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Außergerichtliche Einigung mit MrGr***

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Rofl1312

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #60 am: 12 Juni 2020, 02:39:17 »
Hätte man denn noch ein Argument, für die Argumentation der Kasinos dass die AGB bindend sind?



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Offline Olli

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Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #61 am: 12 Juni 2020, 05:56:12 »
Hast Du das Urteil mittlerweile gelesen? Die Beklagte brachte dieses Argument nämlich auch an.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #62 am: 12 Juni 2020, 09:43:42 »
Getreu nach dem Motto von: Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter Langstrumpf:

Zitat
Widdewiddewitt
und Drei macht Neune !!
Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt ....

« Letzte Änderung: 12 Juni 2020, 09:53:04 von Born4Nothing »
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Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #63 am: 24 Juni 2020, 16:42:07 »
Trotz einem erneuten Emailverkehr, gibts keine vernünftige Begründung. Finde ich schon lächerlich von so einem OC. Es wirkt auch gar nichts, ich hoffe das Sie so sehr irgendwann auf die Fresse fallen mit allem...

"wie in meiner vorherigen Email bekannt gegeben, haben wir unsere Entscheidung getroffen und werden keine Erstattung für Ihre Einzahlungen gewähren."

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #64 am: 24 Juni 2020, 22:29:31 »
Hätte man denn noch ein Argument, für die Argumentation der Kasinos dass die AGB bindend sind?

Hoch lebe das BGB

§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

Wenn du dich also in einem Casino registrierst, die sich in deutscher Sprache mit deutschem Support präsentiert, so erfüllt sich eben der oben genannte Gesetzestext. Das wäre ein Argumentationsansatz

Die AGBs sind meiner Rechtsauffassung (Meine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung und nicht bindend) irreführend. Sich konkret an Deutsche Bürger zu wenden und sie als neue Mitglieder zu werben, aber im Kleingedruckten darauf hinzuweisen, das man nur mit spielen darf, wenn es nationale Gesetze erlauben, ist irreführend. Außer in SW ist es in Deutschland grundsätzlich nämlich verboten. Damit missachtet man vorsätzlich das gesetzliche Verbot (sofern man keine konkrete Kontrolle durchführt, das sich eben nur welche aus SW anmelden können (sofern Lizenz vorhanden) und schiebt die eigene Verantwortung bewusst an die Kunden, von denen man klar weiß, das sie sich gesetzeswidrig verhalten)

Es greift, selbst unabhängig dessen:


§ 134 Gesetzliches Verbot
Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.


AGB´s hebeln bekanntlich keine Verbotsgesetze aus

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #65 am: 24 Juni 2020, 23:04:10 »
Im Prinzip auf für den Bobbes denn das OC interessiert es nicht die Bohne was in den deutschen Gesetzen steht - es wird gemacht was man will.

Letztendlich wird nur eine Strafanzeige/Klage helfen...
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Offline Olli

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Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #66 am: 25 Juni 2020, 06:10:02 »
Moin!

Zitat
Außer in SW ist es in Deutschland grundsätzlich nämlich verboten.

Und selbst da scheiden sich bereits die Geister! Einem Juristen zufolge konnten bereits ausgelaufene Lizenzen nicht durch Verwaltungsakt verlängert werden. Hier hätten Lizenzen neu vergeben werden müssen, was bekanntlich nicht passiert ist.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #67 am: 07 Oktober 2020, 15:02:00 »
Trotz einem erneuten Emailverkehr, gibts keine vernünftige Begründung. Finde ich schon lächerlich von so einem OC. Es wirkt auch gar nichts, ich hoffe das Sie so sehr irgendwann auf die Fresse fallen mit allem...

"wie in meiner vorherigen Email bekannt gegeben, haben wir unsere Entscheidung getroffen und werden keine Erstattung für Ihre Einzahlungen gewähren."

Und Alexx, wirst du nun noch etwas unternehmen oder hast du was unternommen?

