Und das Wichtigste, MUSS ICH ETWAS MACHEN? ich danke euch für eure Antworten
Du hast die Forderung bereits schriftlich widersprochen soweit ich das richtig gelesen habe. Eine erneute Zahlungsaufforderung ist somit absurd und bedarf keiner weiteren Reaktion. Du würdest dich schließlich ja nur wiederholen.
Wenn man, wie in dem Schreiben herauszulesen ist, von einer unmissverständlichen Zahlungsverpflichtung überzeugt ist, hätte man nach dem Widerspruch deinerseits sofort den gerichtlichen Klageweg in Anspruch genommen und würde nicht Wochen später
damit drohen, "irgendein sogenanntes Verfahren(?)" fortzuführen, sofern du nicht doch der Forderung neuerdings nachkommst.
Alleine die Begrifflichkeit des "Verfahrens fortzuführen" ist hervorzuheben. Dies zeigt, das man hier wenig davon selbst überzeugt ist, konkrete Maßnahmen zur Durchsetzung anzustreben. Nicht mal ein für einen Gläubiger recht unkompliziertes gerichtliches Mahnverfahren wurde versucht.
Solltest du irgendwann sowas erhalten, so lass dich davon nicht beeindrucken. Sowas kann jeder gegen eine Gebühr beim zuständigen Amtsgericht beantragen, ohne dass das Gericht hier irgendwas prüft. Streng genommen könnte ich das sogar gegen dich beantragen, ohne das wir jemals einen rechtsverbindlichen Vertrag geschlossen haben.
Wichtig ist, binnen der Frist zu widersprechen. Denn hier liegt der wichtige Knackpunkt. Wenn du das nicht machst, egal ob berechtige Forderung oder unberechtigt, so bekommt der Antragsteller nach Ablauf der 14 Tage Frist die Möglichkeit, gegen dich einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Der Vollstreckungsbescheid ist ein Titel zur Betreibung des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Mit diesem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger dann die Zwangsvollstreckung seiner Forderung durchführen. Das betrifft Kontopfändung, Gehaltspfändung etc.
Grob gesagt die einfachste Möglichkeit, kostengünstig und ohne Gerichtsverfahren&rechtliche Überprüfung seine Forderung auf 30 Jahre titulieren zu lassen.
;)Ich meinte in Bezug auf eure Erfahrungswerte der Rückmeldungen hier im Forum. Gab es vermehrt Vollstreckungsbescheide? Gr Intel
Dafür müsste es eine Titulierung der Forderung geben. Ohne dessen ist ein Vollstreckungsversuch nicht möglich. Dies bekommt man nur durch ein gerichtliches Urteil oder eben das der jeweilige Schuldner ein vorangegangenes gerichtliches Mahnverfahren ignoriert hat. Soweit mir bekannt ist, gab es weder das eine noch das andere in der Vergangenheit