Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Fiat2024 am 20 Oktober 2025, 20:47:04
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Hallo habe mal eine Frage zum Einzahlungslimit,konnte bei einem Sportwetten Anbieter mit Lizenz (Whitelist)5900 Euro über dem Gesetzlichen Einzahlungslimit einzahlen.Bei all den Anderen Anbietern komme ich nicht über das gesetzliche Einzahlungslimit heraus.Auf meine Frage wieso das so sein bekam ich die Antwort das ich vor längerer Zeit dieses bei ihm beantragt habe Wie hoch mein Limit sei und mir welchen Daten(Kontoauszug oder Abrechnung) ich das beantragt haben soll kam nur die Antwort ich solle mich an die GGL wenden sie können keine Auskunft über das Limit geben Fast genau vor einem Jahr hatte ich das letzte Mal bei diesem Anbieter gespielt da wurde mir noch Die Einzahlung über dem gesetzlichen Einzahlungslimit verwehrt.Ich habe Die GgL angeschrieben und warte derzeit auf die Antwort.Aber können die das Limit ohne das ich irgendwas eingereicht habe einfach von sich aus erhöhen?Und muss ich damit jetzt leben ,oder besteht die Möglichkeit das sie mir das Geld zurück überweisen müssen?Klar ist mir schon bewusst das ich hätte von mir aus auch den Riegel vorschieben müssen.Evtl haben die eine Schufa Auskunft gemacht,bekomme aber vom Anbieter dazu keinerlei Äußerung .Nur der Verweis auf die GGL,da die ja jede Bezahlung genehmigt haben.Was kann ich eurer Meinung noch machen ,möchte das auf jeden Fall geklärt haben wieso das so ist?Danke euch und einen schönen Abend noch
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Hi und willkommen!
Jetzt gab es erst doch wieder ein Urteil, welches die Verträge als nichtig erachteten, wenn das Einzahlungslimit ohne Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse überschritten worden ist.
Die GGL hat tatsächlich einen Deal mit den OCs gemacht, dass eine einfach Schufaauskunft reichen würde, doch das wurde auch schon per Urteil gekippt.
Gehe zu einem Anwalt und lasse Dich beraten. Ggf. solltest Du den Anbieter verklagen, die Chancen stehen ja gut.
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Ok danke dir werde mal noch auf die Antwort der GGL warten, vielleicht ist hier einem sowas ähnliches passiert und hat schon Erfahrungen gemacht
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Viele Konzessionen wurden bereits im Oktober 2020 erteilt. § 6c I GlüStV 2021 gilt aber erst seit dem 1.07.2021. Da ist dann die Frage was gilt dazwischen?
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250001326
Hier wurde m.E geurteilt, dass davor § 4 V Nr. 2. GlüStV 2012 anzuwenden ist. Ich weiß nicht, ob dem andere Gerichte folgen werden. Im Forum gab es glaube ich bereits einen Vergleich über eine Limitklage.
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Wir haben am 4.12. einen Vortrag zum Limit im Tagungs-Programm:
14.45 Uhr
Play by the rules: Mit Lizenz & ohne Limit - Rückforderungsansprüche 2.0
RA Dr. Patrick Redell, Köln
https://www.gluecksspielsucht.de/index.php?article_id=109
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Hallo die GGL hat mich nach den Spieler IDS der anderen Anbieter wo ich eingezahlt habe befragt,habe diese am Montag der GGL zukommen lassen,seitdem Warte ich auf Antwort bzw.hore ich nix mehr von der GGl,was kann ich tun damit ich da weiter komme?Eine Frage zu dem Einzahlungslimit,mal angenommen man hätte ein höheres Limit bei irgendeinem Wettanbieter beantragt,gilt dann dieses Übergreifend bei LUGAS als Einzahlungslimit oder nur für den Anbieter wo man es auch beantragt hat?
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Zuerst beantragt man bei irgendeinem Anbieter ein höheres LUGAS Limit.
Zum Beispiel auf 10.000€.
Dieses Limit gilt dann für alle Anbieter zusammen.
Du kannst also bei allen Anbietern zusammen maximal 10.000€ pro Monat einzahlen.
Anschließend muss man das Anbieter-spezifische Einzahlungslimit erhöhen.
Das kann maximal so hoch sein wie dein LUGAS Limit.
Das Anbieter-spezifische Einzahlungslimit muss aber bei jedem Anbieter einzeln erhöht werden. Sonst bleibt dies bei 1.000€
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Ok danke dir ,nur nochmal zu meinem Verständnis als Erstes erhöhe ich bei einem auf 10.000 Euro z.b,dann muss ich aber bei jedem einzelnen Anbieter mein übergreifendes Einzahlungslimit separat auch noch mal erhöhen ansonsten klappt das nur bei dem ich auch das LUGAS Limit erhöht habe?
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Die GGL sieht doch bei wem welches Einzahlungslimit ich habe oder nicht?Sieht Sie das generelle Einzahlungslimit von jedem einzelnen oder sieht sie nur das Höchste Limit und kann Sie sehen bei welchem Anbieter dies beantragt wurde und wann der Eintrag war.Gilt dieses Einzahlungslimit ein Leben lang oder muss diese immer wieder mal neu beantragt werden?
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Da ich mich aktuell auch mit dem Thema befasse...
Folge Fragen dich mich dazu beschäftigen:
- Muss ich einer Schufa-G-Abfrage aktiv zustimmen?
- Sehe ich die Abfrage aufgelistet, wenn ich eine Auskunft der eigenen Daten von der Schufa einhole?
- Wenn im LUGAS-System das Limit auf bspw. 10.000,- Euro hochgesetzt wurde, muss das ja nicht von weiteren Anbietern geprüft werden. Müsste bei hochsetzen des Anbieter-Limits dann auch keine weitere Prüfung erfolgen? Wer wäre dann ggf. in der Haftung?
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Sobald du dich bei irgendeinem Anbieter registrierst, erfolgt eine Schufa Abfrage.
Diese Anfrage wird auf für 1 Jahr in deiner Schufa-Auskunft gespeichert.
Dort steht dann so was wie:
- Anfrage bei beabsichtigtem Glücksspiel
Manche Fragen aber zusätzlich noch folgendes ab:
- Anfrage zur Identitäts- oder Alterspräfung
- Bestätigung Bankverbindung
Ich habe mein Limit 2023 erhöhen lassen, weshalb ich in meiner Schufa keinen Hinweis mehr darauf finde.
Diese Anfrage findet auch nicht direkt über den Anbieter, sondern über INSIC statt.
Schau mal in deinen Mails, ob du irgendwas mit INSIC findest.
Bei mir lief das damals so ab:
- Prüfung der Bonität durch INSIC
- Screenshot an den Anbieter
- Dann erfolgte die Freischaltung zur Erhöhung des Lugas Limits
- Das Lugas Limit musste ich beim Anbieter dann selbst hoch setzen
Sobald du dich bei einem weiteren Anbieter anmeldest, hast du die Möglichkeit dein vorhandenes LUGAS-Limit zu übernehmen oder ein neues zu setzen.
Wollte man das Anbieter-Limit erhöhen, erfolgte früher lediglich eine allgemeine Schufa Anfrage.
Mittlerweile wollen einige Anbieter aber auch finanzielle Nachweise wie Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, sonstiges.
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Hallo,
Ist das so, dass der andere Anbieter dann einfach das Limit erhöhen kann, wenn das Limit hochgestuft wurde? Ich hab das immer so verstanden, dass jeder die Nachweise liefern muss? Bei ist es Zb. so bei einem Anbieter 5k bei dem anderen 10k.Alles ziemlich undurchsichtig...
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Wenn das Lugas Limit einmal auf 10.000€ erhöht wurde, kann jedes Anbieter-Limit auf 10.000€ werden.
