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Außergerichtliche Einigung mit MrGr***

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Rofl1312

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #45 am: 03 Juni 2020, 12:41:21 »
Hi Alexx13.
Auch bei mir steht dieser Anbieter an 1. Stelle. Habe mich bzgl. aussergerichtlicher Einigung wegen diesem und noch einem weiteren bei einem RA erkundigt. Bei mir würden - nur für den Versuch der aussergerichtlichen Einigung - knapp 1000 € anfallen. Da überlegt man schon was man tut, ich finde das Risiko echt hoch dass es nicht funktioniert.
Habe extrag nachgefragt wo bereits Erfolge erzielt worden sind - keine Aussage. Aber hauptsache  schön damit auf der Internetseite werben.

Hat sich bei dir denn zwischenzeitlich etwas getan?

Lg

Wenn man Vergleiche erzielt, vereinbart man in der Regel stillschweigen.
Stillschweigen deswegen weil, sonst andere Leute davon Wind bekommen und man ggf. verklagt wird.
Ich gehe davon aus, dass es bei Herrn Grün so abgelaufen ist, dass dort noch etwas anderes war was zur Rückzahlung geführt hat, anhand der wohl gehäuften E-Mails wird man wohl alles Blocken was eine Rückerstattung betrifft mit Bezug auf den erzielten Vergleich.


Du rufst ja auch nicht bei Nutella an und fragst nach dem Rezept, daher ist es schon richtig das du keine Auskunft bekommen hast, ansonsten könnte man ja auch selber verhandeln.

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #46 am: 09 Juni 2020, 14:18:48 »
Das war Ihr "entgültiger Lösungsvorschlag"

Die lokalen Gesetze sind inkompatibel mit den EU Markt Handlungsfreiheiten. Wir sind vollständig von der MGA lizensiert und unterliegen dieser, sodass wir gesetzlich unseren Service einem anderen Land anbieten, das innerhalb der EU ist. Abgesehen davon, dass wir lizensiert sind und demnach unseren Service in Ihrem Land anbieten dürfen, haben Sie sich ebenfalls mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt, wo festgehalten ist:

2.5.8 Sie voll dafür verantwortlich sind, Ihre lokalen, nationalen, länderspezifischen, staatlichen oder sonstigen Gesetze bezüglich Wetten und Spielen einzuhalten (und dies auch tun), bevor Sie ein Konto eröffnen, Wetten oder Wetteinsätze platzieren oder unsere Dienste nutzen. Sind Sie in einem Land ansässig, in dem die Nutzung eines bestimmten Dienstes untersagt ist, (i) dürfen Sie sich nicht bei uns für den jeweiligen Dienst anmelden; (ii) dürfen Sie nicht versuchen, diesen Dienst zu nutzen; oder (iii) dürfen Sie keine Einzahlungen über Ihre Zahlungskarte oder eine andere Zahlungsart vornehmen, um im Hinblick auf den gesetzeswidrigen Dienst bei uns Wetten zu platzieren oder zu spielen;

Ich kann verstehen, dass dies vielleicht nicht die Rückmeldung ist, die Sie erwartet haben. Jedoch kann ich Ihnen versichern, dass wir uns bei der Bearbeitung Ihres Falls entsprechend an unsere Lizenzvorgaben gehalten haben.

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Rofl1312

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #47 am: 09 Juni 2020, 15:45:38 »
 ;D ;D ;D

Wie immer das gleiche Gelaber, 6 Urteile ignoriert Super Support.

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #48 am: 09 Juni 2020, 16:05:55 »
War ja auch nicht anders zu erwarten!
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Bastian0307

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #49 am: 09 Juni 2020, 16:13:36 »
Davon können wir alle ein Lied singen denke ich mal. Die verstehen nur Vorschlaghammer Methoden

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #50 am: 09 Juni 2020, 16:31:45 »
Würde sagen Anwalt einschalten und ab geht's!!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #51 am: 10 Juni 2020, 18:18:39 »
Heut kam noch die nächste Mail.

