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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Klopp9875 am Gestern um 15:59:16 »
Es zeigt sich eins: die GGL will und kann uns nicht helfen und auf die Behörde kann man getrost verzichten. ;)
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von satanis am Gestern um 15:54:19 »
Antwort GGL:

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder AöR zivilrechtliche Ansprüche zwischen SpielerInnen und Anbietern nicht durchsetzen oder geltend machen kann; sie ist hierfür nicht zuständig. Eine Rechtsberatung darf die Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls nicht durchführen. Das ist die Verantwortlichkeit der einzelnen Spielenden, die die Hilfe von RechtsanwältInnen, ggf. mit Beratungs- und Prozesskostenhilfe, in Anspruch nehmen können. Bitte wenden Sie sich hierfür an VertreterInnen der rechtsberatenden Berufe.
 
Beachten Sie auch, dass zu Verwaltungsverfahren als auch zu Maßnahmen der Glücksspielaufsicht Auskunft nicht erteilt werden kann.

Ich habe da eine andere aber ähnliche Antwort bekommen. Die GGL ist in unserem Fall nicht zuständig, WEIL sie seit ihrer Gründung angibt, für Rückforderungen nicht zuständig zu sein. Es ist eine Behörde für Glücksspiel, aber diese Behörde interessiert sich nicht was vor ihrer Gründung los war....Ebenfalls gibt die GGL an schon sehr viel gegen illegales Glücksspiel getan zu haben, aber eine Antwort zwecks  2 gemeldeten illegalen online Anbietern steht bis heute aus...und da wird auch nichts kommen nach all den Wochen. Ich werde da auch nicht nochmal nachfragen. Die seite mit .de am Ende wirbt mit Experten und Faktencheckern und Links zu illegalen curacao casinos auf deutscher Sprache, und lockt vor allem junge Menschen an die dann ihr ganzes Geld an kriminelle "verlieren"...

Die Aussage der GGL:  Aufgabe der Behörde ist es
auch, Politik und Verbände bei Fehlentwicklungen zu beraten.
Dementsprechend muss die Behörde erstmal prüfen ob eine "Fehlentwicklung" vorliegt. Bislang ist laut GGL keine Fehlentwicklung zu erkennen, denn sonst wären die ganzen Anbieter weg und nur ODDSET erlaubt...und hätte ich nicht diese Antwort bekommen.

 
Sehr.....
 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Sie tragen vor, dass auf dem Zivilrechtsweg erwirkte Urteile von den aufgeführten Anbieterinnen bislang nicht erfüllt werden. Welche Auswirkungen die Nichtzahlung, auf von Spielern erwirkte zivilrechtliche Urteile gegenüber Anbieterinnen auf deren Zuverlässigkeit hat, ist eine Frage bei der auch die europarechtliche Rechtsprechung zunächst abgewartet und berücksichtigt werden muss.

 

Wir verweisen darauf, dass es der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (AöR) nicht erlaubt ist, einzelne Anliegen von Spielern durchzusetzen oder rechtlich zu beraten - insbesondere nicht bei zivilrechtlichen Fragen. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an eine rechtlich erfahrene Anwaltskanzlei. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

 

Beachten Sie auch, dass zu Verwaltungsverfahren als auch zu Maßnahmen der Glücksspielaufsicht Auskunft nicht erteilt werden kann.

 
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von satanis am Gestern um 15:14:15 »
Evoke PLC gab am Mittwoch bekannt, dass es eine strategische Überprüfung einleiten wird, die einen Verkauf des Unternehmens beinhalten könnte, nachdem die britische Regierung im letzten Monat einen Haushalt verabschiedet hatte

Und der nächste der sich vom Acker machen will. Gibt es hier noch andere, die Forderungen gegen die Zahlensumme 24 haben? Null Gesprächsbereitschaft von deren Seite.