Das muss man aber bei allen Anbieter selbst hochsetzen…
Das passiert nicht automatisch.
Früher erfolgte dann eine einfache Schufa Abfrage.
Die Gerichte haben aber mittlerweile entschieden, dass dies nicht ausreichend war.
Es müssen weitere Nachweise gebracht werden, die ein höheres Limit rechtfertigen.
Manche Anbieter verlangen jetzt Kontoauszüge oder Gehaltsnachweise.
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Quelle GGL.Zitat:
Sehr geehrter Herr ......
Sie hatten uns aufgrund von Unregelmäßigkeiten Ihres anbieterübergreifenden Einzahlungslimits kontaktiert.
Im Rahmen der Analyse konnten wir zwei Einträge in LUGAS für Ihre Person feststellen. Diese resultieren grundsätzlich aus fehlerhaften oder verschiedenen Angaben der persönlichen Daten im Rahmen der Registrierung bei einem Anbieter, die fehlerhafte Transliteration Ihrer Daten durch den Anbieter oder das Unterlassen einer Übermittlung eines Datenänderungsrequests durch den Anbieter.
Für die Anbieter ......und ........wurde zuletzt ein Limit von 6.000,00 Euro am 25.09.2025 übermittelt. Für die weiteren lag eine Limitänderung auf 1.000,00 Euro vom 12.10.2025 in LUGAS vor. Im Rahmen der Zusammenführung wird stets das zuletzt geänderte Limit, in Ihrem Fall die 1.000,00 Euro, als das wirksame Limit übernommen
Leider konnte die genaue Ursache in Ihrem Fall nicht ermittelt werden. Eine Erstattung durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder erfolgt nicht. Ein konkreter Verstoß eines Anbieters konnte nicht ermittelt werden. Im Ergebnis konnten wir jedoch die Registrierungen bei folgenden Anbietern zu einem Eintrag vereinen:
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Moin,
Ich hab diese Woche mal die GGL kontaktiert bezüglich des Limits mit Einer Spieler ID eines. Anbieters bei dem ich wegen der Nicht-Lizenz Klage gesperrt wurde. Ich hatte allerdings davor ein Screenshot mit der ID und meinem Namen gemacht. Na ja Ergebnis kann man sich ja denken. Keine Daten gefunden aber im Konto sind 10k erlaubt
Das werde ich dann wohl jetzt angehen
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Ich hatte den Anbieter bevor ich die GGL kontaktiert habe dazu befragt,dieser antwortete ich soll zunächst Kontakt zur GGl haben und dessen Antwort ihm zukommen lassen damit er das prüfen könne.Dies getan und dem Anbieter die Antwort der GGL zukommen lassen,davor bekam ich immer Eine Bestätigung der eingegangen Email nachdem ich dann 2 Tage später um Rückmeldung gebeten habe kam nicht mal mehr eine Bestätigung der eingegangen Email,seitdem reagiert der Anbieter nicht mehr auf meine Anfragen.
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Wahrscheinlich wissen Sie, dass Sie mist gebaut haben
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Die GGL steht in meinen Augen sinnbildlich für die Lage in unserem Land... allen Verbrechern wird Tür und Tor geöffnet...
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Hallo,ob Zufall oder geschuldet dem das ich hier geschrieben habe ,der Anbieter hat sich soeben bei mir gemeldet und bittet noch um 10 Tage Geduld mein Anliegen wäre bei ihnen in Prüfung,ich werde zeitnah berichten sobald ich was gehört habe danke euch
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Hast du denn entsprechend mehr eingezahlt oder?
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Ja
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Sehr geehrter Herr .....
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihren Fall sorgfältig geprüft und möchten Ihnen erklären, wie das LUGAS-System und die Einzahlungslimits funktionieren und wie Ihr konkreter Fall gehandhabt wurde.
