Hallo Leute,
ich habe eine wichtige Nachricht an alle aktuellen oder ehemaligen Casinospieler.Der Bundesgerichtshof hat inzwischen entschieden, dass bei einer Casino-Selbstsperre die vorzeitige Aufhebung dieser Sperre durch die Spielbank (auf bloßen Wunsch des Spielers hin)rechtswidrig ist und die Spielbank daher zum Schadensersatz verpflichtet.
Zum Beispiel: Sperre 2003 für 7 jahre, 2008 wieder entsperrt und bis heute viel Geld verzockt. Folge: Spielbank muss rückwirkend zahlen. Aber Achtung: es gelten kurze Verjährungsfristen!!
Ich würde mich freuen, wenn einige von Euch verzockte Beträge von den Spielbanken zurückfordern würden.
Stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
adrian