Skrill holt sich das Geld eh vom Anbieter,sie durften raus sein.
Öhm .... ich bin ja kein Jurist, doch hier existieren doch zwei Verträge des TE und einer zwischen Skrill und dem Anbieter.
In Letzteren können wir gar nicht hineinschauen um zu wissen, ob sie sich das Geld vom Anbieter holen.
Zunächst einmal wird daher der Vertrag zwischen Skrill und dem TE greifen und dann erst der zwischen dem TE und dem Anbieter.
Was mich hier schockt, ist die Selbstverständlichkeit, dass man mal eben an einem Tag 4.000 € verwettet und sich keinerlei Gedanken gemacht wird, die wohl offensichtliche Sucht zum Stillstand zu bringen.
Zudem scheint hier im Wissen um die Illegalität gespielt worden zu sein. Die Stornierungen der Buchungen müssen ja am selben Tag noch gewesen sein. Dass nun ein OLG dieses Kriterium für einen Ersatzanspruch als nichtig erklärt hat, ist längst noch nicht gerichtliche Praxis und man sollte sich nicht darauf verlassen, dass künftig immer so geurteilt wird.
Ich habe also 2 Bitten an den TE:
1. Kümmere Dich um Deine Genesung, damit Du wieder frei vom Glücksspiel Dein Leben genießen kannst.
2. Wende Dich für eine kostenlose Erstberatung an kguk :
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,3737.0.html