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Rückforderung Paypal und KK Umsätze

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #195 am: 20 November 2019, 10:48:30 »
Die einzige Möglichkeit dem Treiben Einhalt zu gebieten ist der BGH!
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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #196 am: 20 November 2019, 10:49:54 »
da müssen wir uns zusammenschließen glaube ich um die kosten zu stemmen und es sollte ein fall sein, wo es keine unklarheiten gibt

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #197 am: 20 November 2019, 10:52:56 »
Dann hoffen wir mal das es bei mir so ist denn wenn ich mir die Liste von EKIP so betrachte haben bisher alle LG gegen Spieler entschieden.

Wenn ich nun den Teufel buchstäblich an die Wand malen und daraus Rückschlüsse ziehen würde, dann wäre das Ergebnis, anhand der Liste, vorhersehbar...

« Letzte Änderung: 20 November 2019, 10:55:26 von Born4Nothing »
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Offline Ilona

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #198 am: 20 November 2019, 11:24:37 »
Also Jungs:
1. die Liste muss noch korrigiert werden
2. ihr dürft sie nicht so lesen wie Permanenzen beim Roulette.

Wir brauchen das schriftliche Urteil. Das muss mit kühlem Kopf analysiert werden. Und dann sehen wir weiter.
LG Ilona

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #199 am: 12 Dezember 2019, 13:44:15 »
Hallo liebe Community

Ich war glückspielsüchtig und habe leider mein komplettes Geld verloren (6stellig)
Nun wollte Ich mal fragen wie die Aussichten auf ein Chargeback bei folgenden Zahlungs-Anbietern/-methoden sind:

1. SEPA Banküberweisung
2. Sofort Überweisung (Klarna)
3. Sofort überweisung (Trustly)
4. Giropay
5. Muchbetter

Habt ihr persönlich oder habt ihr von anderen gehört, dass es Chancen gibt neben den einfachen Möglichkeiten
(Paypal und Kreditkarten(Lastschriften)) bei diesen 5 genannten "Sachen" Geld zurückbekommen zu haben?

Ich würde mich über eine Antwort riesig freuen!!

Viele Grüße!

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #200 am: 13 Dezember 2019, 12:47:46 »
Hi,
würde mich auch interressieren @ Hinterda.
Bei mir geht es um Paypal, Trustly u. Giropay. Bin auch neu.
Versuche jetzt herauszufinden über welchen Anwalt. Das Honorar spielt bei mir auch eine Rolle.

Jetzt unterscheiden die sich aber offensichtlich auch in den Vorgehensweisen.

1. Ist Kanzlei Neele in Sachen Vorgehensweise/ Durchsetzung energischer als andere (Leider erst einen Termin im Januar frei)?
2. Gab es bereits Rückzahlungen in diesem Forum bei Zahlungen über die von mir genannten Zahlungsdienstleister (Bin ich blind oder sind hier dokumentierte Rückzahlungen nur aus der Zeitung bzw. Blogs?!).

VG
« Letzte Änderung: 13 Dezember 2019, 12:49:31 von Larry101 »

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #201 am: 16 Dezember 2019, 12:10:06 »
Ich habe sehr viel in diesem Forum hier gestöbert und habe auch keine dokumentierten Erfolge bezüglich
der bereits genannten Zahlungsdienstleister gefunden!
Es handelt sich lediglich um angebliche Erfolge auf Seiten von Lenne beispielsweise aber noch kein
User hat diese Erfolge bei sich persönlich erlebt!
Bitte postet doch eure Ergebnisse des Klagens bzw. eure gelungenen Chargebacks!
Dann hätten wir eine Statistik anhand der man sieht wie die Chancen des Chargebacks sind;)

VG, HINTERDA

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #202 am: 16 Dezember 2019, 12:27:21 »
@Larry & Hinterda

heute ist Urteilsverkündung um 14 Uhr danach werde ich in meinem Thread das Ergebnis allen mitteilen --> https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3560.0
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Offline smok