Sollten Sie Ihre Beschwerde weiter bearbeiten lassen wollen, wenden Sie sich bitte an die untenangegebenen Kontaktdaten.

Edit Olli: Wen interessiert der Link zur MGA?

Ja nh ist klar....
« Letzte Änderung: 11 Juni 2020, 15:15:42 von Olli »

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Rofl1312

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #52 am: 11 Juni 2020, 13:56:51 »
Typische Antwort wenn man sich nicht mehr wehren kann.

Meine Antwort ist diese hier, von einem anderen Casino, zum totlachen :D :

Sehr geehrter Herr Ex-Gamer1337

 

Ihre Rechtsauffassung zur Verbotenheit des Casinoangebotes in Deutschland und einem daraus resultierenden Rückforderungsanspruch bezüglich Ihrer Spieleinsätze teilen wir nicht.

Wir gehen vielmehr davon aus, dass das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV unionsrechtswidrig ist und daher der Erlaubnisvorbehalt einer Betätigung ohne Erlaubnis nicht entgegenzustehen vermag. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist insofern in weiten Teilen rechtlich und tatsächlich als überholt anzusehen und kann das gesetzliche Verbot nicht stützen. Wohl in Konsequenz dieser rechtlichen Rahmenbedingungen erwägen die Bundesländer nun auch mehrheitlich eine Neuregelung im Bereich der Online-Casinospiele im Internet.

Fehlt es aufgrund entgegenstehenden EU Rechts an der Verbotenheit des Glücksspiels, besteht auch kein zivilrechtlicher Rückforderungsanspruch.

Selbst wenn man aber von der Wirksamkeit des Verbotes ausgehen würde, müssten Sie sich die Kenntnis der Rechtslage zurechnen lassen, da sowohl unsere Geschäftsbedingen insofern klar formuliert sind als auch die umfassende Berichterstattung in den Medien und im Internet die Behauptung der Unkenntnis höchst unglaubwürdig erscheinen lässt.

Auch dann wäre Ihr Rückforderungsanspruch ausgeschlossen.

Bis in Deutschland eine europarechtskonforme Neuregelung des Glücksspielrechts erfolgt, sehen wir unsere Tätigkeit auf Grundlage der Lizenz der maltesischen Glücksspielaufsicht als hinreichend rechtlich abgesichert an. Diese Rechtsauffassung wird sowohl von der MGA, als auch von den im Streitfall zuständigen maltesischen Gerichten geteilt.

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Bastian0307

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #53 am: 11 Juni 2020, 15:21:45 »
Jo Gamer,

wenn das hier ein Gericht lesen würde würden die Malta richtig in den allerwertesten Treten. Sowas lächerliches von Gerichtbarkeit in Malta wenn du hier gezockt hast....

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Rofl1312

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #54 am: 11 Juni 2020, 17:36:06 »
Ich gehe davon aus, dass die Dame die diese Zeilen verfasst hat genau weiß das es nicht richtig ist was sie schreibt, sie muss es allerdings schreiben weil, ihr Arbeitgeber es so möchte.
Traurig was man für Geld so alles macht.

Hätte ich im Moment das Geld um nach Malta zu fliegen, würde ich denen dort mal gewaltig auf den Tisch sch... , aber ich bin geduldig, der Tag wird kommen dann haben die Malta hoffentlich genügend Klopapier.

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #55 am: 11 Juni 2020, 19:02:34 »
;D ;D ;D

Wie immer das gleiche Gelaber, 6 Urteile ignoriert Super Support.

Welche Urteile? Gibt es ein rechtskräftiges Urteil eines Spielers/irgendwem gegen ein Online Casino aus Malta?

Dieser "Super Support" besteht aus Kundendienstmitarbeiter,die dort angestellt sind. Das sind keine Rechtsanwälte oder gar ein Ombudsrat. Was erwartest du?


