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Neueste Beiträge

#1
Eigene Erfahrungen / Antw:BGH Urteil
Letzter Beitrag von Eddy - Heute um 12:49:37
Nein bei Sportwetten nicht. Deswegen war ich auch so verwundert, weil sich das Urteil auch so liest als wäre es auf t bezogen.
#2
Eigene Erfahrungen / Antw:BGH Urteil
Letzter Beitrag von sorrynotsorry - Heute um 12:46:59
Gab es diesen Zusatz "nur in Schleswig-Holstein" bei Sportwettenwerbung überhaupt? Es gab doch auch schon damals unzählige Wettshops in der ganzen Republik, alleine das ist doch schon ein Widerspruch dazu, dass Sportwetten nur in Schleswig-Holstein erlaubt gewesen sein sollen?
#3
Eigene Erfahrungen / Antw:BGH Urteil
Letzter Beitrag von Eddy - Heute um 12:13:35
Dann ist es ja gut
#4
Eigene Erfahrungen / Antw:BGH Urteil
Letzter Beitrag von I-am-lost88 - Heute um 12:11:03
Ich habe nur gesagt, dass ich davon gehört habe, aber mir nichts weiter dabei gedacht habe, vor allem weil die Werbung auch in Ba-Wü ausgestrahlt wurde! Habe nicht gesagt, dass mir bei Tipico dieser Hinweis aufgefallen ist! Anwalt ist bereits in Berufung gegangen. Warte seit 1 Jahr auf nen Termin.
#5
Eigene Erfahrungen / Antw:BGH Urteil
Letzter Beitrag von Balou2024 - Heute um 11:57:55
Die Roten hatten diese Werbung nicht aber ein anderer Anbieter.( Wunder....)

Somit hat es in diesem Verfahren nichts zu suchen. Der Gegnerische Anwalt hatte es bei mir auch versucht ob ich nicht Werbung wahrgenommen habe mit dieser Zeile. Hatte ich aber nicht.

#6
Eigene Erfahrungen / Antw:BGH Urteil
Letzter Beitrag von Eddy - Heute um 11:06:03
Hä, das macht doch keinen Sinn, die Roten hatten doch sowas nie angegeben. Das waren doch die "klassischen" Casinos mit der Angabe Sh und das in 10 facher Geschwindigkeit.

Anscheinend ist das irgendwie vermischt worden!? Oder hast du das tatsächlich so geschildert in Bezug auf die Werbung der Roten? Oder war das eine separate Frage?

Wenn das mit Bezug auf die roten war, ist da Urteil sogar nachvollziehbar aus Richter-Sicht,leider. Red mit deinem Anwalt
#7
Eigene Erfahrungen / Antw:BGH Urteil
Letzter Beitrag von I-am-lost88 - Heute um 10:53:54
ZitatDer Kläger gab zwar im Rahmen der mündlichen Verhandlung glaubhaft an, dass
er keine Kenntnis von dem Verbot der Online-Sportwetten gehabt habe. Es erscheint dem Gericht
auch durchaus nachvollziehbar, dass sich der Kläger aufgrund der deutschsprachigen Aufma-
chung des Internetauftritts, der Präsenz in den Medien mittels Werbung und Sponsoring keine
weiteren Gedanken über die Legalität dieser Online-Sportwetten gemacht hatte.
Allerdings hat er ebenfalls angegeben, dass ihm bei der entsprechenden Werbung jeweils der
Hinweis aufgefallen sei, dass sich das Angebot nur an Menschen mit Wohnsitz in Schleswig-Hol-
stein wenden würde. Hierüber ,,habe er sich aber keine Gedanken gemacht". Wenn der Kläger
aber zur Kenntnis nimmt, dass sich die Werbung schon nicht an ihn mit Wohnsitz in Ba-
den-Württemberg richtet, sodass drängt sich geradezu auf, den Hintergrund zu prüfen. Gerade
im Zeitalter des Internets und der Verbreitung durch Massenmedien ist es üblich, dass Werbung
dort geschaltet werden kann, wo sie nicht die Zielgruppe erreicht. Insofern hat sich der Kläger den
Erkenntnissen, die dieser Zusatz vermitteln soll, leichtfertig verschlossen. Die konkreten Anhalts-
punkte hat er wahrgenommen, aber nicht reflektiert, obwohl sich die Folgen aufgedrängt haben.
Bei dem grenzenlosen Internet hätte es der erforderlichen Sorgfalt entsprochen, den Hinweis
ernst zu nehmen.
Zitat aus der Urteilsbegründung
#8
Eigene Erfahrungen / Antw:BGH Urteil
Letzter Beitrag von Balou2024 - Heute um 10:17:10
Kurze Info noch mal

Donnerstag
21.05.
09:30 Uhr
Urteilsverkündung - C-198/24 Am EUGH
#9
Eigene Erfahrungen / Antw:BGH Urteil
Letzter Beitrag von Balou2024 - Heute um 10:16:23
Was steht im Urteil wieso du verloren hast?
Hattest du Kenntnis ?

#10
Eigene Erfahrungen / Antw:BGH Urteil
Letzter Beitrag von Eddy - Heute um 10:14:42
Die Lizenz-Geschichte betreffend? Das wäre sehr ungewöhnlich

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