Festlegung eines Limits bei Kontoeröffnung oder Reaktivierung
Wenn ein Spieler ein Konto bei einem lizenzierten Wettanbieter eröffnet oder reaktiviert, muss er ein Einzahlungslimit auswählen. Zudem wird abgefragt, ob bereits ein LUGAS-Profil mit denselben persönlichen Daten existiert.
Erstellung oder Aktualisierung des LUGAS-Profils
Existiert noch kein LUGAS-Profil, legt der Wettanbieter eines an und übermittelt das vom Spieler gewählte Limit an LUGAS.
Wenn bereits ein LUGAS-Profil existiert, aktualisiert der Anbieter dieses lediglich entsprechend der Auswahl des Spielers – entweder ein neues Limit setzen oder das bestehende beibehalten. In diesem Fall erhält der Anbieter keine Informationen über das bereits bei LUGAS gespeicherte Limit.
In Ihrem Fall haben Sie bei der Reaktivierung Ihres Kontos die Option „bestehendes Limit übernehmen“ gewählt. Das bedeutet, dass ......erkannt hat, dass bereits ein Profil bei LUGAS existiert – dasselbe, das zuvor bei .......verwendet wurde – und daher das bestehende Limit beibehalten wurde.
LUGAS-Limit ist zentral, nicht anbieterbezogen
Das Einzahlungslimit wird zentral von LUGAS verwaltet, nicht von einzelnen Wettanbietern. Selbst wenn ein Spieler bei einem Anbieter ein Limit setzt, kann dieses Minuten später bei einem anderen Anbieter geändert werden, der mit demselben LUGAS-Profil verknüpft ist. Der erste Anbieter erfährt nichts davon; nur LUGAS hat diese Informationen.
LUGAS kontrolliert alle Limits
Maßgeblich ist stets das zuletzt vom Spieler gesetzte Limit im LUGAS-Profil. LUGAS verwaltet und überwacht diese Limits systemweit.
Freigabe von Einzahlungen
Wenn ein Spieler eine Einzahlung tätigt, stellt der Wettanbieter eine Anfrage an LUGAS. LUGAS prüft, ob innerhalb des Limits noch Budget verfügbar ist:
Ist Budget vorhanden, wird die Einzahlung freigegeben.
Ist das Limit erreicht, lehnt LUGAS die Einzahlung automatisch durch eine Fehlermeldung ab.
Dieser Prozess ist vollständig automatisiert und kann von ...... oder anderen Anbietern nicht beeinflusst werden.
In Ihrem Fall wurden alle Einzahlungen, die bei .......erfolgreich durchgeführt wurden, zuvor von LUGAS genehmigt. Dies bedeutet, dass Budget innerhalb Ihres Limits vorhanden war. ...... erhält keine Informationen über die Höhe des Limits – diese liegen ausschließlich LUGAS vor.
Zwei LUGAS-Profile erkannt
Laut der Antwort von LUGAS an Sie existierten zwei getrennte Profile. Das Profil, das mit ..... und ..... verknüpft war, hatte ein Limit von 6.000 EUR, welches nicht über ........gesetzt wurde.
Das andere Profil hatte ein Limit von 1.000 EUR und war mit mehreren anderen Wettanbietern verbunden.
Für Ihre Einzahlungen maßgebliches Limit
Für die Genehmigung Ihrer Einzahlungen galt ausschließlich das Profil, das mit ....und .....verknüpft war. Limits aus anderen Profilen konnten keinen Einfluss auf die bei LUGAS angefragten Genehmigungen haben.
Zusammenführung der Profile
Die Zusammenführung Ihrer Profile durch LUGAS Ende Oktober erfolgte nach den betroffenen Einzahlungen und hat daher keinen Einfluss auf die zuvor abgewickelten Transaktionen.
Verifizierung Ihrer personenbezogenen Daten
Ihre Daten bei ....wurden vollständig verifiziert und erneut überprüft – über Ihr Bankkonto und über öffentliche Datenbanken (SCHUFA Ident). Diese Daten sind korrekt, aktuell und wurden zur Kommunikation mit LUGAS verwendet.