"Evoke erklärte, dass im Rahmen der Überprüfung „eine Reihe potenzieller Alternativen zur Maximierung des Shareholder Value” geprüft werden sollen. Dazu gehören der Verkauf der gesamten Gruppe oder einiger Vermögenswerte...."
„Der Vorstand hat Morgan Stanley & Co International PLC und Rothschild & Co als gemeinsame Finanzberater im Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung ernannt. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass weder die Durchführung einer Transaktion noch die Bedingungen einer Transaktion sicher sind”, fügte das Unternehmen hinzu." Quelle Marketscreener.


Das sind diejenigen die hinter den Glücksspielanbietern stehen bzw. das Ganze finanzieren und eben dann auch schnell aussteigen wenn der Betrug auffliegt, sog Finanzbetrüger, nicht Berater.. Das machen die nicht nur im Glücksspielsektor. Reingehen Geld Abzocken und dann schnell raus bevor die Abzocke auffliegt .Bei dir geht es um achtachtacht bei mir geht es um Oliver K. und  setz 3sechsfünf...so viele "Anbieter" für "Glücksspiele" und dann immer die gleichen Profiteure....und das seit Jahren. Juckt niemanden.

Finanzinvestor CVC verkauft Sportwettenanbieter Oliver K.
"CVC Capital Partners und Rothschild haben mehrfach zusammengearbeitet, wobei Rothschild oft als Berater (M&A-Berater, Investmentbank) für CVC fungiert, etwa beim geplanten Verkauf der italienischen Genetic Group (Asthma-Inhalatoren) im Jahr 2024 und beim Verkauf des niederländischen HR-Software-Unternehmens Raet um 2016, um CVC bei der Veräußerung ihrer Beteiligungen zu unterstützen und den besten Preis zu erzielen.
Umgekehrt arbeiten auch ehemalige Mitarbeiter von Rothschild bei CVC, wie z.B. Daniel Bloch, der aus der Investmentbanking-Division von Rothschild zu CVC wechselte..."

Hätte ich das Ganze Außmaß an beschiss nur mal vor der Unterschrift des Pkf vertrages gewusst dann hätte ich diesen nicht unterschrieben. Mein Pkf ist in Luxenburg wo dieser Rothschild auch seine Kumpels ihre Finanzgeschäfte machen. Rothschildbank. Jp Morgan, Morgan Stanley, alle diesen "Finanzberater" sind unsere Gegner, die sind in Frankreich, England, USA und wer weiß noch wo präsent. Das ist ja gerade das Problem. Wir versuchen das Ganze auf nationaler Ebene zu klären während diese "üblichen Verdächtigen" International agieren.

Unser Gegner sind keine Anbieter, sondern International vernetzte Banken, wenn man sich die "Beteiligungen" und "Partner" anschaut.

Ich komme zum Schluss. Meiner Meinung und Erfahrung nach ist Glücksspiel reine Abzocke, (Siehe Haftung bei Beschiss und Betrug wie in diesem Fall) denn sonst wären internationale Großbanken (Die Bank gewinnt immer) nicht "investiert".

DAHER MEIN DRINGENDER APELL AN DIEJENIGEN DIE NOCH GELD ZUM RETTEN HABEN. SCHENKT ES LIEBER EINEN PENNER, BEVOR IHR ES EUCH VON DIESEN BETRÜGERN ABZOCKEN LÄSST. Mit Glücksspiel hat das Ganze gar nichts mehr zutun.



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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Balou2024 am Gestern um 14:56:57 »
Der Blutdruck dieses Glücksspielrechtlers steigt jedes Mal beim Öffnen des neuen Hefts der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG), heute der Nr. 6.

Daraus zunächst ein Zitat zur Geschäftsführerhaftung, da am Freitag ein Urteil des LG Köln (Az. 32 O 366/24) dazu erwartet wird:

Hilf/Umbach, ZfWG 2025, Neue EuGH-Rechtsprechung zum Glücksspielrecht, 434, 436f.

Prof. Dr. Juliane Hilf ist Partnerin und Klaus Umbach Principal Associate im Düsseldorfer Büro von Freshfields.

