Forum Glücksspielsucht

Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Matze1234 am 18 Februar 2026, 10:28:00

Titel: Kostenfestsetzungsantrag
Beitrag von: Matze1234 am 18 Februar 2026, 10:28:00
Hallo zusammen, hat bei euch jemand Erfahrung mit der Zustellung des Kostenfestsetzungsantrags im Ausland bei seinen Verfahren?
Wozu dient das? An welchem Stand des Verfahren wird das gemacht??

Danke im Voraus. Lg
Titel: Re: Kostenfestsetzungsantrag
Beitrag von: Rubbel am 18 Februar 2026, 10:44:46
'Kostenfestsetzung' lässt sich wunderbar googeln ;)
Titel: Re: Kostenfestsetzungsantrag
Beitrag von: Matze1234 am 18 Februar 2026, 10:54:27
Das ist mir bewusst, aber im Zusammenhang mit den roten, Jahreszahlen oder dem Weg findet man halt nicht wirklich was.
Titel: Re: Kostenfestsetzungsantrag
Beitrag von: Brezel12 am 18 Februar 2026, 10:55:55
Der Kostenfestsetzungsantrag (KFA) nach §§ 103 ff. ZPO dient dazu, die vom Gegner zu erstattenden Prozesskosten (RA-Gebühren, Gerichtskosten, Auslagen etc.) durch das Gericht festsetzen zu lassen. Damit der Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen kann, muss der KFA dem Gegner zugestellt werden. Das gilt auch, wenn der Gegner im Ausland sitzt.

Die Kostenfestsetzung ist streng genommen ein Nebenverfahren, das erst nach Abschluss der Hauptsache möglich ist.

Typischer Ablauf:
1. Hauptsache ist entschieden (z. B. Urteil mit Kostengrundentscheidung, Vergleich mit Kostenregelung, Klagerücknahme)
2. KFA wird beim Gericht eingereicht
3. Zustellung des KFA an die Gegenseite (auch ins Ausland → via EU-Zustellungsverordnung oder Haager Zustellungsübereinkommen)
4. Gegner erhält Gelegenheit zur Stellungnahme
5. Kostenfestsetzungsbeschluss
6. Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses