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Meine Rückholung startet

Begonnen von michaelno, 10 Mai 2019, 16:29:39

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Hallo zusammen,

ich will hier protokollieren wie mein Vorgehen ist.

Ich habe mit whdg.de gesprochen.
Ich habe mit Hr. M von Kanzlei L gesprochen.

Empfehlung von Hr. M war, selbst einen Widerruf der 13 Monate (in tabellarischer Form) zu verfassen.

Geld sollte zurückerstattet werden.
Paypal wird die Schuld über Inkasso einfordern und Kündigen.
Hier wird Hr. M mit Abwehrschreiben reagieren.

Bank
Verfahren: Paypal über Lastschrift

Andere Verfahren (über Gericht) sind zur Zeit wahrscheinlich nicht erfolgreich.
Es gibt. z.b. für KK 2 Verfahren die letztes ja positiv waren
1 Verfahren (aus München) was negativ war)
KK-Fälle sollten das Ergebnis des obersten Gerichts abwaten.


Mal schauen wie es verläuft ....


Ich will dir keine Hoffnung nehmen, aber ich hab es selbst versucht bei der ING.

2x Schreiben hin und her. Die ING begründet mit Sepa Lastschrift Mandat der deutschen Bank für PayPal die Zahlungen für rechtens.

Ohne Gericht rückt die ING keinen Cent heraus.

Ich warte auf Rückmeldung eines Prozessfinanzierers...

#3
Zitat von: dieda am 10 Mai 2019, 16:58:21
Ich will dir keine Hoffnung nehmen, aber ich hab es selbst versucht bei der ING.

2x Schreiben hin und her. Die ING begründet mit Sepa Lastschrift Mandat der deutschen Bank für PayPal die Zahlungen für rechtens.

Ohne Gericht rückt die ING keinen Cent heraus.

Ich warte auf Rückmeldung eines Prozessfinanzierers...

Es gibt ja die 2 Varianten des Rückrufs.

MIT gültigem Mandat - OHNE gültiges Mandat.

Dein Fall hört sich an , als ob eine Begründung fehlt warum da Deutsche Bank Mandat ungültig ist ?!

"Eine SEPA-Lastschrift gilt als nicht autorisierte Transaktion, wenn:
• Kein Mandat vorliegt.
• Das Mandat ungültig war.
• Das Mandat abgelaufen ist (36 Monate lang keine Transaktionen)."


Welche Begründung beim SEPA-Rückruf haben denn andere hier im FORUM getätigt ???

Meine bank hat auch das SEPA Mandat bei der Deutschen Bank angefordert und jetzt weigern sie sich zurück zu buchen.
Ist ohne Unterschrift von mir.




Bei Beauftragung der 13-Monate Rückholung muss auf UNGÜLITGEIT wegen fehlender Unterschrift hingewiesen werden. (laut Anwalt)

Ergänzend hier noch ein Artikel zu der Unterschrifts-Thematik:
https://www.haerting.de/neuigkeit/das-schriftlichkeitserfordernis-der-sepa-lastschrift

Wie es gehandhabt wird .... hängt dann von Beharrlichkeit, Sachbearbeiter, Bank, wie die Sterne stehen ab...

Hmmm ... der Artikel ist über 5 Jahre alt ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Zitat von: Olli am 14 Mai 2019, 16:51:30
Hmmm ... der Artikel ist über 5 Jahre alt ...

Neuere Infos die auch positiv in unsere Richtung gehen , sind gerne gesehen ;)

Zitat von: Olli am 14 Mai 2019, 16:51:30
Hmmm ... der Artikel ist über 5 Jahre alt ...

Hier noch eine Aussage allerdings auch 2013

https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/sepa-praxis-fragen_186_186996.html

4. Wie wird der Lastschrifteinzug bei Onlinehändlern möglich? Muss ein Mandat schriftlich vorliegen? Ist es richtig, dass alle Formen der SEPA-Lastschrift mit Originalunterschrift erteilt werden müssen. D.h., dass dies in Online Webshops nicht möglich ist?
Diese Frage wurde nach kontroverser Diskussion erst vor einigen Wochen geklärt. Grundsätzlich muss das Mandat schriftlich (oder elektronisch mit qualifizierter Signatur) vorliegen. Die deutsche Kreditwirtschaft hat sich jedoch darauf geeinigt, auch elektronische Mandate ohne Signatur, wie sie im Online-Handel verwendet werden, zuzulassen. Es wird jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass das Risiko beim Einreicher der Lastschrift liegt. Dieser muss auf Verlangen des Zahlungspflichtigen beweisen, dass das Mandat tatsächlich gegeben wurde.5

Und noch eine Auszug , vom Bundesministerium für Finanzen:

Ein SEPA Mandat ist grundsätzlich durch den Zahler im Feld Unterschrift zu zeichnen.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMF-IIA2-20180410-H-08-75-SF-A025.pdf

http://single-euro-payments-area.de/sepa-mandat-erteilung-in-deutschland

Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Nicht meine Bank - aber Auszug einer Bank  https://www.ethikbank.de/hilfe/zahlungsverkehr/sepa.html

Was passiert bei einem Lastschrifteinzug ohne die Unterschrift meines Kunden?

Dann handelt es sich um eine nicht autorisierte Zahlung. Wir empfehlen Ihnen, Lastschriften niemals ohne Mandat einzuziehen, denn zum einen verlängert sich die Widerrufsfrist Ihres Kunden dadurch auf 13 Monate. Außerdem würden Sie dabei riskieren, dass wir unsere Inkassovereinbarung mit Ihnen kündigen.

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