Danke Peter!
Wenn ich "Werktage" lese, dann fällt mir sofort eine Anekdote mit einer Richterin beim Amtsgericht ein ...
Mein Vater hatte einstmals ein Haus vermietet. Mit dem Mieter hatte er zwei Verfahren vor Gericht.
Einmal musste das Grundstück betreten werden, um einen vom Mieter verursachten möglichen Schaden zu beheben - einmal sollte das Haus besichtigt werden.
Den ersten Prozess hat mein Vater verloren, da die Richterin meinte, der Samstag wäre kein Werktag.
Sie nahm meinen Vater am Ende der Verhandlung zur Seite und meinte, das andere Verfahren würde er gewinnen.
So war es denn auch, indem sie entschied, dass der Samstag KEIN Werktag wäre.
Da die Rechtsvorschriften für einen Werktag sich tatsächlich unterscheiden, durfte sie wohl so verfahren.