Ich bin total hin- und hergerissen. Nachdem ich jetzt auf öfter gelesen habe das auch die Aufforderungsschreiben mit Anwalt nichts bringen :-(.
Nur trau ich mir den gerichtlichen Weg nicht zu. Sonst würde ich gleich Nägeln mit Köpfen machen.


Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #68 am: 07 Oktober 2020, 22:20:12 »
Mach Nägel mit Köpfen und gehe den gerichtlichen Weg. Das ist das Einzige, worauf diese Läden reagieren. Es klingt in der Vorstellung nach einer hohen Hürde (“Oh Mann, ich verklage jemanden”), ist aber in der Praxis ein normaler und vollkommen unspektakuärer Vorgang.

Wenn Du es Dir finanziell erlauben kannst, brauchst Du natürlich außer den Geldmitteln jede Menge Geduld.

Falls Du das Geld nicht hast, gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Ich habe hier schon von jemandem gelesen, der/die PKH bewilligt bekam. Das bekommt man nicht, wenn die Entscheider über die PKH die Chancen als gering bzw. nicht vorhanden einschätzen.

Meine Meinung: Go for it! Keine Angst!

Je mehr Betroffene den Rechtsweg gehen, desto eher werden die illegalen Betreiber ihre Grenzen erkennen müssen. Der Gesetzgeber ist hier leider nicht nur keine Hilfe, sondern ein ziemlich massives Hindernis. Die vorgeschlagene Duldung von OCs, die in DE seit Jahren illegal operieren, ist m.E. ein Skandal. Man sollte die Anbieter mit Klagen überziehen, dass sie nicht mehr wissen, wo rechts und links ist.

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #69 am: 07 Oktober 2020, 23:12:14 »
Mach Nägel mit Köpfen und gehe den gerichtlichen Weg. Das ist das Einzige, worauf diese Läden reagieren. Es klingt in der Vorstellung nach einer hohen Hürde (“Oh Mann, ich verklage jemanden”), ist aber in der Praxis ein normaler und vollkommen unspektakuärer Vorgang.

Ich widerspreche dieser Aufforderung und warne jeden davor, dem blind zu folgen. Es gibt bis heute kein Urteil sowie erfolgreich durchgeführte Vollstreckung, die gegen ein im EU Ausland sitzendes Casino Unternehmen bekannt ist.

Prozesskostenhilfe ist das was der Name bereits sagt. Man erhält Hilfe zur Finanzierung der Prozessualen Kosten. Diese sind abhängig davon, ob wie bereits gesagt überhaupt ein Erfolg in Aussicht wäre und du als Kläger tatsächlich mittellos bist.

Aber bei einer Niederlage vor Gericht, vor allem auch nach kostenintensiveren möglichen Berufungsverfahren, trägt der Kläger am Ende sämtliche Kosten,

Innerhalb von vier Jahren nach Ende des Verfahrens kann die gewährte Prozesskostenhilfe im Übrigen zurückverlangt werden, sofern sich die wirtschaftliche Situation verbessert.

Klage einzureichen ist immer einer Handlung, die sehr wohl bewusst gewählt werden sollte.

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #70 am: 07 Oktober 2020, 23:56:48 »
Von “blind folgen” habe ich nichts geschrieben.

Natürlich sollte sich jede/r über die möglichen Kosten vorab informieren und im Klaren sein. Das setze ich voraus. Prozesskostenrechner gibt es im Netz genügend und auch für PKH ist die Info ausführlich genug.

Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Du eine Agenda verfolgst. Wenn Du die Rechtslage auch nur ein bisschen kennst, sollte Dir klar sein, dass (bei korrekter Vorbereitung und Dokumentation des individuellen Falles) eine Gerichtsentscheidung nur gegen das Casino erfolgen kann. Ja, die Sache ist tatsächlich so eindeutig. Woher kommen denn Deine Einwände/Warnungen? Willst Du Leute davon abhalten, den Klageweg zu gehen?

