Hallo liebe Community,
heute hatte ich meine Verhandlung vor dem Amtsgericht wegen Casinoschulden (1.700 Euro) per Kreditkarte. Chargeback wurde verwehrt, auf das Reekmann-Schreiben ist man nicht eingegangen.
Hier ein Auszug der Zusammenfassung meines Anwaltes:
Er meint, aus seiner Sicht schlägt eine eventuelle Unwirksamkeit des Vertrages zwischen Ihnen und xxxx nicht auf das Vertragsverhältnis zur Bank durch, da diese Kraft der Vereinbarungen mit Visa daran gebunden ist, die von Ihnen freigegebenen Zahlungen auch durchzuführen. Würde die Bank die Zahlungen zurückholen, würde sie sich selbst vertragswidrig verhalten und gegen ihre Pflichten aus den Visa-Verträgen verstoßen. Eine Rückholpflicht besteht nur dann, wenn die Kreditkarte(ndaten) missbräuchlich verwendet worden sind, was aber aus seiner Sicht nicht gegeben ist. Für ihn zeigt sowohl die Tatsache, dass die Zahlungen durch das Verified by Visa Verfahren mit Ihrer Handynummer freigegeben worden sind, als auch die Tatsache, dass sämtliche Transaktionen von derselben IP-Adresse stammen relativ klar, dass alle Transaktionen von Ihnen autorisiert worden sind und die Bank damit zur Durchführung verpflichtet war. Die Bank muss nicht prüfen, ob der zwischen Ihnen und xxx bestehende Nutzungsvertrag möglicherweise unwirksam ist, sonden lediglich die Zahlungsautorisierung sicherstellen. Sofern Sie die Zahlungen zurückerhalten möchten, müssten Sie dies daher mit xxx direkt klären und nicht mit der Bank.
Ich lebe in Bayern und das Casino hatte keine Lizenz in D.
Viele Grüße
zyco21