Typische Antwort wenn man sich nicht mehr wehren kann.

Meine Antwort ist diese hier, von einem anderen Casino, zum totlachen :D :

Sehr geehrter Herr Ex-Gamer1337

 

Ihre Rechtsauffassung zur Verbotenheit des Casinoangebotes in Deutschland und einem daraus resultierenden Rückforderungsanspruch bezüglich Ihrer Spieleinsätze teilen wir nicht.

Wir gehen vielmehr davon aus, dass das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV unionsrechtswidrig ist und daher der Erlaubnisvorbehalt einer Betätigung ohne Erlaubnis nicht entgegenzustehen vermag. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist insofern in weiten Teilen rechtlich und tatsächlich als überholt anzusehen und kann das gesetzliche Verbot nicht stützen. Wohl in Konsequenz dieser rechtlichen Rahmenbedingungen erwägen die Bundesländer nun auch mehrheitlich eine Neuregelung im Bereich der Online-Casinospiele im Internet.

Fehlt es aufgrund entgegenstehenden EU Rechts an der Verbotenheit des Glücksspiels, besteht auch kein zivilrechtlicher Rückforderungsanspruch.

Selbst wenn man aber von der Wirksamkeit des Verbotes ausgehen würde, müssten Sie sich die Kenntnis der Rechtslage zurechnen lassen, da sowohl unsere Geschäftsbedingen insofern klar formuliert sind als auch die umfassende Berichterstattung in den Medien und im Internet die Behauptung der Unkenntnis höchst unglaubwürdig erscheinen lässt.

Auch dann wäre Ihr Rückforderungsanspruch ausgeschlossen.

Bis in Deutschland eine europarechtskonforme Neuregelung des Glücksspielrechts erfolgt, sehen wir unsere Tätigkeit auf Grundlage der Lizenz der maltesischen Glücksspielaufsicht als hinreichend rechtlich abgesichert an. Diese Rechtsauffassung wird sowohl von der MGA, als auch von den im Streitfall zuständigen maltesischen Gerichten geteilt.

"Typische Antwort wenn man sich nicht mehr wehren kann" .. naja, man antwortet doch mit Argumenten? Insofern wehren Sie sich doch?
Ob nun deren europarechtliche Auffassung zutreffend ist, sei dahin gestellt. Aber du kannst ja noch gegen argumentieren und dann mal schauen wie sie reagieren. Wenn du vielleicht sogar taktisch vorgehst, erfragst du zum Beispiel einfach eine gütliche freundlich formulierte Rückabwicklung des Geschäftsvertrages an. Natürlich auch unter Verrechnung aller möglichen Auszahlungen. Als Begründung nennst du die vorher nicht bekannte Illegalität in deinem Land und den damit verbundenen Verstoß gegen deren AGBs.

Manchmal muss man ein wenig weiter denken ;) Nicht immer ist es sinnvoll aggressiv vorzugehen. Ich würde behaupten das dies taktisch wesentlich klüger und erfolgsversprechender sein könnte

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Rofl1312

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #56 am: 11 Juni 2020, 19:38:42 »
Zitat
Welche Urteile? Gibt es ein rechtskräftiges Urteil eines Spielers/irgendwem gegen ein Online Casino aus Malta?
Dieser "Super Support" besteht aus Kundendienstmitarbeiter,die dort angestellt sind. Das sind keine Rechtsanwälte oder gar ein Ombudsrat. Was erwartest du?

z.B. OLG-Koblenz wo entschieden wurde, dass ein Anspruch gegenüber dem Casino besteht.
Die anderen Urteile wo festgestellt wurde, dass alles mit Europarecht vereinbar ist, somit sind es Heuchler im Support, im Auftrag des Management.
Selbst wenn ich nicht süchtig wäre, würde ich niemals für ein Casino arbeiten, ich könnte Nachts nicht mehr Ruhig schlafen wenn ich täglich die Kunden anlügen müsste um den Arbeitgeber zu "schützen".