Dass es bisher kein rechtskräftiges Urteil gegen ein OC gibt, liegt m.E. daran, dass a) zu wenig Leute klagen und b) man sich vergleicht (= kein Urteil und damit kein Aktenzeichen). Es braucht nur eine einzige Person, die genug Geld hat (oder deren Verfahren finanziert wird), alle Vergleichsangebote ablehnt und bereit ist, bis zum BGH zu gehen – so wie es Born für PayPal vorhat. Dann wäre die gesamte illegale “Industrie” in Deutschland erledigt.

Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Du hier suggerieren möchtest, dass eine Klage gegen ein OC eine offene Angelegenheit ist, was den Ausgang anbetrifft. Das ist sie nicht.

Diese OC-Läden brauchen jeden Gegenwind, der nur irgend möglich ist.

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #71 am: 08 Oktober 2020, 00:18:36 »
Zitat
Ich widerspreche dieser Aufforderung und warne jeden davor, dem blind zu folgen.

Dem pflichte ich zu 100% bei dennoch sollten die OC nicht mit ihrem perfiden Geschäftsgebaren auf Kosten der Süchtigen, nicht durchkommen und momentan ziehen schon die Bundesländer mit der am 15. Oktober 2020 geltenden Duldung der seit Jahren illegalen Aktivitäten, buchstäblich, den Schwanz ein.

Für mich ist das ein Ding der Unmöglichkeit, dass die OC´s so weitermachen können wie seit 2012 und das obwohl der neue Glücksspielstaatsvertrag erst im Juli 2021 Gültigkeit besitzen soll und die illegalen Schergen scheffeln weiter Kohle denn kontrolliert wird da sicher nichts; wurde es ja bisher auch nicht. Ergo sind das alles Heuchler, schimpfen sich Regierung und sind zu feige sich an den momentan geltenden Glückspielstaatsvertrag zu halten.

Die Exekutive, Legislative und Judikative versagen auf der Ganzen Linie und wenn auch mit wenigen Ausnahmen. Kaum jemand hat die dafür notwendigen Eier sich diesem Problem zu stellen und seine Komfortzone zu verlassen...alle sollten sich schämen.

Alleine schon unter diesen Gesichtspunkten habe ich mir zum Ziel gesetzt, alles, aber auch wirklich alles, in meiner Macht stehende zu tun, diesem Treiben ein Ende zu bereiten und dann kommen die Ländern - ätschibätsch, wird dulden das!  Gebremst werde ich nur vom finanziellen Aspekt denn bei meinen Summen ist das keine Kleinigkeit und ich bin bereits Pleite und ohne meine Frau wäre ich bereits obdachlos! Gebt mir Geld und ich verklage ein OC nach dem anderen und hole ungeachtet der Folgen zum Rundumschlag aus selbst wenn ich dabei tot vom Stuhl fallen sollte. Geld war noch nie meine Motivation!

Und ja, ich bin wütend aber was mich wirklich auf die Palme bringt ist diese feige Art und Weise der Länder, denn die haben gemerkt welche welchen Scheiß man gemacht hat und nun versucht man sich aus der Verantwortung zu stehlen - den OC´s sind Existenzen und Leben die durch Suizid beendet wurden auf Grund eines solchen Geschäftsgebaren - aber nun auch noch die Ländern in Deutschland!?!?

Sicherlich spiegelt dies nicht lediglich meine Ansicht dessen wieder was seit Jahren total falsch läuft und ich gebe meine Einstellung und Ansichten wieder aber eins dürft ihr mir glauben, das ist eine Aufgabe die man sich mehr als nur einmal überlegen sollte denn auch für mich ist das alles, auch wenn ich mir kaum was anmerken lasse, kein Zuckerschlecken - es ist hart, sehr hart und über die möglichen Konsequenzen bin ich mir mehr als nur im Klaren und kann auch sehr belastend sein bis hin zum Zusammenbruch.

Letztendlich muss jeder die Entscheidung der Klage FÜR/WIDER, selber treffen!

