Hallo Mike,
vielleicht hast du Recht zu äußern. Ich bin aber ein Betroffener. Ich hatte eine Selbstsperre, einige Jahere war ich "trocken". Später wurde ich rückfällig, ging öfters zu Casino, habe per EC-Cash Gelder auszahlen lassen und verspielt (Sogenante Automatenspiel). Irgendwann soll ich einen Aufhebungsantrag auf Selbstsperre gestelt haben, wahrscheinlich habe ich im vollen Rausch auch getan. Die Fragen waren auch deshalb gestellt, um mich zu orientieren, ob es bereits Gerichtsbeschlüsse über so was existieren. Ein Spielsüchtiger läßt sich sperren und dann läßt er sich irgendwann entsperren. Geht das so ohne weiteres? Ist es so rechtswirksam?
Ich hatte eine bundesweite Sperre, sowohl für großes, als auch für kleines Spiel. Nachweislich wurde diese von der Spielbank niemals durchgesetzt.