Zitat
"Typische Antwort wenn man sich nicht mehr wehren kann" .. naja, man antwortet doch mit Argumenten? Insofern wehren Sie sich doch?

Meine erste E-Mail an das Casino beinhaltete eine Anfrage bezüglich der Lizenz, darauf antwortet man dass es legal ist in Deutschland zu spielen und alles nach Europarecht lizenziert ist und die Gesetze von Malta Anwendung finden.

Die zweite Mail von mir war dann etwas ausführlicher, und gefüttert mit Argumenten die den Ausführungen des Kasinos widersprechen.
Die Antwort vom Casino war die obige Antwort, diesen Ausführungen habe ich erneut widersprochen und erhielt erneut exakt die gleiche Antwort.

Ich gehe sehr stark davon aus, dass die E-Mail bzw. die Urteile nicht richtig gelesen wurden, sondern einfach per Vorlage sowie Copy and Paste geantwortet wurde.


Zitat
Ob nun deren europarechtliche Auffassung zutreffend ist, sei dahin gestellt. Aber du kannst ja noch gegen argumentieren und dann mal schauen wie sie reagieren. Wenn du vielleicht sogar taktisch vorgehst, erfragst du zum Beispiel einfach eine gütliche freundlich formulierte Rückabwicklung des Geschäftsvertrages an. Natürlich auch unter Verrechnung aller möglichen Auszahlungen. Als Begründung nennst du die vorher nicht bekannte Illegalität in deinem Land und den damit verbundenen Verstoß gegen deren AGBs.

Das bringt nichts , die sind sowas von darin vernarrt, dass deren Geschäfte legal sind und die Gesetze von Malta gelten, und man die AGB akzeptiert hat, und man mit Verstoß gegen die AGB jegliches Recht einer Rückerstattung verloren hat.
Selbst wenn man ein auf Dumm macht, kommen wieder die akzeptierten AGB ins Spiel, selber schuld wenn du es nicht überprüfst.

Wie ein Casino arbeitet, darüber brauch wir nicht diskutieren oder? Kohle scheffeln ohne Ende und nur dann Auszahlen wenn es wirklich nötig ist.

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Bastian0307

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #57 am: 11 Juni 2020, 19:41:53 »
Das klappt auch alles nicht. Ich habe auch freundlich dann rechtlich dann drohend probiert. Letztendlich sagen sie sie haben recht und antworten nicht mehr.

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Offline Olli

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  • 7.310
Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #58 am: 11 Juni 2020, 21:48:48 »
Zitat
z.B. OLG-Koblenz

Darin ist doch alles wunderbar mit allen möglichen Urteilen und sonstigen Quellen belegt.

Besondere Betonung würde ich auf 284 ff StGB legen - also das Stellen eines Strafantrags gegen die Geschäftsführung.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #59 am: 11 Juni 2020, 22:21:32 »
Zitat
z.B. OLG-Koblenz

Darin ist doch alles wunderbar mit allen möglichen Urteilen und sonstigen Quellen belegt.

Besondere Betonung würde ich auf 284 ff StGB legen - also das Stellen eines Strafantrags gegen die Geschäftsführung.

Ergänzend dazu ist die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts, § 3 StGB geregelte Territorialitätsprinzip, wonach das deutsche Strafrecht grundsätzlich für alle im Inland begangenen Straftaten Anwendung findet, unabhängig von der Nationalität des Täters oder des Opfers. Es geht somit um die Frage, wo die Straftat begangen wurde. Der Begehungsort wird durch § 9 StGB bestimmt!!

Urlaub in Deutschland wäre der jeweiligen Geschäftsführung demzufolge mit längerem unfreiwilligerem Aufenthalt verbunden.

Wäre im Zweifel also ein Argument, oder?  8)

 

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