Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Fortuna am 21 Oktober 2025, 10:30:53
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Hat jemand schon mit oder ohne Anwalt das EU-Verfahren bis 5.000 Euro an einem Amtsgericht durchgeführt?
Wie sind Eure Erfahrungen damit?
Muss man wirklich keinen Gerichtskostenvorschuss bezahlen?
https://europa.eu/youreurope/business/dealing-with-customers/solving-disputes/european-small-claims-procedure/index_de.htm (https://europa.eu/youreurope/business/dealing-with-customers/solving-disputes/european-small-claims-procedure/index_de.htm)
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Ich habe vor Kurzem den Antrag beim Amtsgericht eingeworfen und werde hier berichten.
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Ich wusste gar nicht,dass so etwas möglich ist. Da bin ich gerade am überlegen, ob ich einen Limitfall dort einreiche. Die Kosten scheinen auch im Rahmen zu sein. Mehr als versuchen kann man ja nicht, das Risiko scheint ja überschaubar.
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Muss man wirklich keinen Gerichtskostenvorschuss bezahlen?
Häh? da steht das doch klar und deutlich?
Kosten
In der Regel müssen Sie Gerichtsgebühren entrichten, die Ihnen im Erfolgsfall erstattet werden.
In grenzübergreifenden Fällen müssen Sie möglicherweise auch die Kosten für die Übersetzung der Formulare tragen. Diese Kosten werden im Erfolgsfall erstattet.
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Ich habe vor Kurzem den Antrag beim Amtsgericht eingeworfen und werde hier berichten.
ich kenne Amtsgerichte, da kriegst du erst nach 3-9 Monaten überhaupt eine Gerichtskostenrechnung.
Hat mit Teilzeit, Worklifebalance, Dauerkrankenstand, 4-Tage/Woche, Homeoffice, selbstredend absolut nichts zu tun.
"klüger" wäre es mE, die Gerichtskosten bereits per elektronsicher Kostenmarke zu entrichten, wenn dein Bundesland da mitmacht und den Antrag mit
der Kostenmarke einzureichen.
in 3-9 Monaten, hat die ein oder andere Betreibergesellschaft auf Malta schon gefühlt 6-9 Tochtergesellschaften aufgebaut, die dann für viele Gerichte glaubhaft genug
ausschließlich für das Wettgeschäft tätig sind oder so.
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Eine Vorschusspflicht für die Gerichtskosten besteht gem. § 12 Abs. 2 Ziff. 2 GKG nicht.
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das heißt mE nur, dass die Klage bzw der Antrag unabhängig vom Vorschuss zugestellt wird, der Vorschuss aber weiterhin innerhalb einer bestimmten Frist fällig bleibt, möglicherweise sogleich bei Zustellung der Klage.
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Ich werde berichten.