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Post von KSP Rechtsanwälte

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Offline Intel

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Post von KSP Rechtsanwälte
« am: 03 April 2020, 17:43:14 »
Hi Leute,

ich hab länger nichts mehr gelesen und muss sagen ich hatte das Thema Spielen fast vergessen. Bzw es ist ein paar Monate sehr in den Hintergrund gerückt.ich habe erneut heute Post von den Rechtsanwälten KSP erhalten. Meine fordeeungsabwehr ging bereits im Juni 19  an PP und im August, nach erster Zahlungsaufforderung,auch an KSP.
Ein paar Wochen später erhielt ich einen Brief, dass sie es erstmal ruhen lassen, aber sämtliche Ansprüche weiter Bestand haben. Das heutige Schreiben enthält eine erneute Zahlungsaufforderung und den Hinweis das mein Einspruch keinen durchgreifenden Erfolg haben kann. Und das PP alleine die Versendung  des Geldverrages durchführt. Darüber hinaus hätte PP keine Kenntnis über Glücksspiel... das übliche Bla bla
Nach allem fordern Sie mich erneut auf mit Frist 14 Tage zu zahlen. Wenn nicht werden sie ohne erneute Ankündigungen das Verfahren gegen mich fortsetzen.

Was bedeutet das?
Was mache ich jetzt?
Wurde dieses Schreiben schon öfter versendet?
Und das Wichtigste, MUSS ICH ETWAS MACHEN? ich danke euch für eure Antworten

Gr Intel
« Letzte Änderung: 03 April 2020, 17:53:45 von Intel »

Re: Post von KSP Rechtsanwälte
« Antwort #1 am: 03 April 2020, 18:01:05 »
Warten auf gerichtlichen Mahnbescheid den dann fristgerecht wiedersprechen das war's dann erst mal.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Post von KSP Rechtsanwälte
« Antwort #2 am: 03 April 2020, 18:06:28 »
Würde denen das gleiche wie damals noch schreiben und mit dem Hinweis das einem gerichtlichen Mahnbescheid auch fristgerecht widersprochen werden wird!
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Offline Intel

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Re: Post von KSP Rechtsanwälte
« Antwort #3 am: 03 April 2020, 20:02:20 »
Denkt ihr denn das ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt? Bzw. Werden jetzt generell mahnbescheide versendet?
Vor ein paar Monaten sah das ja noch ganz anders aus🙈

Re: Post von KSP Rechtsanwälte
« Antwort #4 am: 03 April 2020, 20:17:05 »
Was wir meinen ist egal und warum über mögliche Eventualitäten den Kopf zerbrechen wenn eh alles nur Spekulation ist....
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Offline Intel

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Re: Post von KSP Rechtsanwälte
« Antwort #5 am: 03 April 2020, 20:57:08 »
   8)  ;)Ich meinte in Bezug auf eure Erfahrungswerte der Rückmeldungen hier im Forum. Gab es vermehrt Vollstreckungsbescheide? Gr Intel

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Offline TAL

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Re: Post von KSP Rechtsanwälte
« Antwort #6 am: 03 April 2020, 21:06:16 »
Gallo Intel,

Momentan spielen sie auf Zeit (und drohen gelegentlich, wie man bei dir sieht). Ob wirklich Mahnverfahren eröffnet werden, wird sich erst  noch zeigen. Da noch keine drei Jahre vergangen sind, seit PayPal nicht mehr verzichtet, kann dir diese Frage zu diesem Zeitpunkt aber niemand beantworten.
Es wäre alles nur Spekulation.

Bisher ist es meines Wissens nach noch nicht passiert. Sie haben aber auch noch mehr als genug Zeit dafür.

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Offline Intel

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Re: Post von KSP Rechtsanwälte
« Antwort #7 am: 03 April 2020, 21:41:30 »
Danke Tal, damit kann ich arbeiten  :)

Re: Post von KSP Rechtsanwälte
« Antwort #8 am: 04 April 2020, 04:08:28 »
Und das Wichtigste, MUSS ICH ETWAS MACHEN? ich danke euch für eure Antworten

Du hast die Forderung bereits schriftlich widersprochen soweit ich das richtig gelesen habe. Eine erneute Zahlungsaufforderung ist somit absurd und bedarf keiner weiteren Reaktion. Du würdest dich schließlich ja nur wiederholen.

