis der geltenden Rechtsgrundlagen (Existenzsicherung, Schuldnerschutz, Insolvenzberatung, Schuldenregulierung und Entschuldung) und stellt abschließend die Fragen: Was ist eine erfolgreiche Schuldenregulierung? Was geht? Was geht nicht ...
und beantwortet deine Fragen.
Herzliche Grüße
Hartmut Görgen
p.s. Wenn ihr Themenvorschläge für nächstes Jahr habt, schickt sie gerne an selbsthilfe@gluecksspielsucht.de
Ihr könnt auch gern Themen- und/ oder Wünsche nach bestimmten Referierenden hier posten.
LG Ilona
Nochmal eine kleine Erinnerung von uns zum Vortrag "Die Schulden in den Griff bekommen am kommenden Sonntag im FAGS-Online-Sonntagscafé 02.11.25/ 11 Uhr.
Seid ihr alle wach? Um 11 Uhr geht es los mit unserem heutigen Blind-Café.
Thema: Die Schulden in den Griff bekommen ...
mit Roland Achsnich, Schuldnerberater
Der Link direkt zum Vortrag:
https://gluecksspielsucht-selbsthilfe.de/2025/10/01/naechster-online-vortrag-im-fags-online-cafe-am-02-nov-2025-11-uhr-die-schulden-in-den-griff-bekommen/
... es geht los.
LG Ilona
... spannend! Sucht ist inzwischen der wichtigste Grund für die Überschuldung. Früher war es Verlust des Arbeitsplatzes.
... ein Mahnbescheid kommt immer in einem gelben Umschlag. Unbedingt aufheben, oben rechts steht das Zustellfatum. Der Brief wird eingeworfen und gilt auch als zugestellt, wenn man z. B. im Urlaub ist.
Und: unbedingt reagieren!!! Per Einwurfeinschreiben!
Die Forderung wird vorab nicht vom Gericht geprüft. Wenn ich Widerspruch einlege, muss der Gläubiger begründen, worauf die Forderung beruht.
.. der Titel gilt für 30 Jahre und wenn ich Pech habe, wird er von einem Inkassounternehmen aufgekauft.
Jetzt geht's um die Frage, ob ich aufgrund von Schulden ins Gefängnis kommen kann?
,,Erzwingungshaft" ist auch ein spannendes Thema! Da musste ich gleich fragen, ob das auch für Glücksspielanbieter infrage kommt, die Forderungen nicht begleichen 😊
Muss ich den Gerichtsvollzieher reinlassen, wenn er klingelt?
Klebt der Gerichtsvollzieher die Pfandsiegel (früher Kuckuck genannt) sichtbar auf meine Wertgegenstände?
Danke Roland Achsnich! Das war eine spannende und umfassende Veranstaltung!
LG Ilona
Die gelben Umschläge, die Ilona ansprach, nennen sich Postzustellungsurkunden! Hin und wieder schicke ich die auch raus, allerdings im Rahmen von Grenzverhandlungen ... :)
Otto Normal hingegen hat nur das Mittel des Einwurfeinschreibens! Hier ist es zu nutzen, um den Wiederspruch zum gerichtlichen Manbescheid zu versenden. Dieser muss nicht mal begründet sein.
Für einen Alleinstehenden ist der Selbstbehalt 1.559,99 € netto. Dies ist der Betrag, der nicht gepfändet werden kann. Oft bekomme ich mit, dass dem ein oder anderen Spieler nur wenige hundert € zum Leben bleiben, da die Tilgung und die Zinsen von Krediten die Einkünft auffressen. Hier muss man sich einfach mal beraten lassen, ob eine dreikährige PI nicht sinnvoller ist.
Eine Möglichkeit, die der Schuldnerberater dem Schuldner offerieren wird, ist die außergerichtliche Einigung. Hier, so sein Erfahrungswert, können die Schulden bis zu 70 % reduziert werden.
Sollten Angehörige Geld vorschießen, damit die Schulden mit Einmalzahlungen abgegolten werden können, dann landen diese in der Liste der Gläubiger, die von der PI betroffen sind. Sie bekommen also auch nur anteilig über den pfändbaren Teil ihr Geld zurück.
Existieren längst vergessene Gläubiger und ihre Forderungen, so können sie nach abgeschlossener PI nicht mehr an den Schuldner herantreten, auch wenn sie dort nicht in der Liste der Gläubiger aufgeführt waren.
Nach Abschluss einer PI kann frühestens in 11 Jahren eine weitere PI beantragt werden!
Noch eine Ergänzung: wer im Insolvenzverfahren ist, muss den Insolvenzverwalter unbedingt eine informieren, falls es Rückforderungsansprüche gibt bzw. falls schon Verfahren eingeleitet wurden.