"Zur persönlichen Haftung von Geschäftsführern (Schlussanträge in der Rechtssache C-77/24)

a) Sachverhalt und Vorlagefragen

In dem Verfahren C-77/24 (Wunner) verklagte ein österreichischer Spieler die ehemaligen Geschäftsführer einer insolventen maltesischen Glücksspielgesellschaft persönlich auf Ersatz seiner Verluste. Die Klage stützte sich auf österreichisches Deliktsrecht (§ 1311 ABGB); der Verstoß gegen ein Schutzgesetz – hier das österreichische Glücksspielgesetz – soll eine Schadensersatzpflicht begründen. Der österreichische Oberste Gerichtshof legte dem EuGH die Frage vor, welches Recht nach der Rom-II-Verordnung anzuwenden ist. Insbesondere war zu klären, ob die Ausnahme für gesellschaftsrechtliche Sachverhalte (Artikel 1 Abs. 2 lit. d) eine solche deliktische Geschäftsführerhaftung erfasst und, falls nicht, wo der „Schadensort“ im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung liegt.

b) Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts

Generalanwalt Emiliou schlug in seinen Schlussanträgen vom 12. Juni 2025 vor, die gesellschaftsrechtliche Ausnahme in Artikel 1 Abs. 2 lit. d der Rom-II-Verordnung eng auszulegen. Sie erfasse nur Pflichten, die sich aus der Organstellung des Geschäftsführers innerhalb der Gesellschaft
ZfWG 2025 S. 434 (437) ergeben, nicht jedoch die Haftung für Verstöße gegen allgemeine Gesetze, die für jedermann gelten. Als ein solches allgemeines Gesetz stufte der Generalanwalt das Verbot, Glücksspiele öffentlich ohne behördliche Erlaubnis oder Konzession anzubieten, ein. Die Haftung sei daher nach den allgemeinen Kollisionsnormen zu bestimmen.

Für die Bestimmung des anwendbaren Rechts nach Artikel 4 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung argumentierte der Generalanwalt, der „Schaden“ sei dort eingetreten, wo der Spieler an den Glücksspielen teilgenommen habe. Da die Dienste der maltesischen Glücksspielgesellschaft gezielt auf Österreich ausgerichtet gewesen seien, sei dies der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Spielers. Folglich sei österreichisches Recht anwendbar.

c) Erste Einordnung

Sollte der EuGH den Schlussanträgen in der Sache folgen, hätte dies erhebliche Konsequenzen für Spielerklageverfahren. Es könnte die Chance von Klägern verbessern, die Geschäftsleitung von Glücksspielanbietern persönlich nach dem für sie günstigeren Recht ihres Heimatstaates in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig würde dies das Haftungsrisiko für das Management von Online-Glücksspielunternehmen – insbesondere solchen in der Insolvenz – drastisch erhöhen."

Quelle linkedin ( Dr. michaelsen)
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Roy1234 am Gestern um 14:29:38 »
Ich habe ja nun in den Zeiten meiner Spielsucht in den meisten Fällen 5% Wettsteuer bezahlt.
Hat da der Staat nicht auch am illegalen Glücksspiel verdient?
Klar Wolfgang, war so und müsste nach wie vor so sein. Und das ist für mich ein Hauptgrund warum nichts gemacht wird. Würden alle nicht auf der Whitelist stehenden OC's gesperrt werden und bei den legalen angemessene Strafen ausgesprochen werden hätte der Staat nicht zu unterschätzende Mindereinnahmen.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Phantomias am Gestern um 13:31:56 »
Evoke PLC gab am Mittwoch bekannt, dass es eine strategische Überprüfung einleiten wird, die einen Verkauf des Unternehmens beinhalten könnte, nachdem die britische Regierung im letzten Monat einen Haushalt verabschiedet hatte