Dass zwei Profile existierten, liegt sehr wahrscheinlich an veralteten oder fehlerhaften Daten, die bei anderen Wettanbietern hinterlegt wurden.
Verantwortung für externe Daten oder Limit-Entscheidungen
..... kann nicht für falsche oder veraltete Daten verantwortlich gemacht werden, die bei anderen Anbietern gespeichert sind, ebenso wenig für die vom Spieler selbst gewählten Limits.
Einhaltung aller regulatorischen Vorgaben
.....hat alle relevanten Vorschriften und Vorgaben der GGL vollständig eingehalten – sowohl bei der Datenprüfung als auch bei den Anfragen zur Einzahlungsfreigabe über LUGAS.
Fazit
Aus diesen Gründen besteht keine Grundlage für eine Rückerstattung Ihrer Einzahlungen. Alle Transaktionen wurden von LUGAS genehmigt, gemäß den gesetzlichen Anforderungen geprüft und korrekt innerhalb der zulässigen Grenzen ausgeführt.
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Erwähnen möchte ich das ich über ein Jahr nicht bei dem Wettanbieter gespielt habe,dort selber keine Limiterhöhung beantragt habe,bei dem zweiten Anbieter wo ich dieses beantragt haben soll habe ich ebenfalls vor einem Jahr das letzte Mal gewettet zumal dieser mittlerweile auch nicht mehr auf der Whitelist geführt wird.Wie kann es sein das Zwei Profile bei LUGAS hinterlegt sind,es werden alle Daten vom Anbieter abgeglichen mit Personalausweis!!!!
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Ich würde das mal unverbindlich prüfen lassen. Letztlich zählt das, was im Gesetz steht. Und das ist 1000€,alles andere muss geprüft werden. Mit Nachweisen. Hat der Anbieter eigentlich das Verlustlimit von 20% eingehalten?
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Eventuell liegt es an der Adresse.
Ich vermute ebenfalls 2 oder mehr Lugas ID zu besitzen.
Bei einem Anbieter wohne ich in der Hauptstraße 1 und beim anderen in der Haupt Straße 1.
Vielleicht macht es sogar einen Unterschied, ob man Straße oder Strasse oder Str schreibt. 🤷🏻♂️
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Wie funktioniert dieses Verlustlimit ?Dieser Anbieter hat von mir nie irgendwelche Dokumente bzgl.Finanzen angefordert.In der Email schreibt er er habe das Einzahlungslimit übernommen,welches im System war,in einer an mich gerichteten hat er zuvor geschrieben ich hätte bei ihm um ein höheres Limit gebeten,habe ich nicht.Leider ist der andere Anbieter nicht mehr auf Whitelist gelistet,ich werde versuchen ihn zu kontaktieren
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Dear Mr .....
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir haben Ihre Anfrage bereits geprüft und Ihnen unsere Entscheidung mitgeteilt. Leider können wir unsere Entscheidung nicht ändern.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Ihre Anfrage auch an die Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) der Europäischen Union richten.
Weitere Informationen zu dieser alternativen Streitbeilegungsstelle finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
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Das ist die Antwort des Anbieters nach seiner Entscheidung, keinerlei Antwort auf das was man fragt?
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Ab zum Anwalt, nicht mehr mit dem Anbieter reden.
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Welchen Anwalt könnt ihr für solche Angelegenheiten empfehlen,hat jemand da Erfahrung,bei uns ist da nicht wirklich jemand darauf spezialisiert eher nur allgemein
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Verstehe ich da etwas falsch?
