Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Fiat2024 am 20 Oktober 2025, 20:47:04
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Hallo habe mal eine Frage zum Einzahlungslimit,konnte bei einem Sportwetten Anbieter mit Lizenz (Whitelist)5900 Euro über dem Gesetzlichen Einzahlungslimit einzahlen.Bei all den Anderen Anbietern komme ich nicht über das gesetzliche Einzahlungslimit heraus.Auf meine Frage wieso das so sein bekam ich die Antwort das ich vor längerer Zeit dieses bei ihm beantragt habe Wie hoch mein Limit sei und mir welchen Daten(Kontoauszug oder Abrechnung) ich das beantragt haben soll kam nur die Antwort ich solle mich an die GGL wenden sie können keine Auskunft über das Limit geben Fast genau vor einem Jahr hatte ich das letzte Mal bei diesem Anbieter gespielt da wurde mir noch Die Einzahlung über dem gesetzlichen Einzahlungslimit verwehrt.Ich habe Die GgL angeschrieben und warte derzeit auf die Antwort.Aber können die das Limit ohne das ich irgendwas eingereicht habe einfach von sich aus erhöhen?Und muss ich damit jetzt leben ,oder besteht die Möglichkeit das sie mir das Geld zurück überweisen müssen?Klar ist mir schon bewusst das ich hätte von mir aus auch den Riegel vorschieben müssen.Evtl haben die eine Schufa Auskunft gemacht,bekomme aber vom Anbieter dazu keinerlei Äußerung .Nur der Verweis auf die GGL,da die ja jede Bezahlung genehmigt haben.Was kann ich eurer Meinung noch machen ,möchte das auf jeden Fall geklärt haben wieso das so ist?Danke euch und einen schönen Abend noch
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Hi und willkommen!
Jetzt gab es erst doch wieder ein Urteil, welches die Verträge als nichtig erachteten, wenn das Einzahlungslimit ohne Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse überschritten worden ist.
Die GGL hat tatsächlich einen Deal mit den OCs gemacht, dass eine einfach Schufaauskunft reichen würde, doch das wurde auch schon per Urteil gekippt.
Gehe zu einem Anwalt und lasse Dich beraten. Ggf. solltest Du den Anbieter verklagen, die Chancen stehen ja gut.
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Ok danke dir werde mal noch auf die Antwort der GGL warten, vielleicht ist hier einem sowas ähnliches passiert und hat schon Erfahrungen gemacht
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Viele Konzessionen wurden bereits im Oktober 2020 erteilt. § 6c I GlüStV 2021 gilt aber erst seit dem 1.07.2021. Da ist dann die Frage was gilt dazwischen?
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250001326
Hier wurde m.E geurteilt, dass davor § 4 V Nr. 2. GlüStV 2012 anzuwenden ist. Ich weiß nicht, ob dem andere Gerichte folgen werden. Im Forum gab es glaube ich bereits einen Vergleich über eine Limitklage.
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Wir haben am 4.12. einen Vortrag zum Limit im Tagungs-Programm:
14.45 Uhr
Play by the rules: Mit Lizenz & ohne Limit - Rückforderungsansprüche 2.0
RA Dr. Patrick Redell, Köln
https://www.gluecksspielsucht.de/index.php?article_id=109
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Hallo die GGL hat mich nach den Spieler IDS der anderen Anbieter wo ich eingezahlt habe befragt,habe diese am Montag der GGL zukommen lassen,seitdem Warte ich auf Antwort bzw.hore ich nix mehr von der GGl,was kann ich tun damit ich da weiter komme?Eine Frage zu dem Einzahlungslimit,mal angenommen man hätte ein höheres Limit bei irgendeinem Wettanbieter beantragt,gilt dann dieses Übergreifend bei LUGAS als Einzahlungslimit oder nur für den Anbieter wo man es auch beantragt hat?
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Zuerst beantragt man bei irgendeinem Anbieter ein höheres LUGAS Limit.
Zum Beispiel auf 10.000€.
Dieses Limit gilt dann für alle Anbieter zusammen.
Du kannst also bei allen Anbietern zusammen maximal 10.000€ pro Monat einzahlen.
Anschließend muss man das Anbieter-spezifische Einzahlungslimit erhöhen.
Das kann maximal so hoch sein wie dein LUGAS Limit.
Das Anbieter-spezifische Einzahlungslimit muss aber bei jedem Anbieter einzeln erhöht werden. Sonst bleibt dies bei 1.000€
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Ok danke dir ,nur nochmal zu meinem Verständnis als Erstes erhöhe ich bei einem auf 10.000 Euro z.b,dann muss ich aber bei jedem einzelnen Anbieter mein übergreifendes Einzahlungslimit separat auch noch mal erhöhen ansonsten klappt das nur bei dem ich auch das LUGAS Limit erhöht habe?
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Die GGL sieht doch bei wem welches Einzahlungslimit ich habe oder nicht?Sieht Sie das generelle Einzahlungslimit von jedem einzelnen oder sieht sie nur das Höchste Limit und kann Sie sehen bei welchem Anbieter dies beantragt wurde und wann der Eintrag war.Gilt dieses Einzahlungslimit ein Leben lang oder muss diese immer wieder mal neu beantragt werden?