Und der nächste der sich vom Acker machen will. Gibt es hier noch andere, die Forderungen gegen die Zahlensumme 24 haben? Null Gesprächsbereitschaft von deren Seite.
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Angehörige / Re: Ich stehe ganz am Anfang
« Letzter Beitrag von Salu am 09 Dezember 2025, 10:27:19 »
Hallo und guten Tag, hallo Diddi,
mit viel Traurigkeit lese ich hier immer die neuesten Nachrichten. Es berührt mich zutiefst, deine Geschichte zu lesen. Wenn ich hier die Aufrufe einzelner Beiträge sehe, sehe ich eine Welt voller akut Süchtigen und daneben eine Welt voller tollen Menschen, die unsere Kinder sind, welche leider krank geworden sind. Sucht- eine Erkrankung..und hier beginnt das Unfassbare. Ich denke, Sucht ist eine der wenigen Erkrankungen, bei welcher es für Angehörige heißt, die Heilung beginnt im Loslassen. Für Eltern ein beinahe nicht auszuhaltendes Dilemma. Sie möchten ihrem kranken Kind doch helfen, es begleiten und unterstützen und sollen es loslassen. Ja, und das auch noch aus Liebe? Ein krankes Kind?
Ja, ich stehe heute genau auch an diesem Punkt. Wann und ob oder wie man zu diesem Punkt kommt, diese Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen. Meine hat sich über 5 Jahre hingezogen, bis dass ich mit einem broken-heart-syndrom, mit vielen finanziellen Einbußen,bis zur absoluten Erschöpfung für mein Leben eine Entscheidung treffen musste. Seit zwei Monaten haben mein Sohn und ich keinen Kontakt. Diese Zeit war mindestens genauso schmerzhaft, wie die Zeit davor, doch mein Verstand hat es verstanden, dass nur im Losslassen die Heilung zu finden ist.Gerne können wir uns mal bei Olli im Meeting treffen und uns gemeinsam austauschen. Da die Unwahrheiten  eines Spielers oft so nahe an der Realität sind und eine Mutter diese doch auch so gerne glauben möchte, ist es oft zunächst nicht möglich, sie als Lügen zu entarnen. Der schwierige Umgang mit Geld., die Entscheidung, das eigene Kind anzuzeigen, all das kann ich so gut nachvollziehen und nur du alleine kannst sie treffen.
Ich wünsche dir unendlich viel Kraft,
alle Liebe Salu
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Angehörige / Re: Ich stehe ganz am Anfang
« Letzter Beitrag von Rubbel am 09 Dezember 2025, 10:01:53 »
Liebe Diddi,

auch die beiden zuletzt geposteten Sichtweisen sind wichtig! Was, wenn z.B. jemand anderes aus der Familie das Geld zur Bank gebracht hat? Was, wenn jemand anderes sich bereichert hat?
Das Verhältnis zu Deinem Sohn würde nachhaltig gestört ... durch eine Überzeugung/Anschuldigung derzeit?
Schau: wenn er sich über 500,-- so sehr freut, dass er das im Internet bekannt macht, kann es dann sein, dass ihm das 20-fache keine Erregung abringt? Ja, evtl schon, doch müsste er total schuldbeladen sein, dass er Euch das angetan hat, oder? Vorausgesetzt, er hat es getan. Nur: an wem geht so etwas einfach vorbei ... mit 19 Jahren?
Es ist eine weitere Überlegung wert ...
Manchmal kann es auch passieren, dass sich vor lauter Stress oder aus tiefer Kränkung anderer Herkunft solche Gedanken als erste anbieten ...

Wir wissen es nicht. Du bist wie jede/r hier völlig anonym! So ist es auch gut und sehr wichtig. Auch deshalb:
Eine Bitte an Dich: Kannst Du uns auf jeden Fall schreiben, wie es weitergeht? Das wäre für das Forum als solches wichtig, für die Angehörigen und für einfach die diversen Möglichkeiten der Wahrnehmung in diesen verhängnisvollen (familiären) Beziehungen, in denen Spielsucht eine Rolle spielt.

Das wäre richtig klasse!!

Ich wünsche Dir jetzt erstmal alles Gute,
viele Grüße
Rubbel
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