Entscheidungsrichtlinie zur Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages gemäß § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021
Nach § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 kann bis längstens zum 31. Dezember 2025 ein von 1.000 Euro abweichender Höchstbetrag für das monatliche anbieterübergreifende
Einzahlungslimit unter den nachfolgenden Voraussetzungen festgesetzt werden:
a. Anbieter dürfen nicht mit einer bei ihnen bestehenden Möglichkeit eines erhöhten Höchsteinzahlungslimits werben.
b. Voraussetzung für das Setzen eines Limits von über 1.000 Euro bis 10.000 Euro ist es,
dass
- für diesen Spieler ein individuelles beziffertes anbieterübergreifendes Einzahlungslimit gesetzt wird,
D.h. er muss sich irgendwann einmal irgendwo ein eigenes Limit gesetzt haben.
- der Spieler gegenüber dem Anbieter eine diesen Limits entsprechende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in geeigneter und überprüfbarer Weise nachweist (z.B. durch Einkommenssteuerbescheide oder andere Einkommensnachweise und Bankauszüge; Selbstauskünfte von Spielern sind nicht ausreichend),
- dieser Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mindestens jährlich wiederholt wird,
- der Anbieter für diesen Spieler ein spezielles Monitoring auf auffälliges Spielverhalten durchführt und die – anonymisierten – Ergebnisse des Monitorings der
Aufsichtsbehörde halbjährlich übermittelt,
Er muss diesem Anbieter also seine Leistungsfähigkeit nachweisen. Das Monitoring muss von diesem Anbieter gemacht und sogar nur anonymisiert an die GGL übermittelt werden. Somit prüft kein weiterer Anbieter und ein Monitoring anderorts ist auch nicht drin.
Hier existiert kein "anbieterübergreifend" mehr!
c. Das Setzen eines Limits von über 10.000 Euro bis 30.000 Euro ist für nicht mehr als 1 % der bei dem jeweiligen Anbieter aktiven Spieler zulässig; maßgeblich ist die durchschnittliche Anzahl der aktiven Spieler bei diesem Anbieter in den jeweils vergangenen drei Monaten. Voraussetzung ist zusätzlich zu den Voraussetzungen gemäß Buchst. b, dass
- der Spieler mindestens 21 Jahre alt ist,
- ein engmaschigeres Monitoring durch den Anbieter erfolgen muss und die Auswertung dieses Monitorings der Aufsichtsbehörde vierteljährlich übermittelt wird,
- der Anbieter Spieler, bei denen das Monitoring auf eine Spielsuchtgefährdung oder Spielsucht hinweist, unverzüglich unter Angabe der Hinweise der zuständigen
Behörde meldet, damit diese über die zu ergreifenden Maßnahmen (z.B. Ausschluss von der Inanspruchnahme erhöhter Limits oder Spielersperre) entscheiden kann; um ein Limit von über 10.000 Euro setzen zu können, muss der Spieler hierzu ggf. datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligungen zuvor erteilen. d. Ein Limit von mehr als 30.000 Euro darf nicht gesetzt werden.
Quelle: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/images/pdf/Barrierefreie_Dokumente/20241230_Entscheidungsrichtlinie_Festsetzung_abweichender_Hochstbetrag_DE_BF.pdf
Für mich resultiert alleine hieraus, dass lediglich die 1.000 € anbieterübergreifend sind, alles darüber gilt nur für den Anbieter, der alle Bedingungen geprüft hat und einhält.
Wenn ich mich in einem Laden angemeldet habe, der heute nicht mehr existiert, dann verfällt auch das Einzahlungslimit über der magischen Grenze von 1.000 €.
Wie seht Ihr das?