Wenn man, wie in dem Schreiben herauszulesen ist, von einer unmissverständlichen Zahlungsverpflichtung überzeugt ist, hätte man nach dem Widerspruch deinerseits sofort den gerichtlichen Klageweg in Anspruch genommen und würde nicht Wochen später
 damit drohen, "irgendein sogenanntes Verfahren(?)" fortzuführen, sofern du nicht doch der Forderung neuerdings nachkommst.

Alleine die Begrifflichkeit des "Verfahrens fortzuführen" ist hervorzuheben. Dies zeigt, das man hier wenig davon selbst überzeugt ist, konkrete Maßnahmen zur Durchsetzung anzustreben. Nicht mal ein für einen Gläubiger recht unkompliziertes gerichtliches Mahnverfahren wurde versucht.

Solltest du irgendwann sowas erhalten, so lass dich davon nicht beeindrucken. Sowas kann jeder gegen eine Gebühr beim zuständigen Amtsgericht beantragen, ohne dass das Gericht hier irgendwas prüft. Streng genommen könnte ich das sogar gegen dich beantragen, ohne das wir jemals einen rechtsverbindlichen Vertrag geschlossen haben.

Wichtig ist, binnen der Frist zu widersprechen. Denn hier liegt der wichtige Knackpunkt. Wenn du das nicht machst, egal ob berechtige Forderung oder unberechtigt, so bekommt der Antragsteller nach Ablauf der 14 Tage Frist die Möglichkeit, gegen dich einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Der Vollstreckungsbescheid ist ein Titel zur Betreibung des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Mit diesem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger dann die Zwangsvollstreckung seiner Forderung durchführen. Das betrifft Kontopfändung, Gehaltspfändung etc.

Grob gesagt die einfachste Möglichkeit, kostengünstig und ohne Gerichtsverfahren&rechtliche Überprüfung seine Forderung auf 30 Jahre titulieren zu lassen.

   8)  ;)Ich meinte in Bezug auf eure Erfahrungswerte der Rückmeldungen hier im Forum. Gab es vermehrt Vollstreckungsbescheide? Gr Intel

Dafür müsste es eine Titulierung der Forderung geben. Ohne dessen ist ein Vollstreckungsversuch nicht möglich. Dies bekommt man nur durch ein gerichtliches Urteil oder eben das der jeweilige Schuldner ein vorangegangenes gerichtliches Mahnverfahren ignoriert hat. Soweit mir bekannt ist, gab es weder das eine noch das andere in der Vergangenheit

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Offline Intel

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Re: Post von KSP Rechtsanwälte
« Antwort #9 am: 04 April 2020, 08:51:17 »
Guten Morgen Dennis,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Ich denke ich verstehe alles. Ich bin selbst auch über den Begriff des VERFAHRENS gestolpert. Welches Verfahren?
Vielen Dank an dich und natürlich auch an die Anderen für eure Mühe.
Ich weiß das sehr zu schätzen.

Gr Intel

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Offline Vetram

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Re: Post von KSP Rechtsanwälte
« Antwort #10 am: 04 April 2020, 11:47:06 »
Wenn Paypal wirklich einen mahnbescheid erwirken wollen würde, warum sollten sie nach dem ersten Schreiben von Ksp nicht direkt den mahnbescheid beantragen????
Das sieht für mich so aus als ob da Druck aufgebaut werden soll, irgendjemand wird schon zahlen......

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Offline Olli

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Re: Post von KSP Rechtsanwälte
« Antwort #11 am: 04 April 2020, 13:46:37 »
Rchtig!

Und wie wir an Intel sehen, hat es zu Verunsicherungen geführt.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Post von KSP Rechtsanwälte
« Antwort #12 am: 04 April 2020, 14:58:32 »
Das sieht für mich so aus als ob da Druck aufgebaut werden soll, irgendjemand wird schon zahlen......

Irgendjemand? Wohl eher: viele bezahlen!
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