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #203 am: 18 Dezember 2019, 10:41:18 »
Ich denke auch dass Lenne nicht den besten Ruf hat weil er als Gesicht von wirholendeingeld auftritt (siehe das Willkommens-Video auf der Startseite dort) und das Geschäftsmodell von wirholendeingeld aufgrund der veranschlagten Provision von 35% und der Tatsache, dass dort wohl vorwiegend die Spieler landen, die sich keinen Anwalt mehr leisten können, recht umstritten ist.
Auch weiß niemand, wie Herr Lenne mit wirholendeingeld abrechnet. Sicherlich nicht nach der Rechtsanwaltsvergütungordnung wie sonst üblich  ::)

Außerdem bewegt sich wirholendeingeld selbst in einer ziemlichen Grauzone, siehe dazu hier:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128197.anbieter-sind-noch-in-einer-grauzone.html

Auch das könnten Richter kritisch sehen, wobei das - und da gebe ich Born recht - das bei der Urteilsfindung eigentlich keine Rolle spielen darf.


In dem von Ihnen genanntem Link wird "wirholendeingeld" nicht direkt genannt und ob man das so ohne weiteres auf WHDGZ übertragen kann weiß ich nicht.
Meine Einschätzung ist das es sich nicht einfach so übertragen lässt .


Ob eine Provision von 35% zu viel ist oder nicht kann ich leider nicht einschätzen.
Wie dort abgerechnet wird weiß ich leider auch nicht, Sie anscheinend auch nicht      "Auch weiß niemand, wie Herr Lenne mit wirholendeingeld abrechnet."
Deshalb kann ich Ihren Nachsatz nicht verstehen " Sicherlich nicht nach der Rechtsanwaltsvergütungordnung wie sonst üblich  ::)"




Hi,

Versuche jetzt herauszufinden über welchen Anwalt. Das Honorar spielt bei mir auch eine Rolle.

1. Ist Kanzlei Neele in Sachen Vorgehensweise/ Durchsetzung energischer als andere (Leider erst einen Termin im Januar frei)?

VG


Das Honorar richtet sich unter anderem auch nach der Höhe der Summe des Geldes um das es geht . Möglicherweise kann man im Internet einen Rechner finden der die Anwaltskosten ungefähr ausrechnet.
Eine Erstberatung und Einschätzung der Situation ist bei den meisten Anwälten umsonst und über die weiteren kosten wird man natürlich vorher aufgeklärt.

Ich weiß zwar nicht welche Kanzlei Sie meinen allerdings kann man sagen das ein Anwalt der sich mit der Materie auskennt wahrscheinlich die bessere Wahl ist. Natürlich kann auch ein unerfahrener Anwalt zum Erfolg führen.

Der Januar steht ja praktisch schon vor der Tür, falls es bei Ihnen nicht um die 8 Wochen geht sollte die Wartezeit in Ordnung gehen. Schließlich ist ein CB sowieso eine sehr langfristige Aktion die nicht in ein paar Wochen abgeschlossen ist.


Viel Erfolg.




 

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #204 am: 06 Januar 2020, 11:28:54 »
endlich mal wieder was positives
was könnte dieses Urteil für eine Bedeutung haben?

https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/lg-ulm-gegen-paypal-mitwirkungsverbot-gemaess-4-abs-1-s-2-gluestv.html

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #205 am: 06 Januar 2020, 11:40:42 »
na steht doch da: Mitwirkungsverbot gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV^^

Demnach müsste das für alle Transaktionen die per Paypal bezahlt wurden gelten. Lastschrift/Guthaben und KK.

Nicht ohne Grund hat sich PP aus dem OC Geschäft in Deutschland komplett, seit Oktober 2019, zurückgezogen.
« Letzte Änderung: 06 Januar 2020, 11:46:45 von Born4Nothing »
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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #206 am: 06 Januar 2020, 11:51:50 »
Gerade bei KK Transaktionen bin ich gespannt.
Endlich mal ein LG was sich mit OC auseinandergestzt hat.
Bin gespannt ob das jetzt positive auswirkungen hat.

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #207 am: 06 Januar 2020, 12:14:01 »
Dir ist aber schon bewusst, das wir alle hier seit ca. 3,5 Wochen darüber auch diskutieren?^^

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?board=13.0
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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #208 am: 06 Januar 2020, 12:42:38 »
danke :)
habe ich tatsächlich heute übersehen. war jetzt einige wochen nicht online

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #209 am: 06 Januar 2020, 14:28:42 »
Nicht schlimm, kann ja nicht jeder ständig online sein^^
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