Zitat
Es braucht nur eine einzige Person, die genug Geld hat (oder deren Verfahren finanziert wird), alle Vergleichsangebote ablehnt und bereit ist, bis zum BGH zu gehen – so wie es Born für PayPal vorhat. Dann wäre die gesamte illegale “Industrie” in Deutschland erledigt.

Tja, das Stichwort ist "vorhat" - Ja habe ich aber ich sag dir auch offen und ehrlich, wie ich es hier schon so oft gesagt habe, dass jede Person seinen "Preis" hat und ich bin da keine Ausnahme.

Hatte Glück das es bei mir nur 9600 EUR waren und habe ich mir das bewusst ausgesucht damit das nicht so teuer wird  - das war ein Bruchteil von dem was ich den OC in den Rachen gestopft habe... für Klagen gegen OC fehlt mir das Geld - ich wünschte es wäre anderes denn dann würde sämtlichen OCs kräftig ans Schienbein treten damit es bricht um dieser perfiden Industrie das Maul zu stopfen...
« Letzte Änderung: 08 Oktober 2020, 00:23:18 von Born4Nothing »
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Offline TAL

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Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #72 am: 08 Oktober 2020, 00:22:09 »
Zitat
Wenn Du die Rechtslage auch nur ein bisschen kennst, sollte Dir klar sein, dass (bei korrekter Vorbereitung und Dokumentation des individuellen Falles) eine Gerichtsentscheidung nur gegen das Casino erfolgen kann. Ja, die Sache ist tatsächlich so eindeutig. Woher kommen denn Deine Einwände/Warnungen? Willst Du Leute davon abhalten, den Klageweg zu gehen?
....
Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Du hier suggerieren möchtest, dass eine Klage gegen ein OC eine offene Angelegenheit ist, was den Ausgang anbetrifft. Das ist sie nicht.

Ach Gottchen...

Mich irritieren diese Anschuldigungen zugegebenermaßen immer wieder. Nicht speziell nur bei dir, sondern der generelle Tenor, der laut wird, wenn jemand mal zur Vorsicht mahnt.

Dennis hat nie gesagt, die Rechtslage sei nicht eindeutig. Ganz im Gegenteil... ich denke, er weiß genausogut wie die meisten hier, daß sie eigentlich klar wie Kloßbrühe ist. Aber, um Born mal zu zitieren:
"Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen".

Man sollte es sich also gründlich überlegen, bevor man Zeit, Geld und Nerven investiert... über einen längeren Zeitraum.
Genau darauf weist er hin - Nicht mehr, und nicht weniger.


-Edit-
Zu langsam getippt, da war jemand schneller.
« Letzte Änderung: 08 Oktober 2020, 00:25:23 von TAL »

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #73 am: 08 Oktober 2020, 00:31:04 »
Zitat
Aber, um Born mal zu zitieren:
"Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen".

Stimmt denn wie "Recht" definiert wird, hat man erst jüngst am 01.10.2020 vor dem LG Nürnberg gegen Paypal gesehen - die Einzelrichterin hat das Urteil des LG München nachgeplappert und selbiges stand bereits vor dem Beginn der Verhandlung fest - Ulm und Duisburg waren komplett raus - Argumente vom RA des Klägers stießen auf taube Ohren - dies glich eher eine Exekution als einer Verhandlung denn auch die OVG, Koblenz - EU-Recht sowie die Leitsatzentscheidung vom BGH - alles nur Schall und Rauch.

München gibt vor - alle anderen in Bayern plappern nach - Recht hin oder Recht her...

Soviel zum Thema...
« Letzte Änderung: 08 Oktober 2020, 00:37:35 von Born4Nothing »
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Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #74 am: 08 Oktober 2020, 00:39:20 »
Ach Gottchen. Geht’s noch überheblicher?

Ich habe weder zum kopflosen Handeln aufgerufen noch die Unwägbarkeiten des gerichtlichen Weges geleugnet. Aber jede/r wie sie/er mag.

Ich werde erst mal wieder für eine Weile meine Zeit und Energie anderweitig einsetzen als mich hier mit anonymen Meinungen auseinanderzusetzen.

Gute Nacht allerseits.

 

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