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§ 6c GlüStV 2021
Selbstlimitierung; Limitdatei für Glücksspiele im Internet
(1) 1Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen oder anzugeben, dass ein bereits festgelegtes individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit unverändert beibehalten werden soll. 2Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen. 3In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 festgelegt werden, dass und unter welchen Voraussetzungen der Erlaubnisinhaber im Einzelfall mit anbieterübergreifender Wirkung einen abweichenden Betrag festsetzen kann. 4Satz 3 gilt entsprechend für die Veranstaltung von Online-Casinospielen nach § 22c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und die Erteilung von Konzessionen nach § 22c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2. 5Zu den Voraussetzungen, unter denen einem Anbieter von Online-Casinospielen gemäß Satz 4 die Festsetzung eines abweichenden Betrags erlaubt werden kann, werden bindende Rahmenregelungen durch die Anstalt nach § 27a festgesetzt. 6Ist für einen Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt, darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen. 7Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit ist erschöpft, wenn die Summe der Einzahlungen eines Spielers in einem Kalendermonat an alle Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen im Internet, die nach Absatz 9 dem anbieterübergreifenden Einzahlungslimit unterliegen, das nach Satz 1 individuell festgelegte Einzahlungslimit erreicht.8Ist das nach Satz 1 festgelegte monatliche anbieterübergreifende Einzahlungslimit erschöpft, darf eine weitere Einzahlung des Spielers nicht erfolgen; der Erlaubnisinhaber hat dies durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. 9Versuchen Spieler ein monatliches Einzahlungslimit festzulegen, welches den Betrag nach Satz 2 und Satz 3 übersteigt, sind sie zur Korrektur ihrer Eingabe aufzufordern. 10Spielern dürfen die Beträge nach Satz 2 und Satz 3 nur im Rahmen der Aufforderung zur Korrektur angezeigt werden.
(2) 1Darüber hinaus ist den Spielern zu jeder Zeit die Möglichkeit einzuräumen, zusätzliche anbieterbezogene tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits einzurichten. 2Ist ein Einsatz- oder Verlustlimit ausgeschöpft, darf eine weitere Spielteilnahme nicht ermöglicht werden; für ein Einzahlungslimit gilt Absatz 1 Satz 8 entsprechend.
...
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Mache es mal offiziell und melde es hier:
https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/
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Limitklagen übernehmen auch die normalen großem Kanzleien die sich auch Glücksspiel fokussiert haben.
Sollte dein Anbieter jetzt kein illegales gewesen sein sondern auf der Whitelist dann würde ich nicht mehr mit dem Anbieter (warum sollte er dir auch Recht geben) reden sondern wirklich ein erstgespräch mit einem Anwalt suchen, wenn du wirklich über 1000 Euro einzahlen könntest ohne eigene nachweise oder Prüfung des Anbieters.
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Ich habe keine Belege, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen eingereicht nichts der Gleichen
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Ich bin mir nicht sicher ob eine Schufa Anfrage ausreichen würde (glaube nicht), daher kontaktier auf jeden Fall einen Anwalt. Bei den Limitklagen sieht es derzeit gut bis sehr gut aus.
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Danke euch
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Aber das wichtige ist natürlich daran zu arbeiten spielfrei zu werden.
Ich hoffe das wird priorisiert. :)
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Will dran arbeiten
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Für die Anbieter ......und ........wurde zuletzt ein Limit von 6.000,00 Euro am 25.09.2025 übermittelt. Für die weiteren lag eine Limitänderung auf 1.000,00 Euro vom 12.10.2025 in LUGAS vor. Im Rahmen der Zusammenführung wird stets das zuletzt geänderte Limit, in Ihrem Fall die 1.000,00 Euro, als das wirksame Limit übernommen
Was für eine Zusammenführung? Die 1.000 € sind anbieterübergreifend, die 6.000 € sind anbietergebunden! Was läuft denn da wieder?
In Ihrem Fall haben Sie bei der Reaktivierung Ihres Kontos die Option „bestehendes Limit übernehmen“ gewählt. Das bedeutet, dass ......erkannt hat, dass bereits ein Profil bei LUGAS existiert – dasselbe, das zuvor bei .......verwendet wurde – und daher das bestehende Limit beibehalten wurde.
Hier könnte die Falltür sein ... es wurde wohl das anbietergebundene Limit von Dir bestätigt. Allerdings "dürfte" dies so nicht gemacht werden, da der neue Anbieter keine Prüfung mehr vornimmt und auch das Monitoring ausbleibt.
