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SKRILL

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Re: SKRILL
« Antwort #15 am: 25 Juni 2019, 22:16:37 »
Double post
« Letzte Änderung: 25 Juni 2019, 22:19:42 von Pocasso »
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

Re: SKRILL
« Antwort #17 am: 25 Juni 2019, 22:24:37 »
Nicht das wir uns missverstehen.... Dieses Urteil ist gegen das Unternehmen Skrill ... Skrill und PayPal machen aber das gleiche du kannst bei Skrill auch wie bei PayPal bezahlen und sie Buchen es dir von deinem Konto ab . Deshalb währe dieses Urteil von Vorteil . Also nicht falsch verstehen es gibt gegen PayPal bis jetzt keine bekannten Urteile.
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

Re: SKRILL
« Antwort #18 am: 25 Juni 2019, 22:33:42 »
Pocasso kein Thema danke für die Informationen.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

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Offline Ltr88

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Re: SKRILL
« Antwort #19 am: 25 Juni 2019, 22:56:05 »
Okay danke für die Info nur leider von 2017..... dachte es gäbe was aktuelles von 2019..... oder verstehe ich was falsch?

Re: SKRILL
« Antwort #20 am: 26 Juni 2019, 17:50:59 »
Naja ist schon von zentraler  Bedeutung  das Urteil. Schließlich agiert  der  Zahlungdienstleister ähnlich oder gar vergleichbar wie Paypal in einigen Zahlungsvorgängen. Wir hatten ja bisher nur Urteile von Kreditkartenbetreibern.
Ich finde es also durchaus auch wenn es nur ein Amtsgericht war von zentraler Bedeutung.

Re: SKRILL
« Antwort #21 am: 26 Juni 2019, 18:07:08 »
Habe selber übersehen das dort sogar ein Aktenzeichen vorhanden ist , in wie fern dürfen wir dieses benutzen da es ja nicht öffentlich (jetzt von Lenne) ist. ???
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: SKRILL
« Antwort #22 am: 26 Juni 2019, 19:43:14 »
Lenne hat es von uns. Es ist leider nicht online abrufbar.
LG Ilona

Re: SKRILL
« Antwort #23 am: 26 Juni 2019, 20:39:16 »
Hallo,

Ich habe mich bereits viel in diesem Forum eingelesen. Nun ist das der erste Fall von dem ich höre welcher mit meinem Identisch zu sein scheint. Ich habe über Rapid Transfer im Casino bezahlt, die Bank hat es (zum Glück) nicht ausgeführt und nun habe ich das erste Schreiben des Inkasso Büros. Ich habe das abgewandelte Reckmann Schreiben wie die meisten es bei Paypal verwenden erstmals als Antwort geschickt.
Bei mir handelt es sich um 6.000 Euro, hatte zwar immer ein Komisches Gefühl mit dem Gedanken gegen Skrill ein Prozess zu beginnen, wollte es aber versuchen. Allerdings habe ich jetzt einen kleinen Hauch von Hoffnung, dass eventuell Skrill "so einfach" wie Paypal auf Ihre vorderungen Verzichtet ? Zumal sie ja anscheinend schonmal ein solchen Prozess verloren haben.

Gegen meine Sucht kämpfe ich, bzw durch die Angst und Gedanken welche mir die ganze Sache mit Skrill macht keine Ambitionen mehr.

Vielleicht hatte noch jemand etwas ähnliches ?

LG ein Leidengenosse

Re: SKRILL
« Antwort #24 am: 26 Juni 2019, 20:47:50 »
Melde dich bei Lenne , der hat das Urteil vorliegen und könnte dir dabei helfen.....
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

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Kläger2019

Re: SKRILL
« Antwort #25 am: 01 Juli 2019, 17:15:24 »
Lenné sagt: „Gegen Skrill vorzugehen bestehen sicherlich Erfolgsaussichten.
Allerdings gibt es aktuell auch negative Rechtsprechung zum Thema Mitwirkung an Zahlungen für Onlineglücksspiel. Da es auch Risiken gibt, empfehle ich Ihnen das entweder über WHDG zu machen oder noch auf die Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten“.

Soll ich jetzt Skrill verklagen oder doch abwarten? Über 75.000€ über Skrill eingezahlt.

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Offline Olli

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Re: SKRILL
« Antwort #26 am: 01 Juli 2019, 17:49:47 »
Das sind knapp 38.000 € für WHDG ...

Und die nehmen ja auch nur die Sachen an, die Erfolg versprechen.

Da würde ich als Mitarbeiter/Anwaltlicher Vertreter von WHDG auch davon abraten es alleine mit einem Anwalt zu versuchen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Kläger2019

Re: SKRILL
« Antwort #27 am: 01 Juli 2019, 19:39:45 »
Wieso 38.000€ für WHDG? Ich erhalte im Erfolgsfall 56-57% der Summe. Das wären knapp 42.-43.000€ Euro für mich. Ist nicht wenig Gerede.


Re: SKRILL
« Antwort #28 am: 01 Juli 2019, 20:10:05 »
Mathe 5....
Ihr Mann hieß Eberhard Grün, er hat Sie tanzen geseh'n.

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Offline Max

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Re: SKRILL
« Antwort #29 am: 01 Juli 2019, 20:27:47 »
eher 6  8)

 

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