Galileo hat dieses Verfahren bei sich ja auch bestätigt, doch anscheinend ist dies gesetzeswidrig.
Will dran arbeiten
Na, wenn Du willig bist, dann komme am Samstag in die Gruppe ....
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4941.msg44268.html#msg44268
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Nach der Frage ob ich das Bestehende Limit übernehmen möchte wusste ich ja nicht wie hoch dieses war,bin von 1000 Euro ausgegangen hab einfach übernehmen gedrückt
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Viele Konzessionen wurden bereits im Oktober 2020 erteilt. § 6c I GlüStV 2021 gilt aber erst seit dem 1.07.2021. Da ist dann die Frage was gilt dazwischen?
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250001326
Hier wurde m.E geurteilt, dass davor § 4 V Nr. 2. GlüStV 2012 anzuwenden ist. Ich weiß nicht, ob dem andere Gerichte folgen werden. Im Forum gab es glaube ich bereits einen Vergleich über eine Limitklage.
Ein Gericht ist gefolgt.
https://tinyurl.com/Limit-Klage
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Bin ja mal gespannt, bei mir gehts auch bald los mit der Limitklage.
Vor allem da selbst finanziert, aber das Risiko ist es mir wert. Selbst mit Gehaltsnachweisen hätte es nicht für solche Limits gereicht.
Das ganze ist ein riesiges Rattenloch, bei dem einen Anbieter 6k, bei dem einen 10k Limit...oder doch 1000 bei Anbieter x...
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Viele Konzessionen wurden bereits im Oktober 2020 erteilt. § 6c I GlüStV 2021 gilt aber erst seit dem 1.07.2021. Da ist dann die Frage was gilt dazwischen?
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250001326
Hier wurde m.E geurteilt, dass davor § 4 V Nr. 2. GlüStV 2012 anzuwenden ist. Ich weiß nicht, ob dem andere Gerichte folgen werden. Im Forum gab es glaube ich bereits einen Vergleich über eine Limitklage.
Ein Gericht ist gefolgt.
https://tinyurl.com/Limit-Klage
Danke für den Hinweis. Zeigt wie erschreckend leichtfertig die Lizenzen vergeben wurden ohne dass der neue Vertrag fertig war.
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Wie werden die Gewinne bei dem Einzahlungslimit behandelt im Vergleich zu den Klagen ohne Lizenz? Habe hier noch ein paar Verständnisprobleme, da es um monatliche Berechnungen geht?
Angenommen jemand hat:
4000 Euro im Monat X eingezahlt, 1700 Euro Gewinne ausgezahlt | Sind hier 3000 Euro die Summe oder 2300 Euro?
4000 Euro im Monat Y eingezahlt, 5000 Euro Gewinne ausgezahlt | Greifen hier 3000 Euro Summe, gar nichts oder -1000 Euro?
Die Auszahlungen müssten abgezogen werden, aber insgesamt oder pro Monat?
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Angenommen jemand hat:
4000 Euro im Monat X eingezahlt, 1700 Euro Gewinne ausgezahlt | Sind hier 3000 Euro die Summe oder 2300 Euro?
4000 Euro im Monat Y eingezahlt, 5000 Euro Gewinne ausgezahlt | Greifen hier 3000 Euro Summe, gar nichts oder -1000 Euro?
Szenario 1 um 3000€ überschritten nach Abzug des gewährten 1000€ Limits - Gewinne 1700= 1300
Szenario 2 - nichts, da du kein Verlust erlitten hast
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Meine Erinnerung sagt mir, dass in einem Urteil gesagt worden ist, dass überhaupt kein Vertrag zustande gekommen ist.
Demnach muss auch hier der Zustand vor Spielaufnahme hergestellt werden, sprich die 1.000 € sind schnuppe.
Auch hier der Hinweis auf die Jahrestagung: Herr Dr, Rock referiert zu dem Thema am Donnerstag, den 04.12.2025.